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   OLG Hamm, 02.08.2012 - III-3 RBs 178/12   

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https://dejure.org/2012,30547
OLG Hamm, 02.08.2012 - III-3 RBs 178/12 (https://dejure.org/2012,30547)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.2012 - III-3 RBs 178/12 (https://dejure.org/2012,30547)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 2012 - III-3 RBs 178/12 (https://dejure.org/2012,30547)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung der Fotolinie i.R.d. Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät ES 3.0 in Abgrenzung zur Messlinie

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschwindigkeitsmessung - Fotolinie bei ESO 3.0 notwendig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3
    Geschwindigkeitsmessung [ES 3.0]; Funktion der Fotolonie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur Mitteilung von Einzelwerten beim standardisierten Messverfahren mit dem Gerät ES 3.0

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 213 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Landstuhl, 10.02.2011 - 4286 Js 12300/10

    Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit: Verwertung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2012 - 3 RBs 178/12
    Im Übrigen stellt die Fotolinie bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät ES 3.0 lediglich ein Mittel der eindeutigen Zuordnung der Messung zu einem bestimmten Fahrzeug dar, ist aber - anders als die Messlinie - selbst kein Fixum für die Messung (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, 1. Senat für Bußgeldsachen, Az.: 1 Ss (B) 76/10 vom 25.10.2010 - juris.de; AG Landstuhl, Urteil vom 10.02.2011 - Az.: 4286 Js 12300/10, veröffentlicht bei BeckRS 2011, 06033; Schmuck, Steinbach: Neues von der Geschwindigkeitsmessanlage ESO, Steinbach, NZV 2010, 285).
  • OLG Naumburg, 25.10.2010 - 1 Ss (B) 76/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an Beweisaufnahme und

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2012 - 3 RBs 178/12
    Im Übrigen stellt die Fotolinie bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät ES 3.0 lediglich ein Mittel der eindeutigen Zuordnung der Messung zu einem bestimmten Fahrzeug dar, ist aber - anders als die Messlinie - selbst kein Fixum für die Messung (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, 1. Senat für Bußgeldsachen, Az.: 1 Ss (B) 76/10 vom 25.10.2010 - juris.de; AG Landstuhl, Urteil vom 10.02.2011 - Az.: 4286 Js 12300/10, veröffentlicht bei BeckRS 2011, 06033; Schmuck, Steinbach: Neues von der Geschwindigkeitsmessanlage ESO, Steinbach, NZV 2010, 285).
  • OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ES3.0; Anforderungen an ein sog.

    Diese Voraussetzungen erfüllt grundsätzlich auch die Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ..........., wenn sie von geschultem Messpersonal unter Beachtung der Betriebsanleitung des Geräteherstellers und der Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) durchgeführt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2009, 1 SsRs 71/09, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 02.08.2012, III-3 RBs 178/12, juris).
  • VG Freiburg, 02.03.2020 - 6 K 3057/19

    Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung;

    Auch die konkrete Messung mit der Anlage des Typs ES 3.0 und der Fabrikationsnummer 5567 wurde durch geschultes Messpersonal (vgl. Zertifikat, VAS. 37) und unter Beachtung der Betriebsanleitung des Geräteherstellers, der Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und der Regelungen zum vereinheitlichten technischen Verfahren (vgl. VAS. 31 ff.) durchgeführt (grundlegend: BGH, Beschl. v. 19.08.1992, 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291ff.; zu den Voraussetzungen: vgl. hierzu auch: OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2009, 1 SsRs 71/09, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 02.08.2012, III-3 RBs 178/12, juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.2018 - 2 Rb 8 Ss 621/18

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Ausschluss von Fehlmessungen eines

    Da vorliegend die Zuordnung des Messwertes zu dem vom Betroffenen gesteuerten Fahrzeug nicht in Frage steht, kommt der unzureichenden Dokumentation der Fotolinie keine Bedeutung zu (OLG Hamm, Beschluss vom 02.08.2012 - III-3 Rbs 178/12 -, juris).
  • AG Gotha, 04.01.2017 - 10 OWi 742/16

    Standardisiertes Messverfahren, Einsicht, Messunterlagen

    Diese Voraussetzungen erfüllt grundsätzlich auch die Geschwindigkeitsmessung mit dem hier verwendeten Messgerät, wenn sie von geschultem Messepersonal unter Beachtung der Betriebsanleitung des Geräteherstellers und der Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) durchgeführt wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.08.2012, 111-3 RBs 178/12, juris).
  • OVG Sachsen, 22.01.2015 - 3 A 213/14

    Ordnungsgemäße Geschwindigkeitsmessung, Messgerät Typ ESO ES 3.0, angemessene und

    Nur dann muss das Gericht in entsprechenden Ausnahmefällen Feststellungen zum Abstand zwischen dem gemessenen Fahrzeug und der Fotolinie treffen (OLG Hamm, Beschl. v. 2. August 2012 - III-3 RBs 178/12 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
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