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   OLG Hamm, 03.08.2009 - 28 W 36/09   

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https://dejure.org/2009,9730
OLG Hamm, 03.08.2009 - 28 W 36/09 (https://dejure.org/2009,9730)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.08.2009 - 28 W 36/09 (https://dejure.org/2009,9730)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. August 2009 - 28 W 36/09 (https://dejure.org/2009,9730)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen Gebührenansprüche eines Rechtsanwalts unter Berufung auf Schadensersatzansprüche mangels Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 115; ; ZPO § 287; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 611; ; BGB § 675 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; BGB § 675; BGB § 280 Abs. 1
    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen Gebührenansprüche eines Rechtsanwalts unter Berufung auf Schadensersatzansprüche mangels Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 201/04

    Abfindung, Agenturleiter, Vertreter, Vertrauen, Schaden, Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2009 - 28 W 36/09
    Insoweit wird auf die Ausführungen in dem Berufungsurteil des OLG Hamm vom 24.06.05 - Aktenzeichen 9 U 201/04 - und dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 04.09.06 - Aktenzeichen 16 W 64/04 - verwiesen.
  • BGH, 27.09.2001 - V ZB 29/01

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2009 - 28 W 36/09
    Es ist nicht Aufgabe des erkennenden Gerichts, den fehlenden Vortrag der Parteien selbständig aus Beiakten zu ermitteln [vgl. BverfG NJW 94, 2683; BGHReport 2002, 257].
  • BGH, 29.11.2001 - IX ZR 389/98

    Zur Frage der Tilgungswirkung von Zahlungen auf eine offen abgetretene Forderung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2009 - 28 W 36/09
    Ferner hat das Regressgericht selbständig darüber zu entscheiden, ob die Beweisaufnahme unter Berücksichtigung auch der vom Rechtsanwalt pflichtwidrig nicht eingeführten Beweismittel anders ausgegangen wäre [st. Rspr., vgl. BGH NJW 2002, 1417, 1418 m.w.N.].
  • BGH, 23.06.1981 - VI ZR 42/80

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Vereinbarung der Gewährleistung nach

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2009 - 28 W 36/09
    Die Pflicht des Anwalts, alle in Betracht kommenden Beweismittel anzugeben, beinhaltet zwar auch, alle schriftlichen Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen und genau zu studieren [vgl. BGH WM 1982, 1313 f.; BGH NJW 1981, 2741, 2743; Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Auflage, Rn. 451 f.].
  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2009 - 28 W 36/09
    Ein Vermögensschaden ist dann gegeben, wenn der jetzige tatsächliche Wert des Vermögens des Geschädigten geringer ist als der Wert, den das Vermögen ohne das die Ersatzpflicht begründende Ereignis haben würde [vgl. BGH NJW-RR 2005, 611].
  • BGH, 28.09.1982 - VI ZR 221/80

    Zustandekommen eines Einheitspreisvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2009 - 28 W 36/09
    Die Pflicht des Anwalts, alle in Betracht kommenden Beweismittel anzugeben, beinhaltet zwar auch, alle schriftlichen Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen und genau zu studieren [vgl. BGH WM 1982, 1313 f.; BGH NJW 1981, 2741, 2743; Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Auflage, Rn. 451 f.].
  • BGH, 21.09.2000 - IX ZR 439/99

    Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2009 - 28 W 36/09
    In diesem Rahmen hat der Rechtsanwalt im Aktiv- wie im Passivprozess alle zugunsten seiner Partei sprechenden Umstände vorzutragen [vgl. BGH NJW 2000, 3560, 3561] und alle in Betracht kommenden Beweismittel vollständig und rechtzeitig in den vorbereitenden Schriftsätzen zu bezeichnen [vgl. Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7.Auflage, Rn.1536].
  • OLG Köln, 25.11.1985 - 2 W 157/85
    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2009 - 28 W 36/09
    Darüber hinaus brauchte der Kläger - nachdem er schon die Zeugen C und M2 zu dem Inhalt der Besprechung vom 09.11.02 benannt hatte - nicht nach weiteren Beweismitteln zu forschen [vgl. OLG Köln NJW 1986, 725 f.].
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2009 - 28 W 36/09
    Ob und welcher Beweis und in welchem Umfang im Vorverfahren hätte erhoben werden müssen, hat das Regressgericht aus seiner eigenverantwortlichen Sicht zu klären [vgl. BGH NJW 1996, 2501, 2502].
  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2009 - 28 W 36/09
    Es ist nicht Aufgabe des erkennenden Gerichts, den fehlenden Vortrag der Parteien selbständig aus Beiakten zu ermitteln [vgl. BverfG NJW 94, 2683; BGHReport 2002, 257].
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