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   OLG Hamm, 03.03.2017 - 7 WF 130/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5895
OLG Hamm, 03.03.2017 - 7 WF 130/16 (https://dejure.org/2017,5895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2017 - 7 WF 130/16 (https://dejure.org/2017,5895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2017 - 7 WF 130/16 (https://dejure.org/2017,5895)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zwangsvollstreckung, Unterlassung, schuldunfähig, zurechnungsunfähig, Gewaltschutzanordnung, Zuwiderhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung einer Gewaltschutzanordnung wegen im Zustand der Schuld- und Zurechnungsunfähigkeit begangene Zuwiderhandlungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276 I 2, 827 I 1; FamFG § 95; ZPO § 890
    Zwangsvollstreckung; Unterlassung; schuldunfähig; zurechnungsunfähig; Gewaltschutzanordnung; Zuwiderhandlung

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 276 I 2, 827 I 1; FamFG § 95 ; ZPO § 890
    Durchsetzung einer Gewaltschutzanordnung wegen im Zustand der Schuld- und Zurechnungsunfähigkeit begangene Zuwiderhandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Bei Schuldunfähigkeit keine Ordnungshaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ordnungshaft bei Schuldunfähigkeit: Stalkerin im Liebeswahn bleibt frei

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zuwiderhandlungen gegen eine Gewaltschutzanordnung

  • archive.is (Pressemeldung, 07.03.2017)

    Mescheder Pfarrer muss Stalkerin weiter aushalten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Schuldunfähigkeit keine Ordnungshaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Ordnungshaft bei Schuldunfähigkeit

  • die-tagespost.de (Pressemeldung, 08.03.2017)

    Stalkerin eines Pfarrers muss nicht ins Gefängnis

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Bei Schuldunfähigkeit keine Ordnungshaft

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen schuldunfähigen Vollstreckungsschuldner

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Arnsberg, 16.12.2015 - 1 Ns 4/14

    72-jährige Stalkerin vor Gericht: Gutachter diagnostizieren "Liebeswahn"

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2017 - 7 WF 130/16
    Auf die Berufung der Antragsgegnerin hob das Landgericht Arnsberg vorgenannte Entscheidung durch Urteil vom 16.12.2015 auf (Landgericht Arnsberg II-1 Ns-360 Js 133/13-4/14).

    Der Senat hat Beweis erhoben durch Beiziehung des im Verfahren Landgericht Arnsberg II-1 Ns-360 Js 133/13-4/14 5 Ls 14/3 erstatteten Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. M2 vom 11.02.2015 sowie der im Verfahren Amtsgericht Meschede 5 Ls -360 Js 133/13-14/13 erstatteten Gutachten des Sachverständigen Dr. L vom 03.12.2013 und des Sachverständigen Dr. N vom 03.05.2012 sowie durch Einholung eines ergänzenden Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. M2.

  • AG Meschede, 27.03.2014 - 5 Ls 14/13

    Rentnerin stellt Pfarrer nach: Liebesterror im Sauerland

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2017 - 7 WF 130/16
    Der Senat hat Beweis erhoben durch Beiziehung des im Verfahren Landgericht Arnsberg II-1 Ns-360 Js 133/13-4/14 5 Ls 14/3 erstatteten Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. M2 vom 11.02.2015 sowie der im Verfahren Amtsgericht Meschede 5 Ls -360 Js 133/13-14/13 erstatteten Gutachten des Sachverständigen Dr. L vom 03.12.2013 und des Sachverständigen Dr. N vom 03.05.2012 sowie durch Einholung eines ergänzenden Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. M2.
  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12

    Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2017 - 7 WF 130/16
    Eines noch höheren Wahrscheinlichkeitsgrades bedarf es insoweit nicht, denn für die Feststellung einer Tatsache als Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung ist keine absolute oder unumstößliche Gewissheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises erforderlich, sondern nur ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, NJW 2014, 71 Rn. 8).
  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verhängung von Ordnungsmitteln iSd § 890 ZPO als gerechtfertigter Eingriff in die

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2017 - 7 WF 130/16
    Die Zwangsvollstreckung nach den §§ 95 FamFG, 890 ZPO setzt voraus, dass der Schuldner schuldhaft gegen das Unterlassungsgebot verstoßen hat, denn es handelt sich bei der Festsetzung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft nicht nur um Zwangsmittel, sondern auch um die Sühne einer Zuwiderhandlung (BVerfG NJW-RR 2007, 860; Gruber, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 890 Rn. 21; Lackmann, in: Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 890 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 28.11.2017 - 1 RVs 92/17

    Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Anhaltspunkten für eine zumindest

    Dabei ist zu beachten, dass bei sogenanntem Stalking in einer kleineren Gruppe von Fällen eine genauere Prüfung einer Einschränkung der Einsichtsfähigkeit oder Steuerungsfähigkeit geboten sein kann (Fischer, StGB, 64. Aufl., § 238 Rn. 31; vgl. auch BGH NStZ-RR 2016, 40; OLG Hamm, Beschluss vom 03.03.2017 - II - 7 WF 130/16 -, juris).
  • OLG Hamburg, 20.04.2021 - 12 WF 45/21

    Verstoß gegen Gewaltschutzanordnung: Zwangsvollstreckung nur bei schuldhaftem

    Nach § 827 Abs. 1. S. 1 BGB ist jemand für einen Schaden nicht verantwortlich, den er in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit verursacht hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 3.3.2017 - 7 WF 130/16, juris Rn. 50f).
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