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   OLG Hamm, 01.12.2016 - I-5 U 25/16   

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https://dejure.org/2016,58127
OLG Hamm, 01.12.2016 - I-5 U 25/16 (https://dejure.org/2016,58127)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.12.2016 - I-5 U 25/16 (https://dejure.org/2016,58127)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - I-5 U 25/16 (https://dejure.org/2016,58127)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • autorechtonline.de

    Gebrauchtwagenankauf - gutgläubiger Erwerb bei Kettenkaufverträgen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 929; BGB § 932; BGB § 855
    Gutgläubiger Erwerb eines Kfz im Zuge eines Kettengeschäftes; Besitzdienerschaft

  • rechtsportal.de

    BGB § 929 ; BGB § 932 ; BGB § 855
    Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs des Eigentums an einem Pkw bei Veräußerung durch einen Mitarbeiter eines Autohauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Besitzdienerschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 302/77

    geschenkte Bilder - § 929 BGB, Aufgabe des Besitzes, einseitige Besitzergreifung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 5 U 25/16
    Der Besitz kann nur durch eine vom Aufgabewillen getragene, äußerlich erkennbare Handlung aufgegeben werden (BGH, NJW 1979, 714 ff.- Rn. 9 zitiert nach juris).

    Zwar begründet das Einbehalten eines Zweitschlüssels für einen Kfz regelmäßig Mitbesitz (OLG Schleswig, Urteil vom 22.05.2012 - 3 U 69/11 - Rn. 43 - zitiert nach juris; BGH NJW 1979, 714 ff -Rn. 11 zitiert nach juris  für das Einbehalten eines Zweitschlüssels zu einer Wohnung).

  • BGH, 27.11.1952 - IV ZR 178/52

    Platzanweiserin - § 965 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 5 U 25/16
    Ein abweichender Wille des Besitzdieners ist grundsätzlich unbeachtlich, wenn er nur tatsächlich aufgrund des Besitzdienerverhältnisses die tatsächliche Gewalt anstelle und für den Besitzherrn ausübt (vgl. BGHZ 8, 130 - Rn. 11 zitiert nach juris; Palandt/Bassenge a.a.O., Rn. 5).

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof am 27.11.1952 (Az.: IV ZR 178/52 = BGHZ 8, 130 ff.) entschiedenen Fall der Platzanweiserin im Kino, die den Saal auf verlorene Gegenstände zu durchsuchen und die Fundsachen bei der Geschäftsleitung abzugeben hatte und dies auch weisungsgemäß trotz des Vorbehaltes ihrer "Finderrechte" tat, hielt sich S an keine einzige der ihm von der Klägerin für den Fall der Übernahme eines Fahrzeuges gegebenen Weisungen.

  • BGH, 04.07.1966 - VIII ZR 90/64

    Haftung des angeblichen Vertretenen kraft Duldungs- oder Anscheinsvollmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 5 U 25/16
    Tritt der Vertreter nach außen im fremden Namen auf, will er aber in Wahrheit für sich selbst abschließen, wird allein der Vertretene berechtigt und verpflichtet (BGH, MDR 1966, 839 - Rn. 13 zitiert nach juris; Palandt/ Ellenberger 75. Auflage 2016, § 164 BGB, Rn. 1).
  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 271/03

    Rechtsnatur des Verbots der Gewährung von Sondervergütungen durch

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 5 U 25/16
    Grundsätzlich erfordert die Nichtigkeit gem. § 134 BGB, dass der Straftatbestand von allen Beteiligten objektiv und subjektiv erfüllt wird (BGH MDR 1996, 700 -Rn. 15 - zitiert nach juris; s.a. BGH NJW-RR 2004, 1545 - Rn. 31 ff. zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 22.05.2012 - 3 U 69/11

    Sport-Cabrio mit Schleife - geschenkt ist nicht gleich geschenkt

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 5 U 25/16
    Zwar begründet das Einbehalten eines Zweitschlüssels für einen Kfz regelmäßig Mitbesitz (OLG Schleswig, Urteil vom 22.05.2012 - 3 U 69/11 - Rn. 43 - zitiert nach juris; BGH NJW 1979, 714 ff -Rn. 11 zitiert nach juris  für das Einbehalten eines Zweitschlüssels zu einer Wohnung).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 11 U 15/11

    Besitzdienerschaft bei Tätigwerden für Dritten

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 5 U 25/16
    Für die Besitzdienerschaft erforderlich ist ein nach außen erkennbares, privat- oder öffentlich-rechtliches Verhältnis, kraft dessen jemand (=Besitzherr) die tatsächliche Gewalt über eine bewegliche oder unbewegliche Sache durch einen anderen als sein Werkzeug (Besitzdiener) ausübt, weil der Besitzdiener ihm derart untergeordnet ist, dass er die Weisungen des Besitzherrn schlechthin zu befolgen hat und der Besitzherr jederzeit selbst über die Sache bestimmen kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 19. April 2012 - 11 U 15/11 - Rn. 46- zitiert nach juris; Palandt/ Bassenge , a.a.O. § 855 BGB, Rn. 2; MüKo/Jost, 6 Aufl. 2013, § 855 BGB, Rn. 5)).
  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 88/90

    Erwerb unbelasteten Eigentums an einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 5 U 25/16
    Eigentümer des I D war zu diesem Zeitpunkt mangels gutgläubigen Erwerbs durch die Firma J immer noch der Zeuge F. Aufgrund der fehlenden Zwischeneintragung des S in der Zulassungsbescheinigung Teil II waren erhebliche Verdachtsmomente gegeben, die die Firma J zu einer Überprüfung der Eigentümerstellung des Veräußerers hätten veranlassen müssen (vgl. BGH NJW 1991, 1415 - Rn. 17 zitiert nach juris; vgl. Palandt/Bassenge, a.a.O., § 932 BGB, Rn. 13).
  • BGH, 16.04.1996 - XI ZR 138/95

    Rechtsfolgen der Übertragung eines Akkreditivs; Zulässigkeit von Einwendungen aus

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2016 - 5 U 25/16
    Grundsätzlich erfordert die Nichtigkeit gem. § 134 BGB, dass der Straftatbestand von allen Beteiligten objektiv und subjektiv erfüllt wird (BGH MDR 1996, 700 -Rn. 15 - zitiert nach juris; s.a. BGH NJW-RR 2004, 1545 - Rn. 31 ff. zitiert nach juris).
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