Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ss OWi 462/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14709
OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ss OWi 462/07 (https://dejure.org/2007,14709)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.2007 - 2 Ss OWi 462/07 (https://dejure.org/2007,14709)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 2007 - 2 Ss OWi 462/07 (https://dejure.org/2007,14709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,14709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Tatsachenvortrag bei einer Verfahrensrüge im Beschwerdeverfahren in Bußgeldsachen; Voraussetzungen bzw. Prüfung eines Entbindungsantrags nach § 73 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hauptverhandlung - Ausbleiben ohne Entschuldigung - Entbindungsantrag

  • Judicialis

    OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 73 Abs. 2; ; OWiG § 74 Abs. 1 S.; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Hagen - 96 OWi 137/07
  • OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ss OWi 462/07

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 632
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss OWi 626/05

    Ermessen bei Entbindungsantrag; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ss OWi 462/07
    Bleibt der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung fern und wird daraufhin der Einspruch durch Urteil gem.§ 74 Abs. 2 OWiG verworfen, so kann die Einspruchsverwerfung das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzen, wenn einem rechtzeitig gestellten Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen (§ 73 Abs. 2 OWiG) zu Unrecht nicht entsprochen worden ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 626/05 -).

    Ermessen des Gerichtes gestellt (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 626/05 -).

  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 2 Ss OWi 332/04

    Mehrprämie als Betriebsunterbrechungsschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ss OWi 462/07
    Nach den genannten Vorschriften muss bei einer Verfahrensrüge der Tatsachenvortrag so vollständig sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen des Betroffenen zutrifft (zu vgl. Senatsbeschluss vom 27.05.2004 - 2 Ss OWi 332/04 -).

    In diesem Zusammenhang ist in aller Regel auch darzulegen, wann und mit welcher Begründung der Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen gestellt worden ist und wie das Gericht diesen Antrag beschieden hat (zu vgl. Senatsbeschluss vom 27.05.2004 - 2 Ss OWi 332/04 -).

  • OLG Hamm, 01.07.2008 - 5 Ss OWi 415/08

    Entbindung; Erscheinen; Anwesenheit; Hauptverhandlung; Begründung;

    Die Einspruchsverwerfung stellt sich damit gleichzeitig als eine Verletzung des Rechts der Betroffenen auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) dar, auf der die angefochtene Entscheidung beruht (vgl. OLG Hamm VRS 113, 362; Beschluss vom 04. Dezember 2006 - 4 SsOWi 804/06 - Beschluss vom 20. September 2005 - 3 SsOWi 626/05 - OLG Köln VRS 105, 207).

    Die Entscheidung über den Entbindungsantrag ist im Gegensatz zur früheren Rechtslage nicht (mehr) in das Ermessen des Gerichts gestellt; das Gericht ist vielmehr verpflichtet, dem Entbindungsantrag zu entsprechen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (zu vgl. OLG Hamm VRS 113, 362, 363; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 SsOWi 626/05 -).

    Die Frage, ob ausnahmsweise von der Verhängung einer Fahrverbotes unter angemessener Erhöhung des Bußgeldes nach § 4 Abs. 4 BkatV abgesehen werden kann, rechtfertigt die Ablehnung eines Entbindungsantrages nicht, weil es dafür grundsätzlich nicht auf den persönlichen Eindruck von dem/der Betroffenen in der Hauptverhandlung ankommt (zu vgl. OLG Hamm VRS 113, 362, 363; Karlsruher Kommentar, OWiG, 3. Aufl., § 73 Rdnr. 28).

  • OLG Brandenburg, 27.10.2014 - 53 Ss OWi 529/14

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Prozessuale Überholung des

    Bei - wie hier - Vorliegen der Voraussetzung für eine Entbindung des Betroffenen von seiner Anwesenheitspflicht ist das Bußgeldgericht verpflichtet, den Betroffenen von der Anwesenheit in der Hauptverhandlung freizustellen und die Hauptverhandlung in Abwesenheit des Betroffenen durchzuführen; die Entscheidung über den Antrag steht bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht im Ermessen des Gerichts (vgl. KG VRS 115, 429; OLG Saarbrücken VRS 114, 50; OLG Bamberg VRS 113, 284; OLG Hamm VRS 113, 362; BayObLG DAR 2002, 132; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. statt vieler: Beschluss vom 19. Juni 2012, 1 B - 53 Ss-OWi 322/12 - 274/12 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2014 - 53 Ss OWi 529/14
    Bei - wie hier - Vorliegen der Voraussetzung für eine Entbindung des Betroffenen von seiner Anwesenheitspflicht ist das Bußgeldgericht verpflichtet, den Betroffenen von der Anwesenheit in der Hauptverhandlung freizustellen und die Hauptverhandlung in Abwesenheit des Betroffenen durchzuführen; die Entscheidung über den Antrag steht bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht im Ermessen des Gerichts (vgl. KG VRS 115, 429; OLG Saarbrücken VRS 114, 50; OLG Bamberg VRS 113, 284; OLG Hamm VRS 113, 362; BayObLG DAR 2002, 132; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. statt vieler: Beschluss vom 19. Juni 2012, 1 B - 53 Ss-OWi 322/12 - 274/12 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht