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   OLG Hamm, 02.03.2007 - 11 U 43/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14961
OLG Hamm, 02.03.2007 - 11 U 43/04 (1) (https://dejure.org/2007,14961)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.03.2007 - 11 U 43/04 (1) (https://dejure.org/2007,14961)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. März 2007 - 11 U 43/04 (1) (https://dejure.org/2007,14961)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Kaufvertrag eines Pferdes unter Berufung auf eine aufgetretene Allergie (sog. Sommerekzem) als gesundheitlicher Mangel des Tieres; Erstattungspflicht aller künftigen durch die Haltung des Pferdes entstehenden Kosten i.R.d. Rückabwicklung des Kaufvertrages; ...

  • Judicialis

    BGB § 90a; ; BGB § ... 275 Abs. 1; ; BGB § 280; ; BGB § 281; ; BGB § 284; ; BGB § 286; ; BGB § 291; ; BGB § 311 a Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 311 a Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 311b; ; BGB § 323; ; BGB § 326; ; BGB § 326 Abs. 5; ; BGB § 346; ; BGB § 346 Abs. 1; ; BGB § 347; ; BGB § 347 Abs. 2; ; BGB § 433; ; BGB § 434; ; BGB § 434 Abs. 1; ; BGB § 434 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; ; BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; ; BGB § 434 Abs. 1 S. 3; ; BGB § 437 Abs. 2; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 437 Nr. 3; ; BGB § 440; ; BGB § 446; ; BGB § 476; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislastumkehr hinsichtlich der Mangelhaftigkeit gem. § 476 BGB bei einem Tier - Umfang des Ersatzes der notwendigen Aufwendungen bei einem Pferd

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Pferdekaufvertrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2007 - 11 U 43/04
    Auf die vom Senat zugelassene Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Senats durch Urteil vom 29. März 2006 (veröffentlich in NJW 2006, 2250 ff) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den Senat zurückverwiesen.

    Ungeachtet hiergegen erhobener Einwände der Beklagten handelt es sich bei dem Vertrag der Parteien um einen Verbrauchsgüterkauf i.S.d. § 474 BGB (BGH, Urteil vom 29. März 2006 = NJW 2006, 2250 ff; ab Tz. 13).

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2007 - 11 U 43/04
    Da sich die Beweislastumkehr des § 476 BGB auf die in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung beschränkt, dass der binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang aufgetretene Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag (BGH aa0. Tz. 21 unter Hinweis auf BGH NJW 2005, 3490 sowie BGH NJW 2006, 434), ist im Streitfall zur Widerlegung der zugunsten des Klägers streitenden Vermutung der volle Beweis erforderlich, dass der Mangel - hier: die Allergie Sommerekzem - bei Gefahrübergang tatsächlich noch nicht bestand.

    Obwohl die Beklagte bewiesen hat, dass eine allergiebedingte Einschränkung der Tauglichkeit des Pferdes bis zum Gefahrübergang noch nicht gegeben war, sondern erstmals im Sommer 2002 aufgetreten ist, kann der Kläger sie gleichwohl mit Recht auf Gewährleistung in Anspruch nehmen, da der im August 2002 aufgetretene Sachmangel in Gestalt der Allergie Sommerekzem auf eine Ursache zurückzuführen ist, die ihrerseits eine vertragswidrige Beschaffenheit darstellt (vgl. BGH aa0. unter Hinweis auf BGH Urteil vom 23. November 2005 - VIII ZR 143/05 - = NJW 2006, 434 ff, 435 zu unter II 1a = Tz. 16), und von der nach § 476 BGB zu vermuten ist, dass sie bereits bei Gefahrübergang vorhanden war.

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2007 - 11 U 43/04
    Deren Höhe hat der Senat in seinem Urteil vom 01. Juli 2005 mit 5.575,54 Euro ermittelt und sich hierbei von der - weiterhin als zutreffend erachteten - Überlegung leiten lassen, dass als Verwendungen i.S.d. § 347 BGB Vermögensaufwendungen anzusehen sind, die der Sache zugute kommen, indem sie ihrer Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung dienen (BGHZ 131, 220).

    Notwendig ist eine solche Verwendung nur, wenn sie zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache nach objektivem Maßstab zur Zeit der Vornahme erforderlich ist (§ 994 I 1 BGB; Palandt-Bassenge, BGB, 66. Aufl. § 994 Rz. 5; BGH NJW 1996, 921).

  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 363/04

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2007 - 11 U 43/04
    Da sich die Beweislastumkehr des § 476 BGB auf die in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung beschränkt, dass der binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang aufgetretene Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag (BGH aa0. Tz. 21 unter Hinweis auf BGH NJW 2005, 3490 sowie BGH NJW 2006, 434), ist im Streitfall zur Widerlegung der zugunsten des Klägers streitenden Vermutung der volle Beweis erforderlich, dass der Mangel - hier: die Allergie Sommerekzem - bei Gefahrübergang tatsächlich noch nicht bestand.
  • BGH, 24.11.2009 - VIII ZR 124/09

    Nacherfüllung durch Ersatzlieferung beim Pferdekauf

    Die Aussage des Oberlandesgerichts Hamm im Urteil vom 2. März 2007 (11 U 43/04, juris), dass eine Nachlieferung nicht in Betracht komme, ist nicht allgemeiner Natur, sondern auf den konkreten Fall bezogen und steht damit entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (BGHZ 163, 234 ff.) und des Oberlandesgerichts Koblenz (OLGR 2009, 123).
  • OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 U 103/08

    Tierkauf: (Un)Zumutbarkeit einer Fristsetzung zur Lieferung eines Ersatzponies

    Bejaht wird dies etwa vom Bundesgerichtshof (NJW 2005, 2852, der im dortigen Fall eine Ersatzlieferung wegen der vom Tatgericht unangegriffen festgestellten emotionalen Bindung des Käufers an das Tier als nicht möglich angesehen hat), in Bezug auf ein Reitpferd vom OLG Koblenz (OLGReport 2009, 123, 124 = MDR 2009, 440), vom LG Hildesheim (Urteil vom 27.04.2007 - 7 S 21/07 -, in juris) und etwa von Eichelberger/Zentner (JuS 2009, 201, 206), während - jeweils in Bezug auf Reitpferde - die gegenteilige Auffassung vom OLG Hamm (RDL 2008, 37, Urteil vom 2. März 2007 - 11 U 43/04 -, in juris) und dem LG Münster (NJOZ 2008, 434) vertreten wird (zweifelnd auch Westermann ZGS 2005, 342, 345).
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