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   OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 U 32/04   

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https://dejure.org/2004,22068
OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 U 32/04 (https://dejure.org/2004,22068)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.06.2004 - 4 U 32/04 (https://dejure.org/2004,22068)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 4 U 32/04 (https://dejure.org/2004,22068)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 U 32/04
    Das ist der wesentliche Unterschied zu dem von der Antragstellerin für vergleichbar gehaltenen Fall (BGH WRP 1999, 90, 93 -Handy für 0, 00 DM).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 U 32/04
    Ob eine solche Herabsetzung oder Verunglimpfung vorliegt, beurteilt sich auch nach den Vorstellungen und dem abschließenden Eindruck der angesprochenen Verkehrskreise (BGH GRUR 1999, 501, 503 = WRP 1999, 414, 416 -Vergleichen Sie).
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 U 32/04
    Der BGH hat die Rechtsprechung, nach der ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung im Regelfall ein Verstoß gegen § 1 UWG sein sollte (BGH GRUR 2003, 971, 973 -Telefonischer Auskunftsdienst) inzwischen entsprechend der Ankündigung von Ullmann (GRUR 2003, 823) weiter entwickelt.
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 U 32/04
    Es gibt auch keinen vernünftigen Grund dafür, der Antragsgegnerin im Wettbewerb eine Werbung mit einer unzutreffenden Angabe zu gestatten (BGH GRUR 2002, 715, 716 -Scanner-Werbung).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 U 32/04
    Dabei kommt es neben dem Inhalt der Erklärung nach §§ 133, 157 BGB auf die beiderseits bekannten Umstände, den Sinn und Zweck der Vereinbarung, die Art und Weise ihres Zustandekommens sowie die wettbewerbsrechtlich relevante Beziehung zwischen den Vertragspartnern und ihre Interessenlage an (BGH GRUR 2001, 758 -Trainingsvertrag).
  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 127/95

    D-Netz-Handtelefon - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 U 32/04
    Entscheidend ist vielmehr, welchen Inhalt die angesprochenen Verkehrskreise der Werbeaussage entnehmen und ob dieser mit der Wirklichkeit übereinstimmt (BGH GRUR 1998, 949, 950 -D-Netz-Handtelefon).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 U 32/04
    Nach dem damit zum Ausdruck gekommenen Sachlichkeitsgebot (vgl. BGH GRUR 1999, 69, 71 -Preisvergleichsliste II) muss die vergleichende Werbung somit dem Verbraucher auf sachliche Weise objektiv nachprüfbare Informationen an die Hand geben.
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 U 32/04
    Die Erklärung ist aber dennoch nach den Gesamtumständen eindeutig und hinreichend bestimmt und lässt den ernstlichen Willen erkennen, auch ohne die Angabe der genauen Fundstelle nicht mehr mit Testergebnissen zu werben (BGH GRUR 2002, 180 -Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf).
  • BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78

    Lübecker Marzipan

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 U 32/04
    Dabei genügt es, dass die relevante Fehlvorstellung nur für einen Teil der angesprochenen Verkehrskreise Bedeutung hat (BGH GRUR 1981, 71, 73 - Lübecker Marzipan).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 U 32/04
    Insoweit liegt der Fall anders als der von der Antragstellerin in ihrer Argumentation herangezogene Fall (BGH GRUR 2002, 187 -Lieferstörung).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 69/98

    Zulassung eines Arzneimittels; Wettbewerbswidrigkeit eines von der zuständigen

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