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   OLG Hamm, 03.09.2009 - 2 Ss OWi 611/09   

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OLG Hamm, 03.09.2009 - 2 Ss OWi 611/09 (https://dejure.org/2009,21200)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.09.2009 - 2 Ss OWi 611/09 (https://dejure.org/2009,21200)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. September 2009 - 2 Ss OWi 611/09 (https://dejure.org/2009,21200)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    OWiG § 80
    Urteilsabsetzungsfrist, Erkankung, Bußgeldrichter, Zulassung, Rechtsbeschwerde, Überschreitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frist zur Begründung eines Antrags auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde im Falle des Fehlens der schriftlichen Urteilsgründe; Prüfung der Verfahrensgarantien i.S.d. § 338 Strafprozessordnung (StPO) bei fehlender Urteilsbegründung

  • Judicialis

    OWiG § 80

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80
    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Überschreiten Urteilsabsetzungsfrist[Erkrankung des Richters]

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 28.02.1996 - 1 ObOWi 76/96
    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2009 - 2 Ss OWi 611/09
    Ähnlich dürften auch die Sachverhalte gelagert gewesen sein, die den Entscheidungen des Bayerischen Oberlandesgericht vom 28.02.1996 (1 ObOWi 76/06, veröffentlichter Leitsatz in NZV 1996, 378) - sowie des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18.09.2008 (2 Ss OWi 432/08; zu vgl. NStZ-RR 2007 57 f.) zugrunde gelegen haben.
  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 523/03

    Rechtsbeschwerde (Einlegungsfrist); Urteilsverkündung (abwesender Betroffener);

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2009 - 2 Ss OWi 611/09
    Im Falle des Fehlens der schriftlichen Urteilsgründe ist nämlich die formelle Zustellung der Urteilsformel ausreichend, um die Frist in Lauf zu setzen (vgl. BGH, Vorlagebeschluss vom 06. August 2004 - 2 StR 523/03, abgedruckt in: NJW 2004, 3643 - 3645; BayObLG, NZV 1998, 82; LG Zweibrücken, MDR 1991, 894), wenn für den Betroffenen erkennbar ist, dass die zugestellte Urkunde die für seine Rechtsmittelbegründung maßgebliche Fassung darstellt.
  • OLG Frankfurt, 18.09.2008 - 2 Ss OWi 432/08

    Bußgeldverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2009 - 2 Ss OWi 611/09
    Ähnlich dürften auch die Sachverhalte gelagert gewesen sein, die den Entscheidungen des Bayerischen Oberlandesgericht vom 28.02.1996 (1 ObOWi 76/06, veröffentlichter Leitsatz in NZV 1996, 378) - sowie des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18.09.2008 (2 Ss OWi 432/08; zu vgl. NStZ-RR 2007 57 f.) zugrunde gelegen haben.
  • BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Zulassung nicht allein wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2009 - 2 Ss OWi 611/09
    Denn im Zulassungsverfahren nach § 80 OWiG sind dessen Voraussetzungen nicht ausschließlich anhand der Urteilsgründe zu prüfen, vielmehr sind diesbezüglich auch der Bußgeldbescheid, der Zulassungsantrag sowie sonstige Umstände heranzuziehen (zu vgl. BGH, NJW 1996, 3157).
  • OLG Celle, 22.12.1992 - 5 Ss OWi 51/92
    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2009 - 2 Ss OWi 611/09
    Soweit das Oberlandesgericht Celle in einem Beschluss vom 22.12.1992 (5 Ss OWi 51/92, veröffentlicht in NZV 1993, 449) die Rechtsbeschwerde für zulässig erklärt hat, wenn die Urteilsabsetzungsfrist nach dem Ablauf von vier Monaten nicht eingehalten worden ist, gibt diese Entscheidung zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass.
  • BayObLG, 18.10.1996 - 2 ObOWi 777/96

    Fahrverbot allgemein - Fahrverbotsthemen - Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2009 - 2 Ss OWi 611/09
    Im Falle des Fehlens der schriftlichen Urteilsgründe ist nämlich die formelle Zustellung der Urteilsformel ausreichend, um die Frist in Lauf zu setzen (vgl. BGH, Vorlagebeschluss vom 06. August 2004 - 2 StR 523/03, abgedruckt in: NJW 2004, 3643 - 3645; BayObLG, NZV 1998, 82; LG Zweibrücken, MDR 1991, 894), wenn für den Betroffenen erkennbar ist, dass die zugestellte Urkunde die für seine Rechtsmittelbegründung maßgebliche Fassung darstellt.
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 2 Ss OWi 671/09
    Insbesondere gehört hierzu auch eine unvorhersehbare Erkrankung des erkennenden Einzelrichters (zu vgl. Senatsbeschluss vom 03. September 2009 - 2 Ss OWi 611/09 -.; Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflg., § 275 Rdnr. 13).
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