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   OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 407/04   

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https://dejure.org/2005,9783
OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 407/04 (https://dejure.org/2005,9783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2005 - 2 Ss OWi 407/04 (https://dejure.org/2005,9783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2005 - 2 Ss OWi 407/04 (https://dejure.org/2005,9783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bußgeldsache wegen fahrlässigem Unterschreiten des erforderlichen Sicherheitsabstandes; Unwirksamkeit eines Bußgeldbescheides im Fall der nicht eindeutigen Identifizierbarkeit des Fahrers; Verfolgungsverjährung im Fall eines Bußgeldbescheides

  • Judicialis

    OWiG § 33; ; OWiG § 66

  • RA Kotz

    Bußgeldbescheid - Unwirksamkeit nur bei schwerwiegenden Mängeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 33; OWiG § 66
    Unwirksamer Bußgeldbescheid bei Unbestimmtheit von Tat und Täter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Der Bußgeldbescheid ist nur bei Vorliegen schwerwiegender Mängel unwirksam, und zwar insbesondere dann, wenn Tat oder Betroffener nicht ausreichend identifiziert werden können

  • IWW (Kurzinformation)

    Bußgeldbescheid - Wirksamkeit des Bußgeldbescheides

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss OWi 812/98

    Bußgeldbescheid, Wirksamkeit des Bußgeldbescheids, fehlerhafte Tatzeitangabe,

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 407/04
    Entscheidend ist insoweit, dass der Bußgeldbescheid nur bei Vorliegen schwerwiegender Mängel unwirksam ist (vgl. insoweit u.a. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43; DAR 1999, 371 = MDR 1999, 1063 = VRS 97, 182 = zfs 2000, 127; VA 2000, 51; Beschl. v. 14. Juni 2004, 2 Ss OWi 335/04, VA 2004, 197).

    Bei Zustellung des Bußgeldbescheides wusste er somit, dass er wegen dieser Vorfälle in Anspruch genommen wurde, so dass eine Verwechslungsgefahr nicht bestand (vgl. dazu OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43 für falsche Tatzeitangabe bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG).

  • VG Gelsenkirchen, 03.11.1999 - 10 K 1131/97

    Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsgesetzes für die

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 407/04
    Entscheidend ist insoweit, dass der Bußgeldbescheid nur bei Vorliegen schwerwiegender Mängel unwirksam ist (vgl. insoweit u.a. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43; DAR 1999, 371 = MDR 1999, 1063 = VRS 97, 182 = zfs 2000, 127; VA 2000, 51; Beschl. v. 14. Juni 2004, 2 Ss OWi 335/04, VA 2004, 197).

    Diese mangelhaften Angaben machen die Identifizierung des Betroffenen nicht unmöglich, da im übrigen die persönlichen Angaben zutreffend aufgeführt waren (vgl. auch OLG Hamm, a.a.O., und VA 2000, 51).

  • OLG Hamm, 26.03.2004 - 3 Ss 77/04

    Trunkenheit im Verkehr; Vorsatz; weitere Feststellungen, Beweisanzeichen,

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 407/04
    Angesichts dieses Umstandes reichen die vom Amtsgericht festgestellten und von der Rechtsbeschwerde vorgetragenen Umstände in keinem Fall aus, von der (erneuten) Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen (vgl. dazu auch OLG Hamm, Beschluss vom 12. Februar 2004, 3 Ss 77/04).
  • OLG Hamm, 03.09.2012 - 3 RBs 235/12

    Geschwindigkeitsmessung; Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge bei

    Bei einem geringfügigen Schreibfehler ist dies regelmäßig nicht der Fall (OLG Hamm, Beschluss vom 3. März 2005, Az. 2 Ss OWi 407/04, bei Juris = DAR 2005, 524 mit weiteren Nachweisen; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. August 1978, Az. 207/78, bei Juris).
  • OLG Hamm, 15.06.2007 - 1 Ss OWi 324/07

    Falsche Behörde und falscher Tatort führen trotzdem nicht zur Unwirksamkeit eines

    Hierbei können außergewöhnliche Tatumstände, Begleitumstände oder sich aus der Tat ergebende Folgen den Vorgang für den Betroffenen unverwechselbar machen, beispielsweise kann das nach einem Verkehrsverstoß erfolgte Anhalten die richtige Einordnung des im Bußgeldbescheid vorgeworfenen Verhaltens ermöglichen (OLG Hamm, Beschluss vom 21.05.1999 - 2 Ss OWi 468/99 - Beschluss vom 03.03.2005 - 2 Ss OWi 407/04; Beschluss vom 06.02.2003 - 4 Ss OWi 56/03 - Rebmann/Roth/Herrmann, a.a.O., § 66 Rdnr. 27).
  • OLG Köln, 16.03.2018 - 1 RBs 84/18

    Rechtsfolgen von Fehlern bei der Darstellung der dem Betroffenen zur Last

    Geklärt ist namentlich, dass ein Bußgeldbescheid nur dann keine geeignete Verfahrensgrundlage darstellt, wenn er wegen des Vorliegens schwerwiegender Mängel unwirksam ist (OLG Hamm DAR 2005, 524 = VRS 108, 437; SenE v. 18.09.2007 - 83 Ss-OWi 26/07 - SenE v. 05.08.2009 - 81 Ss-OWi 62/09 -).
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