Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.09.2019 - 32 SA 54/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,37108
OLG Hamm, 03.09.2019 - 32 SA 54/19 (https://dejure.org/2019,37108)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.09.2019 - 32 SA 54/19 (https://dejure.org/2019,37108)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. September 2019 - 32 SA 54/19 (https://dejure.org/2019,37108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,37108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32 ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
    Gerichtsstandbestimmung; örtliche Zuständigkeit; Abgasskandal; unerlaubte Handlung; Schadensersatz; Erfolgsort; finanzierter Kauf

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2 ; StGB § 236 ; BGB § 826
    Wahlgerichtsstand bei Finanzierung eines Kaufpreises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gerichtsstand für vom Abgasskandal betroffene Käufer

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 3 O 211/19
  • OLG Hamm, 03.09.2019 - 32 SA 54/19

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 60
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 23/19

    Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2019 - 32 SA 54/19
    Das Landgericht Dortmund hat im Ausgangspunkt zutreffend im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats nicht formal auf den Abschluss des Kaufvertrages, sondern die Vornahme der Erfüllungshandlung durch den Käufer abgestellt (anders BayObLG , Beschl. v. 18.07.2019 - 1 AR 23/19 - juris , Rn. 27, das den Abschluss des Kaufvertrags für ausreichend hält, da es sich um eine Verbindlichkeit handle, die in Unkenntnis der des Vorliegens einer Abschalteinrichtung "ungewollt" gewesen sei).
  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2019 - 32 SA 54/19
    An ein solches Verdikt sind auch im Sinne der Rechtssicherheit hohe Anforderungen zu stellen: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, entfällt die Bindungswirkung erst dann, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 Abs. 1 S. 1 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (vgl. u.a. Beschl. v. 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - NJW-RR 2015, 1016, Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 46/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Klage eines vom sog.

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2019 - 32 SA 54/19
    Die Tatgerichte sind daher gehalten, den Sachverhalt in diese Richtung aufzuklären und der Frage nachzugehen, wo und auf welche Weise der Kaufpreis gezahlt worden ist (vgl. u.a. Beschluss vom 26.10.2018 - 32 SA 46/18 - NJW-RR 2019, 655, 657, Rn.22).
  • OLG Hamm, 14.12.2018 - 32 SA 53/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2019 - 32 SA 54/19
    Nach der Rechtsprechung des Senats sei der Käufer eines vom sog. "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeugs berechtigt, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung allein gegen den Hersteller am Gerichtsstand des § 32 ZPO geltend zu machen, der unter dem Gesichtspunkt des Handlungsortes auch an dem Ort begründet sein könne, an dem der Kaufvertrag geschlossen worden sei (Beschl. v. 14.12.2018 - 32 SA 53/18 - juris , Rn. 25).
  • BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 161/20

    Gerichtsstand bei vertraglich und deliktisch haftenden Streitgenossen

    Lediglich im Rahmen nicht tragender Ausführungen (obiter dicta) im Zusammenhang mit der Bindungswirkung von Verweisungsentscheidungen hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschlüssen vom 26. Oktober 2018, 32 SA 30/18 (NJW-RR 2019, 658 Rn. 23 - unter Bezugnahme auf BayObLG, Beschluss vom 27. März 2003, 1Z AR 28/03, juris Rn. 7 zu einem Betrugstatbestand), 32 SA 32/18 (NJW-RR 2019, 186 Rn. 16) und 32 SA 46/18 (NJW-RR 2019, 655 Rn. 16), vom 14. Dezember 2018, 32 SA 53/18 (juris Rn. 23) sowie vom 9. Mai 2019, 32 SA 21/19 (NJW-RR 2019, 1398 Rn. 23) und 3. September 2019, 32 SA 54/19 (NJW-RR 2020, 60 Rn. 23) gleichbleibend die Ansicht geäußert, der "Erfolgsort einer unerlaubten Handlung der Vermögensschädigung" sei nicht schon deshalb am Wohnsitz des Geschädigten begründet, weil sich dort sein Vermögen befinde.

    S. v. § 362 Abs. 1 BGB vorgenommen worden sind; 32 SA 53/18 Rn. 27: abhängig von der Art und Weise der Kaufpreiszahlungen, gegebenenfalls unter Inzahlungnahme eines Altfahrzeugs; NJW-RR 2019, 186 Rn. 24: Barzahlung am Sitz des Händlers; NJW-RR 2020, 60 Rn. 24: im Fall einer Fremdfinanzierung des Kaufpreises der Ort, an dem der Finanzierungsvertrag abgeschlossen oder der Finanzierungsantrag vom Geschädigten abgegeben worden ist).

  • OLG Rostock, 28.09.2021 - 1 UH 9/21

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für eine Schadensersatzklage im

    Vereinzelt wird bei Klagen im sog. Abgasskandal diesbezüglich auf den Ort abgestellt, an dem die Erfüllungshandlungen (auch Teilakte) der "ungewollten" Verbindlichkeit vorgenommen worden sind (OLG Hamm, Beschl. v. 26.10.2018 - 32 SA 32/18, Rn. 16, beck-online; OLG Hamm, Beschl. v. 26.10.2018 - 32 SA 46/18, Rn. 22, beck-online; OLG Hamm, Beschl. v. 14.12.2018 - 32 SA 53/18, Rn. 27 beck-online; OLG Hamm, Beschl. v. 3.9.2019 - 32 SA 54/19, Rn. 23, beck-online; so auch Zöller/Schultzky, a.a.O., § 32 Rn. 20.1).
  • OLG Hamm, 23.08.2021 - 32 SA 1/21

    Schadensersatzklage wegen arglistiger Täuschung gegen Kfz-Händler und

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass er seine bisherige Rechtsprechung zur Bestimmung des Gerichtsstands in Fällen des § 32 ZPO (vgl. etwa Beschlüsse vom 26.10.2018, 32 SA 30/18, 32/18, 46/18, vom 14.12.2018, 32 SA 53/18, vom 09.05.2019, 32 SA 21/19, und vom 03.09.2019, 32 SA 54/19) nicht aufrecht erhält und sich der abweichenden, ganz herrschenden Meinung anschließt.
  • LG Stuttgart, 28.10.2021 - 14 O 68/21

    Gerichtsstand in Dieselskandal-Fällen

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertreten wird, es käme für die Bestimmung des Erfolgsorts nach § 32 ZPO darauf an, wo die streitgegenständlichen Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag zu erfüllen sind (in diesem Sinne OLG Stuttgart, Beschluss v. 9.6.2021 - 16a AR 3/20; KG Berlin, Beschluss v. 2.7.2020 - 2 AR 1013/20, Tz. 12, juris; OLG Hamm, Beschluss v. 3.9.2019 - 32 SA 54/19, Tz. 23, juris), ist dem nicht zu folgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht