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   OLG Hamm, 04.06.2004 - 3 U 16/04   

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https://dejure.org/2004,7656
OLG Hamm, 04.06.2004 - 3 U 16/04 (https://dejure.org/2004,7656)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.06.2004 - 3 U 16/04 (https://dejure.org/2004,7656)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 2004 - 3 U 16/04 (https://dejure.org/2004,7656)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftungsrelevanter Konstruktionsfehler bei Zigaretten; Produktimmanente Gefahren des Zigarettenrauchens; Suchtbeeinflussende Beifügung von Zusatzstoffen; Warnpflichten des Zigarettenherstellers in Bezug auf sein Produkt; Anforderungen an die Hinweispflichten des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 07.06.2000 - 13 W 9/00
    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2004 - 3 U 16/04
    Denn der Kläger hat nach seinen eigenen Angaben bereits im Jahre 1964 mit dem Rauchen von Zigaretten angefangen und bereits in den Jahren 1989/1990 seien die Zeichen einer kardiovasculären Erkrankung vorhanden gewesen, die im Frühjahr 1993 zu einem Infarkt geführt habe (vgl. zu dieser Problematik OLG Hamm, ZLR 2001, 332; OLG Frankfurt - 25 W 23/00 -, Beschluss vom 16. März 2001, S. 14, Anl. B 3 zum Schriftsatz der Beklagten vom 23.12.2002).

    Die vom Zigarettenrauchen für den Konsumenten ausgehenden Gefahren für die Gesundheit sowie die Gefahr des Abhängigwerdens bzw. der Entstehung einer Sucht sind seit langer Zeit in der gesamten Bevölkerung allgemein bekannt (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1471 = ZLR 2001, 339; OLG Hamm, ZLR 2001, 332; LG Bielefeld, NJW 2000, 2514 f; LG Wiesbaden, ZLR 2001, 342 ff; Kullmann, Haftung von Tabakkonzernen für Raucherschäden, ZLR 2001, 231, 233; Steffen, Produzentenhaftung für Raucherschäden in den USA - Von der Mitverantwortung des Richters für die Selbstveranwortlichkeit des Bürgers, NJW 1996, 3062, 3063).

    Instruktionspflichten bestehen nur im Rahmen der jeweiligen Verbrauchererwartung, so dass der Hersteller über solche Produktgefahren und Produktrisiken keine Belehrung zu erteilen braucht, die zum allgemeinen Gefahrenwissen der Produktbenutzer gehören (vgl. OLG Hamm, ZLR 2001, 332, 333; OLG Hamm, NJW 2001, 1654, 1655; LG Wiesbaden, ZLR 2001, 342 ff).

  • LG Wiesbaden, 07.03.2000 - 9 O 222/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, Zigaretten

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2004 - 3 U 16/04
    Die vom Zigarettenrauchen für den Konsumenten ausgehenden Gefahren für die Gesundheit sowie die Gefahr des Abhängigwerdens bzw. der Entstehung einer Sucht sind seit langer Zeit in der gesamten Bevölkerung allgemein bekannt (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1471 = ZLR 2001, 339; OLG Hamm, ZLR 2001, 332; LG Bielefeld, NJW 2000, 2514 f; LG Wiesbaden, ZLR 2001, 342 ff; Kullmann, Haftung von Tabakkonzernen für Raucherschäden, ZLR 2001, 231, 233; Steffen, Produzentenhaftung für Raucherschäden in den USA - Von der Mitverantwortung des Richters für die Selbstveranwortlichkeit des Bürgers, NJW 1996, 3062, 3063).

    Instruktionspflichten bestehen nur im Rahmen der jeweiligen Verbrauchererwartung, so dass der Hersteller über solche Produktgefahren und Produktrisiken keine Belehrung zu erteilen braucht, die zum allgemeinen Gefahrenwissen der Produktbenutzer gehören (vgl. OLG Hamm, ZLR 2001, 332, 333; OLG Hamm, NJW 2001, 1654, 1655; LG Wiesbaden, ZLR 2001, 342 ff).

  • BGH, 17.10.1989 - VI ZR 258/88

    Pferdebox - § 823 Abs. 1 BGB, Produzentenhaftung, Konstruktionsfehler, Maßstab

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2004 - 3 U 16/04
    Die typischerweise mit der Benutzung eines Produkts verbundenen und dem Verbraucher bekannten und von ihm grundsätzlich in Kauf genommenen Gefahren braucht der Produzent nicht abzuwenden (vgl. BGH, NJW 1990, 906; Kullmann, aaO, S. 233).
  • LG Bielefeld, 25.01.2000 - 8 O 411/99

    Voraussetzungen für die Zahlung eines angemessenen Schmerzengeldes; Kenntnis von

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2004 - 3 U 16/04
    Die vom Zigarettenrauchen für den Konsumenten ausgehenden Gefahren für die Gesundheit sowie die Gefahr des Abhängigwerdens bzw. der Entstehung einer Sucht sind seit langer Zeit in der gesamten Bevölkerung allgemein bekannt (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1471 = ZLR 2001, 339; OLG Hamm, ZLR 2001, 332; LG Bielefeld, NJW 2000, 2514 f; LG Wiesbaden, ZLR 2001, 342 ff; Kullmann, Haftung von Tabakkonzernen für Raucherschäden, ZLR 2001, 231, 233; Steffen, Produzentenhaftung für Raucherschäden in den USA - Von der Mitverantwortung des Richters für die Selbstveranwortlichkeit des Bürgers, NJW 1996, 3062, 3063).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2001 - 1 W 11/00

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2004 - 3 U 16/04
    Die vom Zigarettenrauchen für den Konsumenten ausgehenden Gefahren für die Gesundheit sowie die Gefahr des Abhängigwerdens bzw. der Entstehung einer Sucht sind seit langer Zeit in der gesamten Bevölkerung allgemein bekannt (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1471 = ZLR 2001, 339; OLG Hamm, ZLR 2001, 332; LG Bielefeld, NJW 2000, 2514 f; LG Wiesbaden, ZLR 2001, 342 ff; Kullmann, Haftung von Tabakkonzernen für Raucherschäden, ZLR 2001, 231, 233; Steffen, Produzentenhaftung für Raucherschäden in den USA - Von der Mitverantwortung des Richters für die Selbstveranwortlichkeit des Bürgers, NJW 1996, 3062, 3063).
  • OLG Hamm, 14.02.2001 - 9 W 23/00

    Pflicht einer Brauerei zum Hinweis auf die Gefahren des Alkoholkonsums

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2004 - 3 U 16/04
    Instruktionspflichten bestehen nur im Rahmen der jeweiligen Verbrauchererwartung, so dass der Hersteller über solche Produktgefahren und Produktrisiken keine Belehrung zu erteilen braucht, die zum allgemeinen Gefahrenwissen der Produktbenutzer gehören (vgl. OLG Hamm, ZLR 2001, 332, 333; OLG Hamm, NJW 2001, 1654, 1655; LG Wiesbaden, ZLR 2001, 342 ff).
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