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   OLG Hamm, 03.07.2006 - 2 Ss OWi 324/06   

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https://dejure.org/2006,4421
OLG Hamm, 03.07.2006 - 2 Ss OWi 324/06 (https://dejure.org/2006,4421)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.07.2006 - 2 Ss OWi 324/06 (https://dejure.org/2006,4421)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 2 Ss OWi 324/06 (https://dejure.org/2006,4421)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen vom Fahrverbot auf Grund beruflicher Umstände; Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust der sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage als Gründe für das Absehen von der Anordnung eines ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    BKatV § 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 4
    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung; massive Erhöhung der Geldbuße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Absehen vom Fahrverbot aufgrund beruflicher Umstände unter ggf. massiver Erhöhung der Geldbuße

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot - Kein Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot - Kein Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße?

Verfahrensgang

  • AG Schwerte - 5 OWi 175/05
  • OLG Hamm, 03.07.2006 - 2 Ss OWi 324/06

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 100
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.01.2005 - 3 StR 445/04

    Ziel des Strafprozesses (Wahrheitsfindung in einem prozeßordnungsgemäßen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2006 - 2 Ss OWi 324/06
    Das erscheint dem Senat angesichts der für einen fahrlässigen Verstoß nach § 17 Abs. 2 OWiG möglichen Erhöhung auf bis zu 500 EUR in der Tat nicht ausreichend, um vom Regelfahrverbot absehen zu können (vgl. dazu auch Deutscher NZV 1999, 113; ders., in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 712 ff.; dazu zuletzt OLG Hamm VRR 2005, 155 = StraFo 2005, 257 sowie auch schon OLG Hamm zfs 1998, 75 und OLG Hamm VA 2001, 151 = NZV 2001, 436 = DAR 2001, 519 = VRS 101, 212 = zfs 2001, 567).
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2006 - 2 Ss OWi 324/06
    Das erscheint dem Senat angesichts der für einen fahrlässigen Verstoß nach § 17 Abs. 2 OWiG möglichen Erhöhung auf bis zu 500 EUR in der Tat nicht ausreichend, um vom Regelfahrverbot absehen zu können (vgl. dazu auch Deutscher NZV 1999, 113; ders., in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 712 ff.; dazu zuletzt OLG Hamm VRR 2005, 155 = StraFo 2005, 257 sowie auch schon OLG Hamm zfs 1998, 75 und OLG Hamm VA 2001, 151 = NZV 2001, 436 = DAR 2001, 519 = VRS 101, 212 = zfs 2001, 567).
  • OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Begründung der Rechtsfolgenentscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2006 - 2 Ss OWi 324/06
    Die Regelahndung nach der Bußgeldkatalogverordnung geht nämlich gerade nicht davon aus, dass ein Betroffener vorbelastet ist (zu vgl. Senatsbeschluss vom 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06

    Fahrverbot; Absehen; Taxifahrer; Augenblicksversagen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2006 - 2 Ss OWi 324/06
    Einen solchen Ausnahmefall können z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust der sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06 - OLG Hamm VRS 92, 369, 371).
  • OLG Hamm, 27.08.1996 - 2 Ss OWi 926/96
    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2006 - 2 Ss OWi 324/06
    Einen solchen Ausnahmefall können z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust der sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06 - OLG Hamm VRS 92, 369, 371).
  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97

    Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2006 - 2 Ss OWi 324/06
    Insoweit erschöpfen sich die Urteilsausführungen in einer ungeprüften Übernahme der Angaben der Betroffenen (zu der Pflicht, die Angaben einer Betroffenen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, vgl. OLG Hamm, VRS 95, 138, 140) zu drohenden beruflichen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten, ohne sich damit auseinander zu setzen, welcher zeitliche Aufwand mit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel verbunden wäre und aus welchen Gründen ihre Angestellten die für ihren Betrieb notwendigen Einkäufe nicht erledigen könnten.
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2006 - 2 Ss OWi 324/06
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGHSt 38, 125, 136).
  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Dass ein Betroffener bislang straßenverkehrsrechtlich unauffällig geblieben oder so zu behandeln ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung deshalb auch in Verbindung mit einer geständigen Einlassung oder einem etwaigen in der Hauptverhandlung hinterlassenen günstigen Eindruck und einer positiven Prognose hinsichtlich des zukünftigen Verkehrsverhaltens grundsätzlich nicht (Anschluss an BayObLGSt 1994, 156; OLG Hamm OLGSt BKatV § 4 Nr. 4 = NZV 2007, 100; OLG Hamm DAR 2006, 521; OLG Jena VRS 111, 52).

    Dass ein Betroffener bislang straßenverkehrsrechtlich unauffällig geblieben ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung deshalb auch in Verbindung mit einer teilgeständigen Einlassung oder einem etwaigen in der Hauptverhandlung hinterlassenen günstigen Eindruck und einer positiven Prognose hinsichtlich des künftigen Verkehrsverhaltens grundsätzlich nicht (BayObLGSt 1994, 156; OLG Hamm OLGSt BKatV § 4 Nr. 4 = NZV 2007, 100; OLG Hamm DAR 2006, 521; OLG Jena VRS 111, 52).

  • OLG Düsseldorf, 27.12.2010 - 3 RBs 210/10

    Mindestmaß des Fahrverbots im Bußgeldverfahren

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots (hier: ein Monat), sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z. B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312, 313; BayObLG NZV 2002, 143, 144; OLG Schleswig SchlHA 2003, 212, 213; OLG Hamm NZV 2007, 100, 101).
  • OLG Hamm, 05.12.2006 - 2 Ss OWi 687/06

    Fahrverbot; Absehen; erhebliche Umstände; Erschwernisse

    Zumindest ist die Entscheidung - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats in dieser Frage (vgl. dazu Senat im Beschluss vom 3.7. 2006, 2 Ss OWi 324/06 und im Beschluss vom 10. November 2006, 2 Ss OWi 656/06) - nicht ermessensfehlerhaft.
  • OLG Hamm, 10.11.2006 - 2 Ss OWi 656/06

    Absehen vom Fahrverbot; Begründung der Absehensentscheidung; Warnfunktion

    Auf dieser Grundlage wäre zweifelhaft, ob nicht bei einem Ersttäter die vom Amtsgericht getroffene Absehensentscheidung unter Berücksichtigung der massiv erhöhten Geldbuße hinzunehmen wäre (vgl. dazu Senat im Beschluss vom 3.7. 2006, 2 Ss OWi 324/06).
  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 2 Ss OWi 271/07

    Absehen: Fahrverbot; Begründung der Entscheidung; Erhöhung der Geldbuße

    Ferner weist der Senat darauf hin, dass die mit dem Fahrverbot gewünschte Erziehungswirkung bei Gering- oder Durchschnittsverdienern unter Umständen auch mit einer empfindlicheren Geldbuße erreicht werden kann, sofern es sich um einen Ersttäter handelt (vgl. OLG Celle zfs 2005, 315) und lediglich eine fahrlässige Tatbegehung vorliegt (vgl. hierzu auch Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 24. Januar 2007 in 4 Ss OWi 891/06; vgl. dazu auch Deutscher VRR 2007, 236; ders. in NZV 1999, 113; ders. in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 712 ff.; vgl. dazu auch Beschluss des erkennenden Senats vom 03. Juli 2006 in 2 Ss OWi 324/06; OLG Hamm VRR 2005, 155 = StraFo 2005, 257 sowie auch schon OLG Hamm zfs 1998, 75 und OLG Hamm VA 2001, 151 = NZV 2001, 436 = DAR 2001, 519 = VRS 101, 212 = zfs 2001, 567).
  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 656/06

    Fahrverbot - Absehen bei Wiederholungstäter

    Auf dieser Grundlage wäre zweifelhaft, ob nicht bei einem Ersttäter die vom Amtsgericht getroffene Absehensentscheidung unter Berücksichtigung der massiv erhöhten Geldbuße hinzunehmen wäre (vgl. dazu Senat im Beschluss vom 3.7. 2006, 2 Ss OWi 324/06).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 3 RBs 131/10

    Voraussetzungen für das Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots

    Hierfür bedarf es einer massiven Erhöhung der Geldbuße (OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juli 2006 - 2 Ss-OWi 324/06 in NZV 2007, 100, 101).
  • AG Bochum, 14.11.2007 - 33 OWi 385/07

    Voraussetzungen des Absehens vom Regelfahrverbot mangels Erforderlichkeit unter

    Dies gründet hier auf der Rechtsprechung des OLG Hamm (NZV 2001, 436, NZV 2005, 495 = VRR 2005, 155, NZV 2007, 100 = VRR 2006, 351[BGH 30.11.2005 - IV ZR 154/04], VRR 2007, 119, 236).
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