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   OLG Hamm, 04.01.2016 - 12 UF 145/15   

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https://dejure.org/2016,3442
OLG Hamm, 04.01.2016 - 12 UF 145/15 (https://dejure.org/2016,3442)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.01.2016 - 12 UF 145/15 (https://dejure.org/2016,3442)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Januar 2016 - 12 UF 145/15 (https://dejure.org/2016,3442)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1600 Abs. 2, 4
    Begriff der sozial-familiären Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind i.S. von § 1600 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sozial-familiäre Beziehung zwischen rechtlichen Vater und Kind

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sozial-familiäre Beziehung zwischen Kind und in anderer Beziehung lebendem rechtlichem Vater

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sozial-familiäre Beziehung zwischen Kind und in anderer Beziehung lebendem rechtlichem Vater

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 836
  • FamRZ 2016, 1185
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 164/04

    Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen durch den leiblichen Vater

    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.2016 - 12 UF 145/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung gleichwohl schon mehrfach für verfassungsgemäß erklärt (BVerfG, FamRZ 2007, 538; FamRZ 2008, 2257; zuletzt FamRZ 2015, 817) und zur Begründung ausgeführt: Zwar werde der leibliche Vater im Hinblick auf Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG in seinem Interesse geschützt, die Rechtstellung als Vater des Kindes einzunehmen, dieser Schutz vermittle aber noch kein Recht, in jedem Fall vorrangig vor dem rechtlichen Vater die Vaterstellung eingeräumt zu erhalten.

    Liegt eine Konstellation vor, in der die Regelvermutung nicht greift, muss das Gericht im Wege der Amtsermittlung prüfen und anschließend aufgrund einer Abwägung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls die Überzeugung erlangen, dass der rechtliche Vater auch die tatsächliche Verantwortung trägt (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 538).

  • BVerfG, 24.02.2015 - 1 BvR 562/13

    Ausschluss des mutmaßlichen biologischen Vaters von der Vaterschaftsanfechtung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.2016 - 12 UF 145/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung gleichwohl schon mehrfach für verfassungsgemäß erklärt (BVerfG, FamRZ 2007, 538; FamRZ 2008, 2257; zuletzt FamRZ 2015, 817) und zur Begründung ausgeführt: Zwar werde der leibliche Vater im Hinblick auf Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG in seinem Interesse geschützt, die Rechtstellung als Vater des Kindes einzunehmen, dieser Schutz vermittle aber noch kein Recht, in jedem Fall vorrangig vor dem rechtlichen Vater die Vaterstellung eingeräumt zu erhalten.

    Der maßgebliche Zeitpunkt für die Feststellung, ob zwischen rechtlichem Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht, ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (ständige Rechtsprechung des BVerfG, zuletzt FamRZ 2015, 817).

  • OLG Frankfurt, 23.01.2015 - 3 UF 341/14

    Absehen von der Bestellung eines Mitvormunds zur Vertretung für 17-jährigen in

    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.2016 - 12 UF 145/15
    Faktisch eröffnet diese Wertung der Mutter und dem rechtlichen Vater die Möglichkeit, den biologischen Vater von der Anfechtung auszuschließen (KG, FamRZ 2015, 1119).
  • BVerfG, 13.10.2008 - 1 BvR 1548/03

    Keine Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Elternrechts durch

    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.2016 - 12 UF 145/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung gleichwohl schon mehrfach für verfassungsgemäß erklärt (BVerfG, FamRZ 2007, 538; FamRZ 2008, 2257; zuletzt FamRZ 2015, 817) und zur Begründung ausgeführt: Zwar werde der leibliche Vater im Hinblick auf Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG in seinem Interesse geschützt, die Rechtstellung als Vater des Kindes einzunehmen, dieser Schutz vermittle aber noch kein Recht, in jedem Fall vorrangig vor dem rechtlichen Vater die Vaterstellung eingeräumt zu erhalten.
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.2016 - 12 UF 145/15
    Hinsichtlich des Zeitmoments hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass eine Eltern-Kind-Gemeinschaft sich nicht allein quantitativ nach Daten und Uhrzeiten des persönlichen Kontakts oder genauem Inhalt der einzelnen Betreuungsleistung bestimmen lässt (BVerfG, FamRZ 2006, 187).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.2016 - 12 UF 145/15
    Das Anfechtungsrecht des potentiellen leiblichen Vaters wurde erst durch das Gesetz vom 23.04.2004 eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass Art. 6 Abs. 2 GG auch den leiblichen, nicht rechtlichen Vater schützt, und gefordert hatte, dem leiblichen Vater die Möglichkeit zu geben, die rechtliche Vaterposition zu erlangen, wenn dem der Schutz einer familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinen rechtlichen Eltern nicht entgegensteht (BVerfG, FamRZ 2003, 816).
  • BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21

    Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind

    Ausschlaggebend ist die Übernahme elterntypischer Befugnisse und das Erbringen tatsächlicher Betreuungsleistungen sowie Hinweise darauf, dass die Verantwortungstragung auf Dauer angelegt ist (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24. März 2010 - 5 UF 2/10 -, Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Januar 2016 - II-12 UF 145/15 u.a. -, Rn. 21).
  • BGH, 15.11.2017 - XII ZB 389/16

    Keine Anfechtung der Vaterschaft durch den leiblichen Vaters bei Bestehen einer

    Auch bei regelmäßigen Umgangskontakten zwischen rechtlichem Vater und Kind ist mithin grundsätzlich vom Bestehen einer sozial-familiären Beziehung auszugehen (OLG Hamm FamRZ 2016, 1185, 1186; OLG Frankfurt FamRZ 2007, 1674; MünchKommBGB/Wellenhofer 7. Aufl. § 1600 Rn. 23).
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