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   OLG Hamm, 02.06.2010 - I-20 U 5/10   

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OLG Hamm, 02.06.2010 - I-20 U 5/10 (https://dejure.org/2010,73292)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.06.2010 - I-20 U 5/10 (https://dejure.org/2010,73292)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - I-20 U 5/10 (https://dejure.org/2010,73292)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2010 - 20 U 5/10
    Auch für die Überprüfung der Übergangsregelung für die rentennahen Versicherten gilt insoweit der im Urteil des BGH vom 14.11.2007 (VersR 2008, 1625) dargestellte Maßstab.

    Der von den Tarifparteien vorgenommene Systemwechsel vom bisherigen Gesamtversorgungssystem zum neuen Betriebsrentensystem stellt als solcher mit Blick auf den schon in der alten Satzung der Beklagten enthaltenen Änderungsvorbehalt (§ 5 Abs. 1 lit. a, Abs. 2 ZWK-Satzung a.F.) keinen ungerechtfertigten Eingriff in Rechte der Pflichtversicherten dar (vgl. BGH, VersR 2008, 1625, 1626).

    Diese Beurteilung ist von der Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien (vgl. BGH VersR 2008, 1625, 1628) gedeckt.

    Weitergehende Ansprüche schafft Art. 14 Abs. 1 GG nicht (BGH, VersR 2008, 1625, 1629 m.w.N.).

    Ob die getroffene Übergangsregelungen in anderen Fällen zu einem Totalverlust des Versorgungsanspruchs wegen Verkürzung der Umlagezeit führen könnten und wie diese Fälle rechtlich zu beurteilen wären, bedarf hier ebenso wenig einer Klärung wie die Frage, wie die Behandlung der mit dem Schriftsatz vom 13.04.2010 - nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist - angesprochenen weiteren Stichtagsregelungen, welche allesamt auf den konkreten Versorgungsanspruch des Klägers selbst dann keinen Einfluss hätten, wenn einzelne der angesprochenen Regelungen gegen Verfassungsgrundsätze verstießen und deshalb von den Tarifparteien für die tatsächlich davon betroffenen Fälle isoliert nachzuverhandeln wären (vgl. BGH VersR 2008, 1625, 1637).

  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2010 - 20 U 5/10
    Die gerichtliche Kontrolle der Satzungsbestimmungen der Beklagten, die als Sonderkasse der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände (§ 1 Abs. 1 Satz 1 ZWK-Satzung) eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind, darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (BGH, Urteil vom 24.09.2008- IV ZR 134/07 = VersR 2008, 1677, 1678 m.w.N.).

    Insbesondere sind die Tarifvertragsparteien nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (vgl. BGH, VersR 2008, 1677, 1678).

    Ob daneben andere, für die Versicherten günstigere oder als gerechter empfundene Lösungen in Betracht zu ziehen gewesen wären, wie etwa die von der M AG für das Cockpit-Personal getroffenen, haben die Gerichte nicht zu überprüfen (BGH, VersR 2008, 1677, 1681).

    Maßgebend für die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Übergangsregelung ist nicht, dass sie in einzelnen Fällen möglicherweise zu Benachteiligungen rentennaher Versicherter gegenüber rentenfernen führt, vielmehr ist auf die generellen Auswirkungen der Regelung abzustellen (BGH VersR 2008, 1677, 1682).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2010 - 20 U 5/10
    Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfG, VersR 1999, 600, 603).

    Zwar unterliegt der Gesetzgeber bei jeder Typisierung einer besonders strengen Bindung, wenn sich die Regelung auf die Ausübung eines Grundrechts auswirken kann (BVerfG, VersR 1999, 600, 603).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2010 - 20 U 5/10
    Die vom Bundesverfassungsgericht zum beamtenrechtlichen Alimentationsgrundsatz entwickelte Rechtsprechung (BVerfGE 117, 372) ist wegen struktureller Unterschiede nicht auf die Angestelltenversorgung zu übertragen.
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06

    Voraussetzung der weiteren Anwendbarkeit des § 56 Abs. 1 S. 4 VBLS a.F. trotz

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2010 - 20 U 5/10
    Selbst wenn der vom Kläger angeführten Rechtsprechung des OLG Karlsruhe vom 05.06.2007 - 12 U 121/06 - im Ansatz darin zu folgen sein mag, dass in besonders gelagerten Einzelfällen eine Korrektur der durch die Tarifparteien allgemein getroffenen Satzungsregelungen über den individuellen Grundsatz Treu und Glauben (§ 242 BGB) erfordert , liegen die Voraussetzungen in dem hier zu entscheidenden Fall jedenfalls nicht vor.
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2010 - 20 U 5/10
    Zusätzlichen Anlass für einen Ausstieg aus dem kritisierten Gesamtversorgungssystem gab schließlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (VersR 2000, 835) zur sog. Halbanrechnung von Vordienstzeiten.
  • LG Kleve, 18.02.2015 - 2 O 27/14

    Untersagung der Veröffentlichung oder Verbreitung von Lichtbildern eines

    Das OLG Düsseldorf hat im Rahmen der Zurückweisung des Prozesskostenhilfegesuchs des Beklagten im vorangegangenen Einstweiligen Verfügungsverfahren in seiner Entscheidung vom 30.03.2010 (Az. I - 20 U 5/10) hierzu ausgeführt:.
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