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   OLG Hamm, 03.04.2003 - 3 Ss OWi 191/03   

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https://dejure.org/2003,10639
OLG Hamm, 03.04.2003 - 3 Ss OWi 191/03 (https://dejure.org/2003,10639)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.04.2003 - 3 Ss OWi 191/03 (https://dejure.org/2003,10639)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. April 2003 - 3 Ss OWi 191/03 (https://dejure.org/2003,10639)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, Augenblicksversagen, Verlust des Arbeitsplatzes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes wegen beruflicher und wirtschaftlicher Schwierigkeiten; Zur tatrichterlichen Berücksichtigungspflicht eines Augenblicksversagens bei einem Verkehrsverstoß

  • Judicialis

    BKatVO; ; StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatVO; StPO § 267
    Fahrverbot, Augenblicksversagen, Verlust des Arbeitsplatzes

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz)

    Fahrverbot - Augenblicksversagen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2003 - 3 Ss OWi 191/03
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z. B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2002 - 3 Ss OWi 1065/01 - 06. Juni 2000 - 3 Ss OWi 237/00 - 25. Mai 1999 - 3 Ss OWi 195/99 - OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2003 - 3 Ss OWi 191/03
    Dagegen muss nicht generell die abstrakte Möglichkeit eines Augenblicksversagens erörtert werden (vgl. BGH NJW 1997, 3252, 3254).
  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2003 - 3 Ss OWi 191/03
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z. B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2002 - 3 Ss OWi 1065/01 - 06. Juni 2000 - 3 Ss OWi 237/00 - 25. Mai 1999 - 3 Ss OWi 195/99 - OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366).
  • OLG Hamm, 01.04.1996 - 2 Ss OWi 259/96
    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2003 - 3 Ss OWi 191/03
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z. B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2002 - 3 Ss OWi 1065/01 - 06. Juni 2000 - 3 Ss OWi 237/00 - 25. Mai 1999 - 3 Ss OWi 195/99 - OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366).
  • OLG Hamm, 11.06.2007 - 1 Ss OWi 318/07

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrverbot; Augenblicksversagen

    Der Umstand, dass das Amtsgericht sich nicht mit der Möglichkeit eines Augenblicksversagens beschäftigt hat, ist auch deshalb nicht zu beanstanden, weil das Gericht sich mit der Möglichkeit, dass der Betroffene das die Beschränkung anordnende Vorschriftszeichen übersehen hat, nur dann beschäftigen muss, wenn sich hierfür Anhaltspunkte ergeben oder der Betroffene dies im Verfahren einwendet (OLG Hamm, Beschluss vom 03.04.2003, Az.: 3 Ss OWi 191/03).
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