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   OLG Hamm, 02.03.2018 - 11 U 131/16   

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https://dejure.org/2018,44173
OLG Hamm, 02.03.2018 - 11 U 131/16 (https://dejure.org/2018,44173)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.03.2018 - 11 U 131/16 (https://dejure.org/2018,44173)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. März 2018 - 11 U 131/16 (https://dejure.org/2018,44173)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rabüro.de

    Zum Schmerzensgeldanspruch des Ersthelfers nach Kfz-Unfall wegen dauerhafter Erkrankung aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Erkrankung wegen posttraumatischer Belastungsstörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsunfall; posttraumatische Belastungsstörung; haftungsrechtliche Zurechnung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 17/06

    "Geisterfahrer" haftet nicht für posttraumatisches Belastungssyndrom von

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 11 U 131/16
    Der BGH habe in seinem Urteil vom 22.05.2007 (VI ZR 17/06) aber ausdrücklich klargestellt, dass ein Schadensersatz für psychische Gesundheitsbeeinträchtigungen von mit den eigentlichen Unfallbeteiligten nicht in einer näheren Beziehung stehenden Personen auch bei besonders schweren Unfällen nicht in Betracht komme.

    Auch durch ein Unfallgeschehen ausgelöste, traumatisch bedingte psychische Störungen von Krankheitswert können eine Verletzung des geschützten Rechtsguts Gesundheit i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB darstellen (BGH, NJW 2007, 2764, 2765).

    Nach der Rechtsprechung des BGH erfolgt eine haftungsrechtliche Zurechnung jedenfalls dann, wenn der Geschädigte am Unfall "direkt" bzw. "unmittelbar" beteiligt war (BGH, NJW 2007, 2764, 2765).

    Er hat eine direkte Unfallbeteiligung in einem Fall verneint, in dem es nicht zur Kollision des PKW der Geschädigten mit dem PKW des Schädigers gekommen ist (BGH, NJW 2007, 2764).

    Auch im Fall von Rettungshandlungen nach einem Verkehrsunfall hat der BGH jedoch eine haftungsrechtliche Zurechnung für möglich gehalten, im von ihm konkret zu entscheidenden Fall jedoch deshalb verneint, weil der beabsichtigte Rettungsversuch noch vor dessen Beginn abgebrochen werden musste, weil die unfallbeteiligten PKW in Flammen aufgingen (vgl. BGH, NJW 2007, 2764, 2766).

    Dass das Landgericht Neuruppin in seinem von den Beklagten vorgelegten Urteil vom 05.12.2017 (Bl. 570 ff. der Akten) eine haftungsrechtliche Zurechnung verneint hat, beruht nach Ansicht des Senats auf einer Verkennung der Rechtsprechung des BGH zur Herausforderung zu einer Rettungshandlung und insbesondere einer unzureichenden Auswertung der Entscheidung BGH NJW 2007, 2764, in der der BGH entscheidend darauf abgestellt hat, dass es in jenem Fall - anders als vorliegend und anders als in dem vom Landgericht Neuruppin entschiedenen Fall - gar nicht zu einer Rettungshandlung gekommen war, sondern der lediglich beabsichtigte Rettungsversuch abgebrochen werden musste.

  • LG Dortmund, 29.11.2012 - 2 O 220/12

    Anspruch gegen eine Krankheitskostenversicherung auf Erstattung der Kosten für

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 11 U 131/16
    In dem Verfahren 2 O 220/12 LG Paderborn = 6 U 164/12 OLG Hamm nahm der Kläger die hiesigen Beklagten aus Anlass des auch vorliegend streitgegenständlichen Verkehrsunfalls auf Ersatz eines Verdienstausfallschadens für die Zeit vom 01.04.2011 bis 31.05.2011 in Anspruch, wobei er Zahlung von 5.199,74 EUR (14 × 371, 4 EUR) begehrte.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die beigezogenen Akten 2 O 220/12 LG Paderborn = 6 U 164/12 OLG Hamm verwiesen.

    Der Senat hat die Akten 321 Js 907/10 StA Paderborn und 2 O 220/12 LG Paderborn = 6 U 164/12 OLG Hamm beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 11 U 131/16
    In einer früheren Entscheidung des BGH heißt es: "Das Miterleben eines Unfalles mit schweren Folgen als direkt daran Beteiligter ist nicht nur dann, wenn von außen kommende traumatische Verletzungen zugefügt werden, sondern auch, wenn die durch das Miterleben des Unfalls entstandene psychische Belastung zu schweren Gesundheitsstörungen führt, haftungsrechtlich ein Ereignis, das den für den Unfall Verantwortlichen nach dem Schutzgedanken des § 823 Abs. 1 BGB auch für auf diese Weise zugefügte Gesundheitsschäden ersatzpflichtig macht" (BGH, NJW 1986, 777, 778).

    Er hat eine direkte Unfallbeteiligung in einem Fall bejaht, in dem es zur Kollision des PKW des Geschädigten mit dem Schädiger gekommen ist (BGH, NJW 1986, 777).

  • BGH, 27.01.2015 - VI ZR 548/12

    Schadensersatz nach Tod durch Verkehrsunfall: Voraussetzungen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 11 U 131/16
    In einer jüngeren Entscheidung hat der BGH ausgeführt, er habe stets dem Umstand maßgebliche Bedeutung beigemessen, ob die von dem "Schockgeschädigten" geltend gemachten psychischen Beeinträchtigungen auf seine direkte Beteiligung an einem Unfall oder das Miterleben eines Unfalls zurückzuführen oder ob sie durch den Erhalt einer Unfallnachricht ausgelöst worden seien (BGH, NJW 2015, 1451, 1452).

    Für eine unmittelbare Unfallbeteiligung und eine haftungsrechtliche Zurechnung spricht zudem die bereits zitierte Entscheidung BGH NJW 2015, 1451.

  • BGH, 02.05.2002 - III ZR 100/01

    Berechnung des entgangenen Gewinns bei Mißachtung der vereinbarten

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 11 U 131/16
    Er muss nicht zur vollen Gewissheit darlegen, dass der Gewinn auch erzielt worden wäre: Konnte der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden, ist zu vermuten, dass er auch gemacht worden wäre (BGH, NJW-RR 2006, 243; BGH, VersR 1970, 860), ohne dass es der vollen Gewissheit, dass der Gewinn auch gezogen worden wäre, bedarf (BGH, NJW 2011, 1146; BGH, NJW-RR 2007, 325; BGH, VersR 2006, 131; BGH, NJW 2002, 2556).
  • BGH, 26.07.2005 - X ZR 134/04

    Anforderungen an die Schadensermittlung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 11 U 131/16
    Er muss nicht zur vollen Gewissheit darlegen, dass der Gewinn auch erzielt worden wäre: Konnte der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden, ist zu vermuten, dass er auch gemacht worden wäre (BGH, NJW-RR 2006, 243; BGH, VersR 1970, 860), ohne dass es der vollen Gewissheit, dass der Gewinn auch gezogen worden wäre, bedarf (BGH, NJW 2011, 1146; BGH, NJW-RR 2007, 325; BGH, VersR 2006, 131; BGH, NJW 2002, 2556).
  • BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 392/03

    Anforderungen an die Darlegung des entgangenen Gewinns

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 11 U 131/16
    Er muss nicht zur vollen Gewissheit darlegen, dass der Gewinn auch erzielt worden wäre: Konnte der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden, ist zu vermuten, dass er auch gemacht worden wäre (BGH, NJW-RR 2006, 243; BGH, VersR 1970, 860), ohne dass es der vollen Gewissheit, dass der Gewinn auch gezogen worden wäre, bedarf (BGH, NJW 2011, 1146; BGH, NJW-RR 2007, 325; BGH, VersR 2006, 131; BGH, NJW 2002, 2556).
  • BGH, 24.10.2006 - X ZR 124/03

    Rechtsfolgen des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben bei

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 11 U 131/16
    Er muss nicht zur vollen Gewissheit darlegen, dass der Gewinn auch erzielt worden wäre: Konnte der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden, ist zu vermuten, dass er auch gemacht worden wäre (BGH, NJW-RR 2006, 243; BGH, VersR 1970, 860), ohne dass es der vollen Gewissheit, dass der Gewinn auch gezogen worden wäre, bedarf (BGH, NJW 2011, 1146; BGH, NJW-RR 2007, 325; BGH, VersR 2006, 131; BGH, NJW 2002, 2556).
  • BGH, 09.06.1970 - VI ZR 155/68

    Darlegungslast - Verdienstausfallschaden - Provisionsvertreter

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 11 U 131/16
    Er muss nicht zur vollen Gewissheit darlegen, dass der Gewinn auch erzielt worden wäre: Konnte der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden, ist zu vermuten, dass er auch gemacht worden wäre (BGH, NJW-RR 2006, 243; BGH, VersR 1970, 860), ohne dass es der vollen Gewissheit, dass der Gewinn auch gezogen worden wäre, bedarf (BGH, NJW 2011, 1146; BGH, NJW-RR 2007, 325; BGH, VersR 2006, 131; BGH, NJW 2002, 2556).
  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 300/08

    Schadenersatz bei Körperverletzung: Tatrichterliche Schätzung des Erwerbsschadens

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 11 U 131/16
    Er muss nicht zur vollen Gewissheit darlegen, dass der Gewinn auch erzielt worden wäre: Konnte der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden, ist zu vermuten, dass er auch gemacht worden wäre (BGH, NJW-RR 2006, 243; BGH, VersR 1970, 860), ohne dass es der vollen Gewissheit, dass der Gewinn auch gezogen worden wäre, bedarf (BGH, NJW 2011, 1146; BGH, NJW-RR 2007, 325; BGH, VersR 2006, 131; BGH, NJW 2002, 2556).
  • BGH, 09.04.1997 - IV ZR 113/96

    Umfang der Rechtskraft des Urteils bei verdeckter Teilklage

  • LSG Bayern, 06.07.2016 - L 2 U 336/14

    Posttraumatische Belastungsstörung - ICD 10 DSM 5

  • OLG Frankfurt, 29.06.2020 - 22 U 128/19

    Haftung für rein psychische Schäden aus einem Verkehrsunfall; Grundsätze der

    Der Bundesgerichtshof hat eine Haftpflicht des Unfallverursachers für psychisch vermittelte Gesundheitsstörungen in den Fällen anerkannt, in denen der Geschädigte direkt am Unfall beteiligt war und dieser das Unfallgeschehen psychisch nicht verkraften konnte (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.2007 - VI ZR 17/06, zitiert nach juris, Rz. 14; Urteil vom 27.01.2015 - VI ZR 548/12, zitiert nach juris, Rz. 10; hierzu auch OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2018 - 11 U 131/16, zitiert nach juris, Rz. 46, 47).

    Bei dem dortigen Kläger ist Todesangst entstanden, er hat den Tod und die schwere Verletzung anderer Personen bei einem Verkehrsunfall erlebt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2018 - 11 U 131/16).

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