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   OLG Hamm, 04.06.2020 - III-4 RVs 64/20   

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OLG Hamm, 04.06.2020 - III-4 RVs 64/20 (https://dejure.org/2020,15936)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.06.2020 - III-4 RVs 64/20 (https://dejure.org/2020,15936)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 2020 - III-4 RVs 64/20 (https://dejure.org/2020,15936)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betrug, Computerbetrug, Täuschung, Irrtum, erforderliche Feststellungen, automatisierter Versand, Bestellung im Internet, Wahlfeststellung, besonders schwerer Fall, Indizwirkung, geringwertige Sache

  • beck-blog

    Betrug durch Bestellungen im Internet: Welche Feststellungen sind nötig?

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 25 Ns 95/19
  • OLG Hamm, 04.06.2020 - III-4 RVs 64/20
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20
    Belegen deren Angaben das Vorliegen eines Irrtums in den sie betreffenden Fällen, kann auf die Erregung eines Irrtums auch bei anderen Verfügenden geschlossen werden (vgl. auch BGH, NStZ 2014, 215 f; BGH, NJW 2014, 2132 f).
  • OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18

    Betrug: Bezahlung an einem Selbstbedienungsterminal mit dem elektronischen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20
    Die Täuschung setzt die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen voraus, folglich ist eine solche Handlung nur gegenüber einem Menschen denkbar (vgl. BGH, Beschluss vom 31.03.2004, 1 StR 482/03; OLG Rostock, Beschluss vom 06.02.2019, 20 RR 90/18-1Ss 93/18).
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20
    Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazu gehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (BGH, NJW 2009, 2546 ff).
  • BayObLG, 31.03.1995 - 3St RR 17/95
    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20
    Liegen demnach Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Angeklagter nach der Tat an den Geschädigten Schadensersatzleistungen erbracht hat, hat der Tatrichter zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern, ob die Voraussetzungen des § 46a StGB vorliegen und - gegebenenfalls - ob er von den fakultativen Möglichkeiten dieser Vorschrift im Einzelfall Gebrauch macht (vgl. BayObLG NJW 1995, 2120; Fischer, StGB, 67. Auflage, § 46a Rn. 6) Die bloße allgemeine strafmildernde Berücksichtigung einer vorgenommenen Schadenswiedergutmachung vermag diese Prüfung nicht zu ersetzen (vgl. BGH, NStZ-RR 2006, 373; BGH, StV 2001, 457; BGH, StV 2000, 129).
  • BGH, 14.12.1999 - 4 StR 554/99

    Prüfungspflicht; Täter-Opfer-Ausgleich; Strafrahmenmilderung; Sexueller Mißbrauch

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20
    Liegen demnach Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Angeklagter nach der Tat an den Geschädigten Schadensersatzleistungen erbracht hat, hat der Tatrichter zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern, ob die Voraussetzungen des § 46a StGB vorliegen und - gegebenenfalls - ob er von den fakultativen Möglichkeiten dieser Vorschrift im Einzelfall Gebrauch macht (vgl. BayObLG NJW 1995, 2120; Fischer, StGB, 67. Auflage, § 46a Rn. 6) Die bloße allgemeine strafmildernde Berücksichtigung einer vorgenommenen Schadenswiedergutmachung vermag diese Prüfung nicht zu ersetzen (vgl. BGH, NStZ-RR 2006, 373; BGH, StV 2001, 457; BGH, StV 2000, 129).
  • BGH, 17.06.2014 - 2 StR 658/13

    Betrug (Anforderungen an die Urteilsbegründung)

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20
    Denn bei einer Warenbestellung im Internet kommt auch die automatische Verarbeitung der Bestellung ohne die Tätigkeit einer natürlichen Person bei der Annahme der Bestellung und der Entscheidung über den Versand der Ware an den Besteller in Betracht (vgl. hierzu grundlegend BGH, NStZ 2014, 644).
  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 176/04

    Diebstahl geringwertiger Sachen; Wertgrenze; Strafzumessung; Erstreckung der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20
    Soweit das Landgericht in allen Fällen von einem besonders schweren Fall des Betruges gemäß § 263 Abs. 3 StGB ausgegangen ist, war vorliegend zwar die Annahme besonders schwerer, weil gewerbsmäßig begangener Fälle denkbar, zumal die Geringwertigkeitsgrenze von 25,- Euro (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2004, 2 StR 176/04; Senat, Beschluss vom 18.09.2018, III-4 RVs 127/18) in allen Fällen überschritten war.
  • KG, 13.01.2010 - 1 Ss 465/09

    Gewerbsmäßiger Betrug: Strafrahmenwahl bei nur knapp über der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20
    Ferner ist nicht bedacht worden, dass beim Betrug für die Strafzumessung vor allem die Schadenshöhe ausschlaggebend ist und beim gewerbsmäßigen Betrug selbst bei zahlreichen vorgeworfenen Fällen ein besonders schwerer Fall jedenfalls dann nicht in Betracht kommt, wenn der Schaden die Geringwertigkeit als Grenze nur knapp übersteigt, der Gesamtschaden relativ gering war und gewichtige zugunsten des Täters sprechende Umstände vorliegen (vgl. BGH, wistra 2001, 303 f.; KG Berlin, Beschluss vom 13.01.2010, 1 Ss 465/09).
  • BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03

    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern);

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20
    Die Täuschung setzt die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen voraus, folglich ist eine solche Handlung nur gegenüber einem Menschen denkbar (vgl. BGH, Beschluss vom 31.03.2004, 1 StR 482/03; OLG Rostock, Beschluss vom 06.02.2019, 20 RR 90/18-1Ss 93/18).
  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2020 - 4 RVs 64/20
    Belegen deren Angaben das Vorliegen eines Irrtums in den sie betreffenden Fällen, kann auf die Erregung eines Irrtums auch bei anderen Verfügenden geschlossen werden (vgl. auch BGH, NStZ 2014, 215 f; BGH, NJW 2014, 2132 f).
  • BGH, 21.09.2006 - 4 StR 386/06

    Berücksichtigung der Dauer zwischen Tatbegehung und Schadenswiedergutmachung

  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 509/00

    Kein besonders schwerer Fall des Betruges, wenn geringwertige Sache vorliegt

  • BayObLG, 20.06.2023 - 207 StRR 157/23

    In der Regel kein besonders schwerer Fall des Betruges bei Gewerbsmäßigkeit, wenn

    Bei Betrugsdelikten ist in erster Linie die Schadenshöhe für die Strafzumessung ausschlaggebend, so dass sich ohne Hinzutreten besonderer Umstände in Fällen, in denen die Geringwertigkeitsgrenze nur knapp überschritten wird, die Anwendung des erhöhten Strafrahmens in der Regel nicht rechtfertigen lässt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.06.2020, III-4 RVs 64/20, zitiert nach juris, dort Rdn. 28; KG, Beschluss vom 13.01.2010, 1 Ss 465/09 (23/09), zitiert nach juris, dort Rdn. 5f.; Senatsbeschluss vom 29.10.2020, 207 StRR 365/20, n. v.).
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