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   OLG Hamm, 04.03.2004 - 1 Ss 26/04   

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https://dejure.org/2004,6780
OLG Hamm, 04.03.2004 - 1 Ss 26/04 (https://dejure.org/2004,6780)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.03.2004 - 1 Ss 26/04 (https://dejure.org/2004,6780)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. März 2004 - 1 Ss 26/04 (https://dejure.org/2004,6780)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassen der Belehrung eines Beschuldigten über dessen Recht zur Konsultation eines Verteidigers vor seiner geständigen Einlassung gegenüber der Polizei als Revisionszulassungsgrund

  • Judicialis

    StPO § 136; ; StPO § 136 a; ; StPO § 163; ; StPO § 163 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136; StPO § 136a; StPO § 163; StPO § 163a
    Verteidigerkonsultation; Belehrung; fehlende Belehtung; Beweisverwertungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hamm - 12 Ds 707/03
  • OLG Hamm, 04.03.2004 - 1 Ss 26/04

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 47
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2004 - 1 Ss 26/04
    Was für die Belehrung über das Schweigerecht gilt, ist deshalb auch für diejenige zur Verteidigerkonsultation erheblich (BGH NJW 2002, 975, 976).

    Diese Grundsätze müssen, wie dargestellt, auch auf die Belehrung über das Recht zur Verteidigerkonsultation angewandt werden (BGH NJW 2002, 975, 976).

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2004 - 1 Ss 26/04
    Dann besteht ein Beweisverwertungsverbot (BGHSt 38, 214, 224 f).
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