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   OLG Hamm, 02.12.2011 - I-15 W 603/10   

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https://dejure.org/2011,9241
OLG Hamm, 02.12.2011 - I-15 W 603/10 (https://dejure.org/2011,9241)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.2011 - I-15 W 603/10 (https://dejure.org/2011,9241)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 2011 - I-15 W 603/10 (https://dejure.org/2011,9241)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2290, 2352
    Zur Umdeutung der Aufhebung eines Erbvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Enterbung eines Abkömmlings

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1930
    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Enterbung eines Abkömmlings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 69 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 2290, 2352 Satz 2
    Umdeutung einer unwirksamen Erbvertragsaufhebung in Zuwendungsverzicht

Verfahrensgang

  • AG Soest - 6 VI 525/09
  • OLG Hamm, 02.12.2011 - I-15 W 603/10

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 69
  • FamRZ 2012, 1171
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 16.06.2009 - 15 Wx 312/08

    Auslegung eines Ehegattentestaments unter Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2011 - 15 W 603/10
    Es bestand aber auch schon zum alten Recht die gefestigte Rechtsprechung, dass in diesen Fällen zu prüfen ist, ob sich im Wege - ggf. ergänzender - Vertragsauslegung ein (hypothetischer) Wille der Parteien des Erbvertrages dahingehend feststellen lässt, dass mit dem Zuwendungsverzicht des Erben auch eine etwaige Ersatzerbfolge seiner Abkömmlinge ausgeschlossen sein soll (vgl. Senat FGPrax 2009, 227 = FamRZ 2009, 2122).
  • BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00

    Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge bei gewillkürter Erbfolge

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2011 - 15 W 603/10
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Verfügung des Erblassers etwas anderes erkennen lässt (BayObLG FamRZ 2001, 516 = ZEV 2001, 151; MünchKommBGB / Leipold, § 1938 Rn 7).
  • OLG Hamm, 14.02.1977 - 15 W 159/75
    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2011 - 15 W 603/10
    Der Senat folgt dieser Auffassung aus den dargelegten Gründen (er hatte die Frage offengelassen in DNotZ 1977, 751 = Rpfleger 1977, 208; auch der BGH hat sie auf die Vorlage des BayObLG offen gelassen), die in der Literatur weitgehend unterstützt wird (MünchKommBGB / Wegerhoff, 5. Aufl., Rn 2; RGRK / Johannsen, 12. Aufl., Rn 4; Staudinger / Schotten [2004] Rn 25 ff.; Bamberger / Roth / J. Mayer, 1. Aufl., Rn 12, jeweils zu § 2352; a.A. Soergel / Damrau, 13. Aufl., Rn 3; Ermann / Schlüter, 13. Aufl., Rn 2; unklar Palandt / Weidlich Rn 3, jeweils zu § 2352).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15

    Auslegung einer Testamentsformulierung

    Es kann daher auch offen blieben, ob ein entsprechender Ausschließungswille der Erblasserin gegebenenfalls "unzweideutig" dem Testament zu entnehmen ist (vgl. zu dieser Anforderung u.a. Müller-Christmann in Bamberger/Roth, Beck-online Kommentar BGB, Stand: 01.02.2017, § 1938, Rn. 3; Weidlich, a.a.O,, § 1938, Rn. 2, jeweils m.w.N.), ob die Einsetzung gesetzlicher Erben als Vermächtnisnehmer zur Annahme eines entsprechenden Ausschließungswillens ausreicht, welche Folge die (teilweise) Unwirksamkeit einer gegebenenfalls vorliegenden konkludenten Enterbung durch Erbeinsetzung eines Dritten auf eine erfolgte Enterbung des gesetzlichen Erben hat und ob dann möglicherweise § 2085 BGB Anwendung findet (vgl. insgesamt u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2011, Az. 15 W 603/10; BayObLG, Beschluss vom 02.03.1992, Az. BReg 1 Z 46/91; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1Z BR 43/99; BayObLG, Beschluss vom 25.08.2000, Az. 1Z BR 15/00; Senat, Beschluss vom 12.02.1997, Az. 20 W 96/95; OLG München, Urteil vom 29.09.2000, Az. 21 U 2369/00, jeweils zitiert nach juris; Leipold, Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 1938, Rn. 3, 10, 11; Otte in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1938, Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 3 W 121/22

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrages; Begriff der

    Dies ist nur dann anzunehmen, wenn dafür, dass neben der Erbeinsetzung eine Ausschließung als selbstständige Verfügung vorliegt, besondere Anhaltspunkte im Testament bestehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2.12.2011 - 15 W 603/10).
  • LG Münster, 31.01.2013 - 2 O 399/12

    Auskunftsanspruch des Erben über Zahlungsvorgänge bzgl. des Girokontos eines

    Insoweit wird auf den Beschluss des OLG Hamm vom 02.12.2011 (FamRZ 2012, 1171) Bezug genommen.
  • OLG Dresden, 20.01.2016 - 17 W 23/16
    Dem Beteiligten kann eine Erbschaft von vornherein nur angefallen sein, wenn in den Anordnungen des Erblassers unter Nr. 1 Absatz 2 des notariell beurkundeten Testaments vom 20.01.2004 nicht eine Enterbung der gesetzlichen Erben im Sinne von § 1938 BGB zu sehen ist, die im Falle der Ausschlagung durch die Testamentserben Bestand haben sollte (vgl. insoweit OLG Hamm ZEV 2012, 266 und 2012, 314).
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