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   OLG Hamm, 02.12.2009 - I-31 U 3/08   

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https://dejure.org/2009,23750
OLG Hamm, 02.12.2009 - I-31 U 3/08 (https://dejure.org/2009,23750)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.2009 - I-31 U 3/08 (https://dejure.org/2009,23750)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - I-31 U 3/08 (https://dejure.org/2009,23750)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung von zwei Wohnungen durch die Grundschuldgläubigerin, da diese ihre Pflichten aus dem Darlehensvertrag nicht verletzt hat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Abweisung der Klage auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung von zwei Wohnungen durch die Grundschuldgläubigerin, da diese ihre Pflichten aus dem Darlehensvertrag nicht verletzt hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84

    Nachträgliche Ergänzung einer notariell beglaubigten Erklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2009 - 31 U 3/08
    Nach der früher überwiegenden Meinung (KG OLGE 3, 306; 7, 336; KGJ 22, A 125; KGJ 29, A 116 und KGJ 35, A 227; Jansen: BeurkG, § 40, Rdnr. 13; OLG Celle MittBayNot 1984, 207 mit ablehnender Anm. Y; offengelassen von BayObLG DNotZ 1985, 220) konnte nur durch erneute Unterschrift und deren öffentliche Beglaubigung das Formerfordernis hinsichtlich des geänderten Textes gewahrt werden.
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2009 - 31 U 3/08
    Die Folge dessen ist die Nichtigkeit des zugrundeliegenden Vertrages (BGHZ 37, 258), die auch auf die Vollmacht durchschlägt, so dass diese ebenfalls formnichtig war.
  • KG, 19.12.1990 - 24 W 5932/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2009 - 31 U 3/08
    Die Rechtsbesorgung darf nicht selbständiger Gegenstand eines Auftrags, sondern muss einem anderen bestimmten Berufsgeschäft der in Art. 1 § 5 bezeichneten Art untergeordnet sein (KG NJW 91, 1304).
  • BayObLG, 31.01.1986 - BReg. 1 Z 55/85
    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2009 - 31 U 3/08
    Hat das Vormundschaftsgericht - wie hier - die Bestellung einer Grundschuld genehmigt, so ist eine weitere Genehmigung nicht erforderlich für ein Rechtsgeschäft, in dem die Darlehensschuld eines Dritten der Grundschuld mit einer Sicherungsabrede (sogenannte Zweckerklärung) zugrunde gelegt wird (BayObLG WM 86, 774).
  • OLG Celle, 18.01.1984 - 4 W 12/84

    Zur nachträglichen Abänderung einer notariell beglaubigten Erklärung durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2009 - 31 U 3/08
    Nach der früher überwiegenden Meinung (KG OLGE 3, 306; 7, 336; KGJ 22, A 125; KGJ 29, A 116 und KGJ 35, A 227; Jansen: BeurkG, § 40, Rdnr. 13; OLG Celle MittBayNot 1984, 207 mit ablehnender Anm. Y; offengelassen von BayObLG DNotZ 1985, 220) konnte nur durch erneute Unterschrift und deren öffentliche Beglaubigung das Formerfordernis hinsichtlich des geänderten Textes gewahrt werden.
  • OLG Frankfurt, 08.03.2006 - 20 W 21/05

    Grundbuchverfahren: Wahrung der Form einer Unterschriftsbeglaubigung trotz

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2009 - 31 U 3/08
    Nach heute wohl überwiegender Ansicht, der sich der Senat anschließt, gilt, dass auch bei einer nachträglichen Textänderung die Form der öffentlichen Beglaubigung gewahrt bleibt, da der Beglaubigungsvermerk nur die Echtheit der Unterschrift des Erklärenden betrifft, aber nichts über den Erklärungsinhalt aussagt (OLG Frankfurt, DNotZ 06, 767).
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