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   OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05   

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https://dejure.org/2006,10824
OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05 (https://dejure.org/2006,10824)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.03.2006 - 18 U 127/05 (https://dejure.org/2006,10824)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. März 2006 - 18 U 127/05 (https://dejure.org/2006,10824)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche aus einem Maklervertrag wegen einer vermeintlich unzutreffenden Angabe zur Wohnflächengröße einer erworbenen Eigentumswohnung; Pflichtverletzung durch Nichtüberprüfung der Wohnflächenangabe eines Verkäufers auf deren Richtigkeit; Treuwidrigkeit ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 28.09.2000 - III ZR 43/99

    Haftung des Maklers für fehlerhafte Angaben

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05
    Die Erklärungen des Maklers müssen insgesamt so beschaffen sein, dass sie bei seinem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (vgl. zum Ganzen BGH NJW 2000, 3642 m.w.N.).

    Der Senat sieht sich an dieser Beurteilung auch nicht durch die Entscheidung des BGH in NJW 2000, 3642 gehindert, in der ausgeführt wird, dass den Makler ebenso wie den Anlagevermittler im Rahmen eines stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrages die Pflicht trifft, fehlerhafte Angaben richtig zu stellen.

    Nur wenn ihm eine solche nicht zur Verfügung steht oder er sie sich nicht verschaffen kann, muss der Makler diesen Umstand offen legen (BGH NJW 2000, 3642) und darauf hinweisen, dass er eine Überprüfung der Angaben nicht selbst vorgenommen hat.

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der weit gefassten Formulierung in der Entscheidung des BGH, NJW 2000, 3642, wonach den Makler, der sich in Verhandlungen mit einem Kunden befindet, ebenso wie den Anlagevermittler im Rahmen eines stillschweigend geschlossnen Auskunftsvertrags, die Pflicht trifft, fehlerhafte Angaben richtig zu stellen.

  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01

    Zusicherung von Mieterträgen in einem Grundstückskaufvertrag;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05
    - wenn der Maklerkunde dem Makler deutlich gemacht hat, dass es ihm auf den mitgeteilten Umstand besonders ankommt (BGH NJW-RR 2003, 700, 701 f.),.

    Es liegt auch nicht der Fall vor, dass der Maklerkunde dem Makler deutlich gemacht hat, es komme ihm auf den mitgeteilten Umstand besonders an (vgl. BGH NJW-RR 2003, 700, 701 f.).

  • OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01

    Maklervertrag: Erkundungs- und Nachprüfungspflicht des Maklers für Angaben im

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05
    Eine Erkundigungs- und Nachprüfungspflicht besteht jedoch für den Makler in der Regel nicht (BGH, WM 1978, 1069; NJW 1983, 1730, Senat NJW-RR 2002, 780; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1524, 1525; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 778, Schwerdtner, Maklerrecht, Rz. 315, 317).

    Grundsätzlich darf er auf die Angaben des Verkäufers vertrauen (OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 778).

  • OLG Hamburg, 07.01.2003 - 9 U 240/01

    Haftung des Maklers wegen unrichtiger Flächenangaben

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05
    Angaben des Maklers zum Objekt des Hauptvertrags stellen in der Regel nur eine Weitergabe der Informationen dar, die der Makler von seinem Auftraggeber (hier den Verkäufern) erhalten hat (vgl. Senat NJW-RR 1996, 1081; HansOLG Hamburg ZMR 2003, 511; vgl. auch BGH NJW 1982, 1147).

    Die Kläger, die für sämtliche Umstände, die eine Pflichtverletzung der Beklagten begründen, nach den allgemeinen Regeln die Beweislast tragen (vgl. BGH NJW 1982, 1147; HansOLG Hamburg, ZMR 2003, 511), haben im Rahmen der Beweisaufnahme schon nicht nachweisen können, dass diese handschriftlichen Zusätze von der Beklagten oder deren Ehemann stammen.

  • BGH, 16.09.1981 - IVa ZR 85/80

    Maklerrecht - Sorgfaltspflicht des Maklers - Weitergabe von Auskünften -

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05
    Angaben des Maklers zum Objekt des Hauptvertrags stellen in der Regel nur eine Weitergabe der Informationen dar, die der Makler von seinem Auftraggeber (hier den Verkäufern) erhalten hat (vgl. Senat NJW-RR 1996, 1081; HansOLG Hamburg ZMR 2003, 511; vgl. auch BGH NJW 1982, 1147).

    Die Kläger, die für sämtliche Umstände, die eine Pflichtverletzung der Beklagten begründen, nach den allgemeinen Regeln die Beweislast tragen (vgl. BGH NJW 1982, 1147; HansOLG Hamburg, ZMR 2003, 511), haben im Rahmen der Beweisaufnahme schon nicht nachweisen können, dass diese handschriftlichen Zusätze von der Beklagten oder deren Ehemann stammen.

  • OLG Hamm, 06.07.1995 - 18 U 72/95

    Muß ein Makler Größen- und Altersangaben des Objekts prüfen?

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05
    Angaben des Maklers zum Objekt des Hauptvertrags stellen in der Regel nur eine Weitergabe der Informationen dar, die der Makler von seinem Auftraggeber (hier den Verkäufern) erhalten hat (vgl. Senat NJW-RR 1996, 1081; HansOLG Hamburg ZMR 2003, 511; vgl. auch BGH NJW 1982, 1147).

    c) Es liegt auch keiner der von der Rechtsprechung und in der Literatur anerkannten Ausnahmefälle vor, wonach der Makler ausnahmsweise verpflichtet ist, die an den Kunden weitergegebenen Angaben des Partners des abzuschließenden Hauptvertrages - hier des Verkäufers - zu überprüfen und eigene Nachforschungen anzustellen (vgl. zum Ganzen Senat NJW-RR 1996, 1081, s. auch Senat NZM 1998, 241, 242; Roth in Mü/Ko, § 652, Rz. 264 ).

  • OLG Hamm, 30.10.1997 - 18 U 35/97

    Verwirkung des Maklerlohnanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05
    c) Es liegt auch keiner der von der Rechtsprechung und in der Literatur anerkannten Ausnahmefälle vor, wonach der Makler ausnahmsweise verpflichtet ist, die an den Kunden weitergegebenen Angaben des Partners des abzuschließenden Hauptvertrages - hier des Verkäufers - zu überprüfen und eigene Nachforschungen anzustellen (vgl. zum Ganzen Senat NJW-RR 1996, 1081, s. auch Senat NZM 1998, 241, 242; Roth in Mü/Ko, § 652, Rz. 264 ).

    - wenn sich der Makler die mitgeteilten Angaben zu eigen macht, wofür schon ausreichend ist, dass er den Eindruck erweckt, die Angaben beruhten auf seinen eigenen Ermittlungen oder seien von ihm auf ihre Richtigkeit überprüft (Senat NZM 1998, 241, 242),.

  • BGH, 16.12.1958 - VIII ZB 15/58
    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05
    - es sich um besonders gefährliche Geschäfte handelt und der Auftraggeber offensichtlich geschäftlich unerfahren ist (vgl. OLG Köln, MDR 1959, 210).
  • BGH, 17.10.1990 - IV ZR 197/89

    Schadensersatzanspruch bei fehlerhafter Finanzierungsvermittlung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05
    - wenn er eine besondere Erkundigungspflicht ausdrücklich übernommen hat (BGH, NJW-RR 1991, 627) ihm also ein Prüfauftrag erteilt worden ist,.
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05
    Mit Rücksicht hierauf reicht es jedenfalls in Fällen, in denen - wie bei Immobiliengeschäften - eine Doppeltätigkeit weitgehend üblich ist und der Kunde deshalb hiermit rechnen muss, aus, den Makler auf eine strenge Unparteilichkeit gegenüber seinen beiden Auftraggebern zu verpflichten (vgl. zum Ganzen BGH NJW-RR 1993, 991 m.w.N.; NJW 2004, 154, 157).
  • OLG Hamm, 27.11.2000 - 18 U 56/00

    Maklervertrag, Verwirkung, Doppeltätigkeit, Offenlegung

  • OLG Hamm, 26.06.2000 - 18 U 139/99

    Anspruch auf Rückzahlung der Provison eines Vermittlungsmaklers wegen der

  • BGH, 02.02.1983 - IVa ZR 118/81

    Anlagevermittler - Sorgfaltspflicht - Verschulden

  • OLG Hamm, 07.06.2001 - 18 U 153/00

    Maklerrecht, Verwirkung, Nachforschungspflichten des Maklers

  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 207/80

    Positive Vertragsverletzung - Maklerrecht - PVV - Wesenlicher Umstand - Kenntnis

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