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OLG Hamm, 04.04.1989 - 15 W 457/88 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 34; BeurkG § 45; BNotO § 25; BNotO § 51; BGB § 2277
Herausgabe eines aufgehobenen Erbvertrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Herausgabe der in amtlicher Verwahrung befindlichen Urschriften eines Erbvertrages nach dem Tod des ausstellenden Notars; Folgen eines nachträglichen Ausschlusses der amtlichen Verwahrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund - 12 IV 8/88
- LG Dortmund, 07.06.1988 - 9 T 357/88
- OLG Hamm, 04.04.1989 - 15 W 457/88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 10.02.1972 - BReg. 2 Z 120/71
Auszug aus OLG Hamm, 04.04.1989 - 15 W 457/88
Die Postulationsfähigkeit des Notars nach § 29 Abs. 1 Satz 3 FGG ist im übrigen nicht davon abhängig, daß er den Antrag beurkundet oder eine Unterschriftsbeglaubigung vorgenommen hat (BayObLGZ 1972, 44, 45).