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   OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09   

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OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09 (https://dejure.org/2009,3200)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2009 - 3 Ss 180/09 (https://dejure.org/2009,3200)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2009 - 3 Ss 180/09 (https://dejure.org/2009,3200)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit des Festhaltens oder Durchsuchens eines von Personen bekannten Tatverdächtigen zum Zwecke der Auffindung eines Ausweises; Erforderlichkeit der Notwehrhandlung; Voraussetzungen einer Verwarnung mit Strafvorbehalt

  • Judicialis

    StGB § 32; ; StGB § 59; ; StGB § 113; ; StPO § 163b

  • rewis.io
  • rewis.io
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verkehrsstrafrecht: Zur Notwehr gegen Akte hoheitlicher Gewalt und Identitätsfeststellung auch ohne Ausweispapiere

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32; StGB § 59; StGB § 113; StPO § 163b
    Rechtswidrigkeit des Festhaltens oder Durchsuchen eines von Person bekannten Tatverdächtigen zum Zwecke der Auffindung eines Ausweises; Erforderlichkeit der Notwehrhandlung; Voraussetzungen einer Verwarnung mit Strafvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 271
  • JR 2010, 361
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 04.09.2008 - 3 Ss 370/08

    Notwehr; Identitätsfeststellung; Gebotensein; Verwarnung mit Strafvorbehalt;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 04.09.2008 (3 Ss 370/08) ausgeführt hat, ist eine Diensthandlung unter Zugrundelegung des strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriffs (der nicht nur für § 113 Abs. 3 StGB sondern auch im Rahmen des § 32 StGB bei Abwehr von Akten der öffentlichen Gewalt von Bedeutung ist, vgl. Rönnau/Hohn in: Leipziger Kommentar StGB 12. Aufl. § 32 Rdn. 117) dann rechtmäßig, wenn die sachliche und örtliche Zuständigkeit sowie die wesentlichen Förmlichkeiten eingehalten wurden.

    Die betreffende Person ist ggf. auf den Rechtweg zu verweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 04.09.2008 - 3 Ss 370/08).

  • OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06

    Ahndung eines langfristig angelegten, systematischen Missbrauchs des staatlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09
    Einfache Strafmilderungsgründe bei Abwesenheit von Strafschärfungsgründen zwingen noch nicht zur Annahme derselben (OLG Nürnberg NJW 2007, 526, 527).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09
    Im übrigen weist der Senat darauf hin, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur eine Verfahrensverzögerung wegen Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines Verfahrensfehlers kompensationspflichtig ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 3485, 3487; BVerfG NStZ 2005, 456, 457; BVerfG NJW 2006, 672, 674; noch einschränkender: BGH NJW 2006, 1529, 1532).
  • OLG Hamm, 26.05.1977 - 2 Ss 133/77
    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09
    Etwaige erforderliche weitere Identitätsangaben, wie Geburtsdatum und Geburtsort hätte man daraufhin leicht auf anderem Wege und ohne das Strafverfahren nachhaltig tangierende Verzögerung (vgl. insoweit: BVerfG NVwZ 1992, 767, 768; OLG Hamm NJW 1978, 231 LS) z. B. aus dem Melderegister ermitteln können.
  • BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01

    Betrug; Verleitung zu Börsenspekulationen (Telefonvertrieb); Kausalität

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09
    Vielmehr kommt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt nur dann in Betracht, wenn die Umstände von besonderem Gewicht sind und die Tat aus dem Kreis vergleichbarerer gewöhnlich vorkommender Durchschnittsfälle so deutlich herausheben, dass ausnahmsweise eine Verschonung von Strafe angezeigt ist (vgl.: BGH NStZ-RR 2002, 84, 85; OLG Nürnberg a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09
    Soweit das Landgericht meint, wegen der vorangegangenen Aufhebung und Zurückverweisung, welche auf die Sachrüge hin (also wegen Fehlern bei der Anwendung des materiellen Rechts) erfolgte, eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch einen Strafabschlag kompensieren zu müssen, ist dies zwar rechtsfehlerhaft, da seit der Entscheidung des Großen Senats in Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 17.01.2008 (GSSt 1/07 = NJW 2008, 860) die Kompensation in der Form erfolgt, dass ein Teil der Strafe als vollstreckt erklärt wird.
  • KG, 11.05.2005 - 1 Ss 61/05

    Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte:

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09
    Zudem trägt der handelnde Organwalter die Pflicht zur situationsangemessenen Beurteilung erkennbarer Eingriffsvoraussetzungen sowie im Falle eines durch die Eingriffsnorm eröffneten Ermessens zu einem adäquaten Ermessensgebrauch (BVerfG Beschl. v. 30.04.2007 - 1 BvR 1090/96 - juris; BGHSt 21, 334, 363; KG Berlin Beschl. v. 11.05.2005 - 1 Ss 61/05 - juris; Rönnau/Hohn a.a.O.; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 113 Rdn. 23 ff. m.w.N.).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09
    Zudem trägt der handelnde Organwalter die Pflicht zur situationsangemessenen Beurteilung erkennbarer Eingriffsvoraussetzungen sowie im Falle eines durch die Eingriffsnorm eröffneten Ermessens zu einem adäquaten Ermessensgebrauch (BVerfG Beschl. v. 30.04.2007 - 1 BvR 1090/96 - juris; BGHSt 21, 334, 363; KG Berlin Beschl. v. 11.05.2005 - 1 Ss 61/05 - juris; Rönnau/Hohn a.a.O.; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 113 Rdn. 23 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09
    Im übrigen weist der Senat darauf hin, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur eine Verfahrensverzögerung wegen Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines Verfahrensfehlers kompensationspflichtig ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 3485, 3487; BVerfG NStZ 2005, 456, 457; BVerfG NJW 2006, 672, 674; noch einschränkender: BGH NJW 2006, 1529, 1532).
  • BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05

    Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09
    Im übrigen weist der Senat darauf hin, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur eine Verfahrensverzögerung wegen Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines Verfahrensfehlers kompensationspflichtig ist (vgl. BVerfG NJW 2005, 3485, 3487; BVerfG NStZ 2005, 456, 457; BVerfG NJW 2006, 672, 674; noch einschränkender: BGH NJW 2006, 1529, 1532).
  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

  • BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung

  • BGH, 09.06.2015 - 1 StR 606/14

    Notwehr (Rechtswidrigkeit des Angriffs bei hoheitlichem Handeln:

    ee) Daher folgt der Senat nicht einer in der Strafrechtswissenschaft vertretenen Auffassung, die bei - am materiellen Verwaltungsrecht oder dem Verwaltungsvollstreckungsrecht gemessen - rechtswidrigem Handeln des Hoheitsträgers auch strafrechtlich von einem rechtswidrigen Angriff i.S.v. § 32 Abs. 2 StGB ausgeht, dem vom hoheitlichen Handeln Betroffenen aber lediglich ein (eingeschränktes) Notwehrrecht gewährt (so etwa Amelung JuS 1986, 329, 337; Rönnau/Hohn aaO § 32 Rn. 134 mwN; der Sache nach über eine Einschränkung des Notwehrrechts über das Merkmal "geboten' wie diese auch OLG Hamm JR 2010, 361 f. mit krit. Anm. T. Zimmermann).

    Bei der Verwaltungsvollstreckung endet die Duldungspflicht des Betroffenen auch bei der Nichtigkeit von Verwaltungsakten (§§ 43, 44 LVwVfG) im Schweregrad entsprechenden Verletzungen der Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung (Erb, Festschrift für Gössel, S. 217, 230; ähnlich T. Zimmermann JR 2010, 361, 365 "offensichtlich bösgläubige und amtsmissbräuchliche Vollstreckungshandlungen').

  • OLG Frankfurt, 21.08.2023 - 3 ORs 13/23

    Tätlicher Angriff auf rechtswidrig handelnde Vollstreckungsbeamte

    Jedenfalls liegt aber ein Fall vor, in dem die hier unternommene Trutzwehr aufgrund unabweisbarer Einschränkungen des Notwehrrechts nicht "geboten" war (vgl. zum Fehlen dieses Kriteriums bei einer Verteidigung gegen eine Vollstreckungsmaßnahme, die zwar rechtswidrig, aber von den Vollstreckungsbeamten nicht offensichtlich bösgläubig oder amtsmissbräuchlich durchgeführt wurde, OLG Hamm NStZ-RR 2009, 271).
  • OLG Köln, 17.03.2015 - 1 RVs 247/14

    Verhängung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt bei leicht fahrlässiger

    "Besondere Umstände" im Sinne von § 59 Abs. 1 Ziff. 2 StGB sind gegeben, wenn bestimmte Umstände die zu beurteilende Tat von den Durchschnittsfällen deutlich abheben und diesen gegenüber das Tatunrecht, die Schuld und die Strafbedürftigkeit wesentlich mindern, und deshalb einen Verzicht auf die Verurteilung angezeigt erscheinen lassen (BGH NStZ-RR 2002, 84 [85]; OLG Hamm BeckRS 2009 15621; OLG Nürnberg NJW 2007, 526 [527]; BayObLG …
  • OLG Hamm, 24.03.2020 - 4 (s) Sbd I-4/20

    Zuständigkeit; Schifffahrtsgericht; Schifffahrtsobergericht;

    Diese pflichtgemäße Ermessensausübung wird auch im Rahmen des strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriffs jedenfalls darauf überprüft, ob sich die Beamten verantwortungsbewusst um ein pflichtgemäßes Vorgehen und einen adäquaten Ermessensgebrauch bemüht haben (BVerfG, Beschl. v. 30.04.2007  1 BvR 1090/06 juris Rn. 37; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 271).
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