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   OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96   

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OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96 (https://dejure.org/1998,1717)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.06.1998 - 6 U 200/96 (https://dejure.org/1998,1717)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 1998 - 6 U 200/96 (https://dejure.org/1998,1717)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines verkehrsunfallbedingten "HWS-Schleudertraumas"; Weite Verbreitung degenerativer Bandscheibenschäden; Kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung unter der Harmlosigkeitsgrenze

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 990
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 09.09.1993 - 6 U 58/89

    Degenerative Vorschäden - HWS-Trauma

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96
    Sie sind bei Menschen nach dem 30. Lebensjahr so häufig anzutreffen, daß sie mitunter als "regelrechte Volkskrankheit in den westlichen Industrieländern" bezeichnet werden (vgl. Senatsurteil 6 U 58/89 v. 09.09.1993 - NZV 94, 189 = r + s 94, 98 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.10.1995 - 9 U 68/95

    Psychische Unfallfolgen und Fehlverarbeitung traumatischer Erlebnisse

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96
    Von dieser sog. Harmlosigkeitsgrenze gehen zunehmend auch die Gerichte aus (vgl. KG, VersR 97, 1416; OLG Hamburg, r + s 98, 63; LG Bielefeld NJWE-VHR 97, 201; LG Osnabrück, SP 97, 395; s. auch OLG Hamm, zfs 96, 51 = VersR 97, 127; OLG Düsseldorf SP 97, 321; ferner die in r + s 96, 441 mit Anm. Lemcke sowie die in VersR 97, 1417 veröffentlichten AG- und LG-Urteile).
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96
    Auch insoweit obliegt dem Kläger der Vollbeweis gem. § 286 ZPO dafür, daß der Unfall überhaupt zu einer Gesundheitsbeschädigung geführt hat (vgl. BGH NJW 87, 705; Lemcke, NZV 96, 337; Greger, in: Zöller, ZPO, § 287 Rdn. 3).
  • KG, 03.07.1997 - 22 U 4816/96
    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96
    Von dieser sog. Harmlosigkeitsgrenze gehen zunehmend auch die Gerichte aus (vgl. KG, VersR 97, 1416; OLG Hamburg, r + s 98, 63; LG Bielefeld NJWE-VHR 97, 201; LG Osnabrück, SP 97, 395; s. auch OLG Hamm, zfs 96, 51 = VersR 97, 127; OLG Düsseldorf SP 97, 321; ferner die in r + s 96, 441 mit Anm. Lemcke sowie die in VersR 97, 1417 veröffentlichten AG- und LG-Urteile).
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 62/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Organisationsverschulden,

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96
    Denn nicht die Materie, sondern die körperliche Befindlichkeit ist das geschützte Rechtsgut (vgl. BGH, r + s 94, 95 = VersR 94, 55).
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 13 U 224/00

    Verkehrsunfall - HWS-Verletzung - Beweiskraft ärztlicher Bescheinigung -

    Bezüglich der Frage, ob ein Unfall zu einer Verletzung geführt hat, obliegt dem Anspruchsteller der Vollbeweis gemäß § 286 ZPO (BGH VersR 1986, 1121; OLG Hamm, VersR 1999, 990).
  • OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallbedingtheit einer psychischen

    Für die Frage, ob ein Unfall zu einer Rechtsgutverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB geführt hat, also den Ersterfolg (haftungsbegründende Kausalität), gilt der Maßstab des § 286 ZPO (BGH, VersR 1986, 1121, VersR 1998, 1153 ; OLG Hamm, VersR 1999, 990 ).

    Nach den Ausführungen des Sachverständigen Dr. ..., der auch dem Senat seit langem als äußerst zuverlässiger, kompetenter und sorgfältiger Gutachter bekannt ist, muss es, um eine HWS-Verletzung zu verursachen, bei Frontalkollisionen mindestens zu einer schlagartigen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung in der Größenordnung von 15 bis 20 km/h kommen, je nachdem, ob der PKW-Insasse auf den Unfall vorbereitet war oder nicht (vgl. S. 10 des Sachverständigengutachten Dr. ... vom 26.10.1998, Blatt 46 d. A.) Bei Heckanstößen, bei denen die Gefahr der Entstehung eines HWS-Traumas noch erhöht ist, gehen die Gerichte zunehmend davon aus, dass jedenfalls eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h unter biomechanischen Aspekten nicht geeignet ist, eine HWS-Schädigung hervorzuheben (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 990 wonach diese sog. Harmlosigkeitsgrenze bei 10 km/h angenommen wird; OLG Hamm, DAR 2001, 361: 8 km/h; Kammergericht, VersR 1997, 1416 : 10 km/h; Kammergericht, VersR 2001, 597: 15 km/h).

  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

    Denn nach dem derzeitigen Stand der medizinischen und biomechanischen Forschung ist eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h unter biomechanischen Aspekten nicht geeignet, eine HWS-Schädigung hervorzurufen; dies hat der vom Senat beauftragte medizinische Sachverständige, der Orthopäde Privatdozent Dr. C. auf Seite 20 - 27 seines überzeugenden Gutachtens vom 15. Februar 1999 nachvollziehbar dargelegt, wobei der Sachverständige sogar die "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von 11 km/h zieht; die sogenannte Harmlosigkeitsgrenze einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Fahrzeuges von 10 km/h ist auch in anderen Untersuchungen bestätigt worden und wird von der Rechtsprechung zunehmend anerkannt (vgl. KG VersR 1997, 1416; OLG Hamburg r + s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990 mit weiteren Nachweisen; Lemcke, r + s 1996, 445).

    b) Für den Beweis der Ursächlichkeit des Unfalls für die Rechtsgutverletzung, also den Ersterfolg (haftungsbegründende Kausalität), gilt der Maßstab des § 286 ZPO (BGH NJW 1998, 3417; OLG Hamm VersR 1999, 990; OLG Hamburg r + s 1998, 63; KG VersR 1997, 1416; OLG Düsseldorf r + s 1997, 457); das bedeutet, dass das Gericht nicht nur von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit, sondern von der Wahrheit der behaupteten Tatsache zu überzeugen ist; hierfür genügt ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen.

    dd) Allein der zeitliche Zusammenhang des Auftretens der Beschwerden und des Arztbesuchs des Sohnes der Klägerin mit dem Auffahrunfall am 1. September 1998 reicht zum Beweise der Unfallursächlichkeit der Kollision für ein HWS-Schleudertrauma vor dem Hintergrund der sicher bewiesenen Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Saab von 3, 6 km/h und einer wahrscheinlichen Geschwindigkeitsänderung von 5 bis 6 km/h (vgl. Gutachten R. Seite 10, Bd. II, Bl. 56) nicht aus (so auch OLG Hamburg, r + s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990, 991; vgl. auch OLG Hamm, r + s 1998, 325: Bei kollisionsbedingter Geschwindigkeitsänderung von 6 km/h ist aus orthopädischer Sicht eine Schädigung der Halswirbelsäule nicht vorstellbar; der BGH hat die Revision durch Beschluss vom 13. Januar 1998 - VI ZR 94/97 - nicht angenommen).

  • OLG Frankfurt, 07.09.2001 - 24 U 22/00

    Haftungsbegründende Kausalität bei Halswirbelsäulenverletzung; Auffahrunfälle mit

    Bei Auffahrunfällen mit einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung unterhalb der sogenannten Harmlosigkeitsgrenze geht die überwiegende Rechtssprechung schon aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung davon aus, daß die haftungsbegründende Kausalität zwischen Unfallereignis und Gesundheitsbeeinträchtigung fehlt (KG, NJW 2000, 877; OLG Hamm, Versicherungsrecht 1999, 990; OLG Hamm, NJW 2000, 878; OLG Hamm, ZfSch. 2001, 160; OLG Hamm, Schaden - Praxis 2001, 14).

    Außerdem wird zur Begründung angeführt, daß - vor allem bei älteren Geschädigten - die degenerative Bandscheibeveränderungen weit verbreitet seien (OLG Hamm, Versicherungsrecht 1999, 990).

  • LG Bochum, 29.10.2002 - 9 S 167/02

    Erbringen des Vollbeweises für die erlittenen Verletzungen und die Ursächlichkeit

    auf Schmerzensgeld etc. - abgewiesen werden muss (vgl. z. Bsp.: OLG Düsseldorf r+s 1997, 457 (458); OLG Karlsruhe NZV 1998, 173; OLG Hamburg r+s 1998, 63 (64); OLG Hamm OLG-Report 1998, 313 (314) und r+s 1998, 326 und NJW 2000, 878 (879) und NZV 2001, 468; Kammergericht NJW 2000, 877 (878) = NZV 2000, 163 (bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 23.05.2000 - VI ZR 376/99); LG Hildesheim NZV 2001, 305 Lemcke NZV 1996, 337 (338); vgl. auch: BGH VersR 1991, 437 (438)).

    Insoweit geht auch der überwiegende Teil der Rechtsprechung auf der Grundlage einer Vielzahl von eingeholten Gutachten und der dadurch gewonnenen Erkenntnisse davon aus, dass - sogar bezogen auf den verletzungsrelevanteren Fall des Heckauffahrunfalles - eine anstoßbedingte Geschwindigkeitsänderung eines Fahrzeuges nach einem Auffahrunfall von unter 10 bis 11 km/h es aus technischer und medizinischer Sicht als ausgeschlossen erscheinen lassen, Verletzungen der Halswirbelsäule von Insassen eines Fahrzeuges und damit ein HWS-Schleudertrauma herbeizuführen; vielmehr soll die biomechanische Belastungsgrenze bei zumindest 5 g - wenn nicht gar mehr - liegen, was eine Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Fahrzeuges von deutlich mehr als 10 km/h erfordert (vgl. z. Bsp.: OLG Hamm ZfS 1996, 51 ff und r+s 1998, 326 (327); OLG Hamm OLG-Report 1998, 313 (315); OLG Hamm NJW-RR 1999, 821 = NZV 1999, 292; OLG Hamm NZV 2001, 303 ff; Kammergericht ZfS 1998, 13 und NJW 2000, 877 (878) = NZV 2000, 163 ff(bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 23.05.2000 - VI ZR 376/99); OLG Hamburg NZV 1998, 415 = r+s 1998, 63ff; LG Bochum r+s 1996, 441; LG Stuttgart r+s 1996, 442; LG Heilbronn ZfS 1998, 173 = NJW-RR 1998, 1555; LG Hildesheim NZV 2001, 305ff; LG Hannover NZV 2002, 270 if (als Grundsatz dort); vgl. auch: OLG Düsseldorf r+s 1997, 457 (458).

  • OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 W 47/99

    Ersatz materieller und immaterieller Schäden nach einem Verkehrsunfall; Zulässige

    Denn nicht die Materie, sondern die körperliche Befindlichkeit ist das geschützte Rechtsgut (vgl. BGH r + s 94 f = VersR 94, 55; ferner Senat in VersR 99, 990).

    Von dieser Harmlosigkeitsgrenze gehen zunehmend auch die Gerichte aus (vgl. KG VersR 97, 1416 M OLG Hamburg r + s 98, 63; LG Bielefeld NJWE-VHR 97, 201; OLG Hamm fs 96, 51 = VersR 97, 127; OLG Hamm VersR 99, 990; ferner die in r + s 96, 441 mit Anm. Lemcke sowie die in VersR 97, 1417 veröffentlichten Urteile).

  • OLG Saarbrücken, 11.12.2007 - 4 U 362/07

    Kausalitätsbeweis psychischer Unfallfolgen; Schmerzensgeld für die Verursachung

    Das Gericht muss in diesem Fall von der Wahrheit der behaupteten Unfallverletzung überzeugt sein, wofür ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit bzw. ein so hoher Grad an Wahrscheinlichkeit genügt, dass etwaigen Zweifeln Schweigen geboten ist, ohne sie völlig auszuschließen (BGH VersR 1986, 1121; 1998, 1153; OLG München VersR 2004, 124, 125; OLG Hamm VersR 1999, 990).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2003 - 1 U 169/02

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach Verkehrsunfall - Nachweis der

    Allerdings wird zum Teil die Auffassung vertreten, unterhalb einer bestimmten Grenze, die teilweise bei 10 km/h gezogen wird (z.B. OLG Hamm, Urteil vom 04.06.1998, 6 U 200/96, r+s 1998, 326), zum Teil auch bei 7 bis 8 km/h liegen soll, könne keine HWS-Verletzung eintreten.
  • OLG Koblenz, 30.07.2012 - 12 U 1089/10

    Schadenersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls: Erwerbs- bzw.

    Unabhängig davon, dass die "Harmlosigkeitsgrenze" im Bereich zwischen ca. 4 bis 10 km/h angesetzt wurde (OLG Hamm r+s 2002, 111; OLGR 1998, 312, 314; KG VersR 2001, 597 f.), scheidet eine schematische Annahme, wonach bei Heckunfällen mit einer bestimmten, im Niedriggeschwindigkeitsbereich liegenden kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung eine Verletzung der Halswirbelsäule generell auszuschließen sei, ohnehin aus.
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - 1 U 142/01

    Anforderungen an das Gericht hinsichtlich der Auswertung von Erkenntnissen für

    Damit liegt bereits der untere Wert (9,2 km/h) nur knapp unter der "Harmlosigkeitsgrenze", welche der 6. Senat des OLG Hamm bei 10 km/h zieht (Urteil vom 04.06.1998, 6 U 200/96, r+s 1998, 326).
  • OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines HWS-Schleudertraumas durch einen

  • OLG Köln, 17.05.2001 - 7 U 188/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • AG Arnsberg, 30.05.2007 - 3 C 464/06

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der

  • OLG Hamburg, 21.06.2002 - 14 U 147/01

    Haftungsumfang bei Kfz-Unfall

  • LG Bonn, 01.08.2002 - 6 S 408/00

    Beweislast ärztlicher Untersuchungen/Diagnosen sowie biomechanischer Gutachten

  • OLG Hamm, 13.11.2002 - 13 U 61/02

    Anforderungen an den klägerischen Nachweis eines unfallbedingten

  • OLG Frankfurt, 22.01.1999 - 24 U 61/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall mit einem

  • LG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 S 482/01
  • AG Lübeck, 24.09.2014 - 27 C 2333/13

    Verkehrsunfall: unfallbedingte HWS-Verletzung - Beweiswert einer Zeugenaussage

  • LG Coburg, 22.02.2008 - 14 O 282/07

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Beweiswert ärztlicher

  • KG, 12.03.2001 - 22 U 9514/99

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfall; Beweislast für ein

  • AG Bielefeld, 08.09.2000 - 5 C 738/99
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