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   OLG Hamm, 02.08.2004 - 2 Ss 252/04   

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https://dejure.org/2004,7308
OLG Hamm, 02.08.2004 - 2 Ss 252/04 (https://dejure.org/2004,7308)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.2004 - 2 Ss 252/04 (https://dejure.org/2004,7308)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 2004 - 2 Ss 252/04 (https://dejure.org/2004,7308)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bewertung der Sozialprognose eines Täters hinsichtlich einer Strafaussetzung zur Bewährung; Nachteilige Bewertung einer Sozialprognose wegen Bestehens eines Anklagevorwurfs

  • Judicialis

    StPO § 154; ; StPO § 154 Abs. 1; ; StPO § 154a; ; StPO § 337; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 53

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 42 Ns 1/04
  • OLG Hamm, 02.08.2004 - 2 Ss 252/04
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.1991 - 1 StR 620/91

    Verwertung von eingestellten Taten bei der Strafzumessung - Vertrauensverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2004 - 2 Ss 252/04
    Die Berücksichtigung von in dieser Weise ausgeschiedenen Taten setzt nämlich auch hier voraus, dass sie, wie auch andere für die Strafzumessung bedeutsame Umstände im Rahmen der Hauptverhandlung im Wege des Strengbeweises prozessordnungsgemäß festgestellt werden (vgl. BGHSt 30, 166; BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1; BGH NStZ 1983, 20; insb. BGH NStZ 1991, 182 m.w.N.).
  • BGH, 03.07.1981 - 3 StR 210/81

    Milderung eines Strafrahmens auf Grund verminderter Schuldfähigkeit und wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2004 - 2 Ss 252/04
    Die Berücksichtigung von in dieser Weise ausgeschiedenen Taten setzt nämlich auch hier voraus, dass sie, wie auch andere für die Strafzumessung bedeutsame Umstände im Rahmen der Hauptverhandlung im Wege des Strengbeweises prozessordnungsgemäß festgestellt werden (vgl. BGHSt 30, 166; BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1; BGH NStZ 1983, 20; insb. BGH NStZ 1991, 182 m.w.N.).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2004 - 2 Ss 252/04
    Die Berücksichtigung von in dieser Weise ausgeschiedenen Taten setzt nämlich auch hier voraus, dass sie, wie auch andere für die Strafzumessung bedeutsame Umstände im Rahmen der Hauptverhandlung im Wege des Strengbeweises prozessordnungsgemäß festgestellt werden (vgl. BGHSt 30, 166; BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1; BGH NStZ 1983, 20; insb. BGH NStZ 1991, 182 m.w.N.).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2004 - 2 Ss 252/04
    Die Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung ergibt sich vorliegend auch nicht etwa daraus, dass der von der Rechtsmittelerklärung des Angeklagten an sich nicht mitumfasste Schuldspruch und die Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, dass eine getrennte Überprüfung der Strafzumessung nicht möglich wäre, ohne den nicht angefochtenen Schuldspruch zu berühren (vgl. statt aller BGHSt 33, 59; 46, 287).
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 230/90

    Anforderungen an Absehen der Verfolgung von Straftaten - Affektiver

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2004 - 2 Ss 252/04
    Die Berücksichtigung von in dieser Weise ausgeschiedenen Taten setzt nämlich auch hier voraus, dass sie, wie auch andere für die Strafzumessung bedeutsame Umstände im Rahmen der Hauptverhandlung im Wege des Strengbeweises prozessordnungsgemäß festgestellt werden (vgl. BGHSt 30, 166; BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1; BGH NStZ 1983, 20; insb. BGH NStZ 1991, 182 m.w.N.).
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