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   OLG Hamm, 02.05.2017 - 3 Ws 86/17   

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https://dejure.org/2017,67767
OLG Hamm, 02.05.2017 - 3 Ws 86/17 (https://dejure.org/2017,67767)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.05.2017 - 3 Ws 86/17 (https://dejure.org/2017,67767)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - 3 Ws 86/17 (https://dejure.org/2017,67767)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung; Aussetzung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; Altfall; psychische Störung; dissoziale Persönlichkeitsstörung; schwerer sexueller Missbrauch; Kinder

  • rechtsportal.de

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei dissozialer Persönlichkeitsstörung und schweren sexuellen Straftaten zum Nachteil von Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2017 - 3 Ws 86/17
    aa) Bei dem Begriff der psychischen Störung handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 u.a., juris, Rdnr. 173; Beschluss vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 1238/12, juris) um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der mit den überkommenen Kategorierungen der Psychiatrie nicht deckungsgleich ist.

    a) Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beinhaltet, dass die Anordnung und Fortdauer der Sicherungsverwahrung als letztes Mittel nur in Betracht kommt, wenn andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichen, um dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit Rechnung zu tragen (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 u.a., juris, Rdnr. 112).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2017 - 3 Ws 86/17
    Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und dem Gewicht möglicherweise im Fall der Freilassung zu erwartenden Taten abzuwiegen (BVerfG, Urteil vom 8. Oktober 1985 - 1 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82, juris, Rdnr. 41).
  • BVerfG, 11.06.1982 - 1 BvR 1150/80

    Ungleichbehandlung ausländischer Seeleute bei der Gewährung von Leistungen zur

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2017 - 3 Ws 86/17
    Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und dem Gewicht möglicherweise im Fall der Freilassung zu erwartenden Taten abzuwiegen (BVerfG, Urteil vom 8. Oktober 1985 - 1 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82, juris, Rdnr. 41).
  • BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (nachträgliche Anordnung); dissoziale

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2017 - 3 Ws 86/17
    Diese Begriffsdefinition, bei der eine dissoziale Persönlichkeitsstörung auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB als "psychische Störung" (und damit als Grundlage der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) eingeordnet wurde, prägt auch die gesamte bislang dazu ergangene obergerichtliche Rechtsprechung der Fachgerichte (BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11, juris, Rdnr. 24; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 2 Ws 284/13, juris, Rdnr. 21 m. w. N.).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 1238/12

    Sicherungsverwahrung (Vertrauensschutz in "Altfällen"); Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2017 - 3 Ws 86/17
    aa) Bei dem Begriff der psychischen Störung handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 u.a., juris, Rdnr. 173; Beschluss vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 1238/12, juris) um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der mit den überkommenen Kategorierungen der Psychiatrie nicht deckungsgleich ist.
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2014 - 2 Ws 284/13

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Absehen von der

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2017 - 3 Ws 86/17
    Diese Begriffsdefinition, bei der eine dissoziale Persönlichkeitsstörung auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB als "psychische Störung" (und damit als Grundlage der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) eingeordnet wurde, prägt auch die gesamte bislang dazu ergangene obergerichtliche Rechtsprechung der Fachgerichte (BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11, juris, Rdnr. 24; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 2 Ws 284/13, juris, Rdnr. 21 m. w. N.).
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