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   OLG Hamm, 04.05.2004 - 4 U 21/04   

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https://dejure.org/2004,16236
OLG Hamm, 04.05.2004 - 4 U 21/04 (https://dejure.org/2004,16236)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.05.2004 - 4 U 21/04 (https://dejure.org/2004,16236)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 4 U 21/04 (https://dejure.org/2004,16236)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Reisebüro darf mit dem Werbe-Slogan "Pink macht Bochum glücklich" werben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2004 - 4 U 21/04
    Das ist davon abhängig gemacht worden, dass die Kennzeichnung in den beteiligten Verkehrskreisen in gewissem Umfang bekannt geworden und ihrer Natur nach geeignet ist, über die Benutzung als betriebliches Kennzeichen zu wirken, und dass ferner die Anlehnung an eine solche Kennzeichnung ohne hinreichenden Grund nur in der verwerflichen Absicht vorgenommen worden ist, Verwechslungen herbeizuführen oder den Ruf des anderen wettbewerbshindernd zu beeinträchtigen oder auszunutzen (BGH -grau/magenta, a.a.O. S. 755; BGH GRUR 1968, 371, 376 -Maggi; GRUR 1969, 190, 192 -halazon; GRUR 1984, 210, 211 -AROSTAR).

    Durch die aus dem Vergleich aus Mai 2001 ablesbare, der Lastminute.com GmbH erteilten Teilgestattung, die Farbe Pink auch zur Kennzeichnung des Internetauftritts und der Werbung einzusetzen, und zwar in dem im Vergleich vorgegebenen nicht unbeträchtlichen Rahmen, ist die Kennzeichnungskraft und damit auch die Eigenart der Farbkennzeichnung dauerhaft geschwächt worden (vgl. BGH GRUR 1968, 371, 377 -Maggi).

  • BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66

    Wettbewerbsrechtlicher Schutz der Ausstattungsanwartschaft unter dem

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2004 - 4 U 21/04
    Das ist davon abhängig gemacht worden, dass die Kennzeichnung in den beteiligten Verkehrskreisen in gewissem Umfang bekannt geworden und ihrer Natur nach geeignet ist, über die Benutzung als betriebliches Kennzeichen zu wirken, und dass ferner die Anlehnung an eine solche Kennzeichnung ohne hinreichenden Grund nur in der verwerflichen Absicht vorgenommen worden ist, Verwechslungen herbeizuführen oder den Ruf des anderen wettbewerbshindernd zu beeinträchtigen oder auszunutzen (BGH -grau/magenta, a.a.O. S. 755; BGH GRUR 1968, 371, 376 -Maggi; GRUR 1969, 190, 192 -halazon; GRUR 1984, 210, 211 -AROSTAR).
  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 146/81

    Voraussetzungen und Umfang des wettbewerbsrechtlichen Schutzes -

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2004 - 4 U 21/04
    Das ist davon abhängig gemacht worden, dass die Kennzeichnung in den beteiligten Verkehrskreisen in gewissem Umfang bekannt geworden und ihrer Natur nach geeignet ist, über die Benutzung als betriebliches Kennzeichen zu wirken, und dass ferner die Anlehnung an eine solche Kennzeichnung ohne hinreichenden Grund nur in der verwerflichen Absicht vorgenommen worden ist, Verwechslungen herbeizuführen oder den Ruf des anderen wettbewerbshindernd zu beeinträchtigen oder auszunutzen (BGH -grau/magenta, a.a.O. S. 755; BGH GRUR 1968, 371, 376 -Maggi; GRUR 1969, 190, 192 -halazon; GRUR 1984, 210, 211 -AROSTAR).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98

    Messerkennzeichnung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2004 - 4 U 21/04
    Sie wäre nur dann gegeben, wenn der Verkehr zwar die Unternehmen unterscheiden, aber von organisatorischen Beziehungen zwischen den Parteien ausgehen würde (BGH GRUR 2001, 251, 254 -Messerkennzeichnung).
  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2004 - 4 U 21/04
    Das setzt aber voraus, dass der Verkehr mit der Herkunft der Angebote aus dem Betrieb der Klägerin eine besondere Gütevorstellung verbindet und diese qualifizierte Herkunftsangabe jedenfalls kennzeichenrechtlich geschützt ist (BGH GRUR 1997, 754, 755 -grau/magenta; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Auflage, § 2 Rdn. 3).
  • BGH, 25.05.1979 - I ZR 132/77

    HLA

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2004 - 4 U 21/04
    Denn kennzeichenrechtlich besteht ein entscheidender Unterschied zwischen der Benutzung der Farbe selbst als Unternehmenskennzeichen und eines Begriffes, der die Farbe bezeichnet (BGH GRUR 1979, 853 -LILA).
  • OLG Bremen, 08.12.2004 - 1 U 54/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen ein

    Erwirbt ein Bankkunde eine Kapitalanlage, die für die Zwecke des Anlegers ungeeignet ist, weil sie etwa mit einem den Bedürfnissen des Klägers nicht entsprechenden Risiko behaftet ist, so tritt der Schaden bereits mit dem Erwerb der Kapitalanlage ein (KG, Urt. v. 11.03.2004, ZIP 2004, 1306; HansOLG Bremen, Urt. v. 20.08.2004, Az. 4 U 21/04, S. 26; Koller in: Assmann/Schneider, WpHG, § 37a Rn 7; Lang, Informationspflichten bei Wertpapierdienstleistungen, 2003, § 20 Rn 9; Eilenberger, Beilage zu WM 2001, 1 (15); Hackenberg/Roller, VuR 2004, 46 (47); Kritter, BKR 2004, 261 (262); Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl., 2004, Rn 16.569).
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