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   OLG Hamm, 02.02.1993 - 20 W 47/92   

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https://dejure.org/1993,5538
OLG Hamm, 02.02.1993 - 20 W 47/92 (https://dejure.org/1993,5538)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.02.1993 - 20 W 47/92 (https://dejure.org/1993,5538)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 1993 - 20 W 47/92 (https://dejure.org/1993,5538)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Agent; Antragsaufnahme; Rücktritt; Nachfrage

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Erkundigungspflicht des VV bei der Antragsaufnahme, Aufklärungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1311
  • VersR 1994, 294
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1993 - 20 W 47/92
    Nimmt der Versicherer eine Risikoprüfung zwar vor, tut dies aber nur unzureichend, und stellt sich später heraus, daß er durch gebotene Rückfragen auch diejenigen Tatsachen vor dem Vertragsschluß erfahren hätte, aus denen er später ein Rücktritts- oder Anfechtungsrecht herleiten will, so bleibt es ihm aufgrund seines vorangegangenen Verhaltens verwehrt, dieses Recht noch geltend zu machen (vgl. BGH VersR 1992, 603).

    Das läuft ihrem Sinn und Zweck zuwider: Sie soll klare Verhältnisse vor Vertragsschluß schaffen (BGH, VersR 1992, 603, 604), nicht aber den Antragsteller hinsichtlich seiner Wahrheitsliebe auf den Prüfstand stellen, um ggfs. Munition zur Begründung einer späteren Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zu erlangen.

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 155/89

    Haftung der Postbank bei Auszahlung einer "eigenhändig" zuzustellenden

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1993 - 20 W 47/92
    Unterläßt der Versicherer eine Risikoprüfung gänzlich, kommt ein Rücktritt schon deshallb nicht in Betracht, weil die §§ 16 ff. VVG voraussetzen, daß der Versicherer tatsächlich eine Antragsprüfung durchführt und deshalb auf die Offenbarung gefahrerheblicher Umstände angewiesen ist (Senat VersR 1991, 79$ zur Restschuldversicherung).
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.1993 - 20 W 47/92
    Das bei der Antragstellung erlangte Wissen ihres Agenten von der beidseitigen Oberschenkelamputation des Versicherungsnehmers muß die Antragsgegnerin sich zurechnen lassen, da ihr Agent insoweit bildlich gesprochen als ihr Auge und Ohr anzusehen ist (BGH VersR 1988, 234, 237).
  • OLG Hamm, 23.07.1999 - 20 U 162/98

    Anfechtung und Rücktritt bei unvollständigen Angaben des Versicherungsnehmers und

    Dies gilt nicht nur dann, wenn der Versicherungsnehmer selbst den Fragebogen ausfüllt und dem Versicherer zuleitet, sondern auch dann, wenn ein Agent den Antrag aufnimmt (BGH VersR 93, 871; Senat, VersR 94, 294).
  • OLG Hamm, 21.06.2000 - 20 U 196/99

    Rechtsfolgen unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen durch den

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß ein Rücktritt nach § 16 VVG entfällt, wenn für den Versicherer Anlaß bestanden hätte, nachzuforschen und diese Nachforschungen Tatsachen erbracht hätten, auf die er jetzt seinen Rücktritt stützt (BGH VersR 93, 871; 91, 170; Senat, VersR 94, 294, zuletzt Senat, Urteil vom 23.07.1999, 20 U 162/98).
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