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   OLG Hamm, 02.06.2005 - 4 U 12/05   

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https://dejure.org/2005,11998
OLG Hamm, 02.06.2005 - 4 U 12/05 (https://dejure.org/2005,11998)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.06.2005 - 4 U 12/05 (https://dejure.org/2005,11998)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 4 U 12/05 (https://dejure.org/2005,11998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch der Mitbewerber bei Verstößen gegen die berufsrechtlichen Mindestpreisvorschriften; Bewerben einer unzulässigen Gebührenunterschreitung; Angabe von Gebührenbeispielen für eine Erstberatung zu Beträgen zwischen zehn und 50 EUR; Vereinbarung einer ...

  • Judicialis

    BRAO § 49 b; ; BRAO § ... 49 b Abs. 1; ; BRAO § 49 b Abs. 1 S. 1; ; BRAGO § 3 Abs. 5; ; BRAGO § 3 Abs. 5 S. 1; ; BRAGO § 3 Abs. 5 S. 2; ; BRAGO § 3 Abs. 5 S. 3; ; BRAGO § 11 Abs. 2 S. 1; ; BRAGO § 20 Abs. 1 S. 1; ; RVG § 2 Abs. 2; ; RVG § 4 Abs. 2; ; RVG § 4 Abs. 2 S. 1; ; RVG § 4 Abs. 2 S. 3; ; RVG § 13 Abs. 2; ; RVG § 14; ; PAngV § 1 Abs. 6; ; UWG § 1 a.F.; ; UWG § 3; ; UWG § 4; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; UWG § 5 Abs. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 1; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 1 a.F.; ; BerHG § 2 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidriges Angebot einer anwaltlichen Erstberatung mit einer Gebührenobergrenze von 50,- EUR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2005 - 4 U 12/05
    Entgegen der Auffassung der Beklagten handelt es sich bei den berufsrechtlichen Mindestpreisvorschriften des § 49 b Abs. 1 BRAO und der BRAGO bzw. des RVG um Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG (vgl. BGH GRUR 2005, 433 ff, 435 - Telekanzlei).

    Anders als bei der Zeitvergütung, mit der die Parteien des Anwaltsvertrages bewußt eine Berechnungsweise wählen, die sich von der streitwertabhängigen Berechnung vollständig löst (vgl. BGH GRUR 2005, 433 ff, 435 - Telekanzlei; GRUR 2003, 349 - Anwaltshotline), hat der Beklagte hier "Gebühren von 10, 00 - 50, 00 EUR" beworben und damit gerade eine solche Loslösung nicht deutlich gemacht.

  • LG Essen, 08.06.2004 - 45 O 46/04
    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2005 - 4 U 12/05
    Es handelt sich um das Hauptsacheverfahren zu dem einstweiligen Verfügungsverfahren 45 O 46/04 LG Essen = 4 U 94/04 OLG Hamm.

    Dem Senat lagen die Akten 45 O 46/04 LG Essen = 4 U 94/04 OLG Hamm zur Information vor.

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2005 - 4 U 12/05
    Sei die Reichweite des § 4 Abs. 2 S. 3 RVG (§ 3 Abs. 5 S. 3 BRAGO) normativ zu beurteilen, so müsse das im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geschehen, insbesondere mit dessen Urteil vom 26. September 2002 - I ZR 44/00 (BGH 152, 153 ff, = GRUR 2003, 349 = NJW 2003, 819 - Anwalts-Hotline).

    Anders als bei der Zeitvergütung, mit der die Parteien des Anwaltsvertrages bewußt eine Berechnungsweise wählen, die sich von der streitwertabhängigen Berechnung vollständig löst (vgl. BGH GRUR 2005, 433 ff, 435 - Telekanzlei; GRUR 2003, 349 - Anwaltshotline), hat der Beklagte hier "Gebühren von 10, 00 - 50, 00 EUR" beworben und damit gerade eine solche Loslösung nicht deutlich gemacht.

  • OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 U 94/04

    Wettbewerbswidrige anwaltliche Werbung mit niedriger Pauschalgebühr für

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2005 - 4 U 12/05
    Es handelt sich um das Hauptsacheverfahren zu dem einstweiligen Verfügungsverfahren 45 O 46/04 LG Essen = 4 U 94/04 OLG Hamm.

    Dem Senat lagen die Akten 45 O 46/04 LG Essen = 4 U 94/04 OLG Hamm zur Information vor.

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 167/01

    Arztwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2005 - 4 U 12/05
    Insoweit ist dieser Eingriff nicht vergleichbar mit den Fragen nach einer verfassungskonformen Auslegung von Berufsordnungen (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1288 - sanfte Schönheitschirurgie; NJW 2004, 440 - Arztwerbung im Internet) oder nach der Zulässigkeit von Kurzbezeichnungen von Anwaltsgesellschaften (vgl. BGH NJW 2004, 1099 - KPMG - Rechtsanwaltsgesellschaft).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 217/00

    Sanfte Schönheitschirugie

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2005 - 4 U 12/05
    Insoweit ist dieser Eingriff nicht vergleichbar mit den Fragen nach einer verfassungskonformen Auslegung von Berufsordnungen (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1288 - sanfte Schönheitschirurgie; NJW 2004, 440 - Arztwerbung im Internet) oder nach der Zulässigkeit von Kurzbezeichnungen von Anwaltsgesellschaften (vgl. BGH NJW 2004, 1099 - KPMG - Rechtsanwaltsgesellschaft).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02

    Direkt ab Werk

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2005 - 4 U 12/05
    Der auf eine Wiederholungsgefahr gestützte Anspruch besteht allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten auch zur Zeit der Begehung, also am 1. Mai 2004, wettbewerbswidrig gewesen ist (vgl. u.a. BGH GRUR 2005, 442 - direkt ab Werk).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 64/01

    Zur Zulässigkeit der Kurzbezeichnung einer aus einer Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2005 - 4 U 12/05
    Insoweit ist dieser Eingriff nicht vergleichbar mit den Fragen nach einer verfassungskonformen Auslegung von Berufsordnungen (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1288 - sanfte Schönheitschirurgie; NJW 2004, 440 - Arztwerbung im Internet) oder nach der Zulässigkeit von Kurzbezeichnungen von Anwaltsgesellschaften (vgl. BGH NJW 2004, 1099 - KPMG - Rechtsanwaltsgesellschaft).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2005 - 20 U 116/05
    b) Wie das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 2. Juni 2005 (4 U 12/05 [Anmerkung der Redaktion: vgl. OLG Hamm, AnwBl 2004, 653]) zutreffend ausführt, verlangt die Vorschrift des § 4 Abs. 2 S. 3 RVG, dass in jedem Einzelfalle, dass bei der Vereinbarung einer Pauschalvergütung Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko eines Rechtsanwalts berücksichtigt werden.
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