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OLG Hamm, 02.09.2010 - I-15 Wx 19/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
HGB § 12, BNotO § 41
Kein urkundlicher Nachweis der Bestellung eines Notarvertreters bei elektronischer Einreichung des von diesem in Papierform beurkundeten bzw. beglaubigten Geschäfts durch den Notar selbst
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis der Bestellung eines Notarvertreters bei Anmeldung einer durch ihn beurkundeten Änderung eines Gesellschaftsvertrages zum Handelsregister
- Betriebs-Berater
Nachweis der Bestellung eines Notarvertreters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 12; BNotO § 41
Anforderungen an den Nachweis der Bestellung eines Notarvertreters bei Anmeldung einer durch ihn beurkundeten Änderung eines Gesellschaftsvertrages zum Handelsregister - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Beurkundung durch Notarvertreter
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Nachweis der Bestellung eines Notarvertreters
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 31.07.2009 - 24 T 32/09
- OLG Hamm, 02.09.2010 - I-15 Wx 19/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 259
- FGPrax 2011, 91
- BB 2010, 2834
- NZG 2011, 77