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   OLG Hamm, 04.09.1996 - 20 U 114/96   

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https://dejure.org/1996,5198
OLG Hamm, 04.09.1996 - 20 U 114/96 (https://dejure.org/1996,5198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.09.1996 - 20 U 114/96 (https://dejure.org/1996,5198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. September 1996 - 20 U 114/96 (https://dejure.org/1996,5198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 78 § 1 Abs. 3
    Erheblichkeit von Teiltätigkeiten im Rahmen des § 1 Abs. 3 MBKT 78

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KT § 1 Abs. 3
    Übernahme untergeordneter Hilfstätigkeiten in der Krankentagegeldversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschäfsführer; Hilfstätigkeiten; Abrechnungserstellung

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 15 O 51/95
  • OLG Hamm, 04.09.1996 - 20 U 114/96

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 302
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 24.08.1990 - 20 U 302/89

    Zeitweise berufliche Tätigkeit während Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.1996 - 20 U 114/96
    Entgegen der Auffassung des Klägers handelt es sich hier nicht um untergeordnet Hilfstätigkeiten, die nicht relevant im Sinne des § 1 Nr. 3 MBKT wären (vgl. dazu Senat VersR 91, 452 = NJW-RR 91, 610).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02

    Krankentagegeldversicherung: Volle Arbeitsunfähigkeit des Versicherten trotz

    Dabei hält der Senat es für angezeigt, das Schwergewicht der Wertung nicht so sehr auf die Unterscheidung zwischen Haupt- und Hilfstätigkeiten (so aber möglicherweise OLG Hamm VersR 1997, 302 "um untergeordnete Hilfstätigkeiten") zu legen, sondern darauf abzustellen, ob mit der verbliebenen Arbeitsfähigkeit noch dem Ziel jeglicher Arbeitstätigkeit, nämlich der Erzielung von Einkünften, gedient werden kann.

    Soweit der Senat möglicherweise eine von OLG Hamm VersR 1997, 302 abweichende Auffassung vertritt, kommt es für die Entscheidung des vorliegenden Falls hierauf nicht an, da die Restfähigkeiten des Klägers ihm lediglich "untergeordnete Hilfstätigkeiten" im Sinne der genannten Entscheidung erlauben.

  • OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04

    Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung: Mitarbeit des

    Der Aufenthalt in der Gaststätte in "Arbeitskleidung" (Vorbinder), das Hantieren in der Küche, das Bedienen der Gäste, das Arbeiten hinter der Theke und die Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten wie die Gespräche mit einem Mitarbeiter der GEZ (so die Wahrnehmungen des Zeugen Z... an den vier Beobachtungstagen) oder das Aufschreiben des Menüs auf der Schaufensterscheibe (Zeuge F...) waren nicht nur völlig unbedeutende Hilfstätigkeiten (vgl. dazu OLG Hamm VersR 1997, 302; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 163) sondern in erheblicher Weise auf die Forderung des Gaststättenbetriebs als Einnahmequelle des Klägers gerichtet (vgl. z.B. OLG Düsseldorf VersR 1996, 835; VersR 1998, 1226; Prölss/Martin VVG 27. Aufl. § 1 MB/KT 94 Rdnr. 11).
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