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OLG Hamm, 04.03.2003 - 1 s Sbd VII 28/03 |
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Volltextveröffentlichung
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BRAGO § 97; BRAGO § 99 Abs. 1
Pauschvergütungsverfahren, besondere Schwierigkeit, Einschätzung des Vorsitzenden
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- OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 (s) Sbd 5-183/98
Besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Fahrtzeiten, Dolmetscher
Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2003 - 1s Sbd VII-28/03
5 - 183/98 = NStZ-RR 1999, 31 = RPfleger 1999, 94) müssen auch die vom Pflichtverteidiger aufgewendeten Fahrtzeiten von seinem Kanzleisitz Sendenhorst zum Gerichtsort Hamm bei der Beantwortung der Frage, ob ihm überhaupt eine Pauschvergütung zu gewähren ist, außer Betracht bleiben, da ihm dem Grunde nach eine Pauschvergütung aufgrund seiner eigentlichen anwaltlichen Tätigkeit nicht zusteht. - OLG Hamm, 10.12.1998 - 2 (s) Sbd 5-245/98
Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung des Pflichtverteidigers
Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2003 - 1s Sbd VII-28/03
Zwar ist es nach ständiger Rechtsprechung des Senats in der Regel geboten, sich wegen der Sachnähe des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts dessen Einschätzung anzuschließen (vgl. grundlegend dazu Senat in AnwBl. 1998, 416 = ZAP EN Nr. 609/98 = AGS 1998, 104 und Senat in JurBüro 1999, 194 = AGS 1999, 104 = AnwBl. 2000, 46). - OLG Hamm, 15.01.1998 - 2 (s) Sbd 5-265/97
Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2003 - 1s Sbd VII-28/03
Zwar ist es nach ständiger Rechtsprechung des Senats in der Regel geboten, sich wegen der Sachnähe des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts dessen Einschätzung anzuschließen (vgl. grundlegend dazu Senat in AnwBl. 1998, 416 = ZAP EN Nr. 609/98 = AGS 1998, 104 und Senat in JurBüro 1999, 194 = AGS 1999, 104 = AnwBl. 2000, 46).