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   OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3494
OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06 (https://dejure.org/2006,3494)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.09.2006 - 17 U 31/06 (https://dejure.org/2006,3494)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. September 2006 - 17 U 31/06 (https://dejure.org/2006,3494)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Generalübernahmevertrag, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Generalübernahmevertrag, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Kenntnis einer Notwendigkeit der Überbauung einer Gebäudedurchfahrt vor der Bauausführung; Anspruch auf Schadensersatz wegen der Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Durchfahrtshöhe; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vertrages mit ...

  • Judicialis

    HOAI §§ 10 bis 27; ; UmwG § 123; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 2; ; BGB § 157; ; BGB § 328; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; ZPO § 539 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 328
    Keine Schutzwirkung zugunsten Dritter bei Verträgen, die ein Generalübernehmer mit Subunternehmen und Architekten abschließt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baumängel: Kein Durchgriff des Auftraggebers auf Nachunternehmer!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Vertrag zwischen Generalübernehmer und Nachunternehmer ist kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Mängel und Nachunternehmer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der Bauherr kann einen Nachunternehmer wegen Mängeln nicht in Anspruch nehmen! (IBR 2007, 23)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 736
  • NZBau 2007, 653 (Ls.)
  • BauR 2007, 158 (Ls.)
  • BauR 2007, 561
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94

    Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06
    Sie ist im Allgemeinen dann zu verneinen, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben, wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (vgl. zum Ganzen: BGH NJW 1996, 2927 ff.; BGH NJW 2004, 3035 ff.; Münchener Kommentar-Gottwald, Band 2, 4. Aufl. 2001, § 328 BGB, Rdn. 97 ff.; Staudinger-Jagmann, Buch 2, 2004, § 328 BGB, Rdn. 83 ff. und Palandt-Heinrichs, 64. Aufl., § 328 BGB, Rdn. 16 ff.).

    Eine Schutzbedürftigkeit des Dritten wird im Allgemeinen verneint, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben, wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (vgl. BGH NJW 1996, 2927 ff.; BGH NJW 1994, 2231 f.; OLG Köln NJW-RR 2003, S. 100 f.; Münchener Kommentar a.a.O., Rdn. 118; Staudinger a.a.O., Rdn. 106 und Palandt a.a.O., Rdn. 18).

  • OLG Köln, 21.06.2002 - 19 U 166/01

    Baurecht; Sachverständiger: Haftung des Subgutachters für die Erstellung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06
    Eine Schutzbedürftigkeit des Dritten wird im Allgemeinen verneint, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben, wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (vgl. BGH NJW 1996, 2927 ff.; BGH NJW 1994, 2231 f.; OLG Köln NJW-RR 2003, S. 100 f.; Münchener Kommentar a.a.O., Rdn. 118; Staudinger a.a.O., Rdn. 106 und Palandt a.a.O., Rdn. 18).
  • BGH, 28.04.1994 - VII ZR 73/93

    Einbeziehung von Familienangehörigen des Auftraggebers in den Schutzbereich eines

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06
    Eine Schutzbedürftigkeit des Dritten wird im Allgemeinen verneint, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben, wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (vgl. BGH NJW 1996, 2927 ff.; BGH NJW 1994, 2231 f.; OLG Köln NJW-RR 2003, S. 100 f.; Münchener Kommentar a.a.O., Rdn. 118; Staudinger a.a.O., Rdn. 106 und Palandt a.a.O., Rdn. 18).
  • KG, 18.12.2007 - 5 U 119/04

    Arzneimittelwerbung: Pharmakologische Wirkung von als Nahrungsergänzungsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06
    Die gegen dieses Urteil von beiden Seiten eingelegten Berufungen wurden durch Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 24.02.2005 (Az.: 5 U 119/04) zurückgewiesen (vgl. Anlage K 7 zur Klageschrift).
  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02

    Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06
    Sie ist im Allgemeinen dann zu verneinen, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben, wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (vgl. zum Ganzen: BGH NJW 1996, 2927 ff.; BGH NJW 2004, 3035 ff.; Münchener Kommentar-Gottwald, Band 2, 4. Aufl. 2001, § 328 BGB, Rdn. 97 ff.; Staudinger-Jagmann, Buch 2, 2004, § 328 BGB, Rdn. 83 ff. und Palandt-Heinrichs, 64. Aufl., § 328 BGB, Rdn. 16 ff.).
  • OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17

    Haftung eines Architekten wegen fehlerhafter Ermittlung der Kosten eines Bauwerks

    Ein Subunternehmerverhältnis bestand nicht, so dass dem Kläger selbst, soweit allein die C GmbH & Co. KG Vertragspartei wäre, keine gleichwertigen vertraglichen Ansprüche zustünden, die seine Schutzbedürftigkeit und damit das Interesse an der Einbeziehung in den Schutzbereich entfallen lassen könnten (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2007, 736, 738).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2013 - 23 U 203/12

    Architektenhonorar für Bauleistungsdienste

    Damit fehlt es bereits an der Voraussetzung der Schutzbedürftigkeit des Dritten, so dass es auf die i.d.R. ebenfalls zu verneinende Frage der Gläubigernähe nicht mehr ankommt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2007, 736 f.; OLG Hamm NJW-RR 2007, 307 f.; BGH NJW 1981, 1779; Voit, Beck'scher Online-Kommentar BGB Hrsg.: Bamberger/Roth, Stand: 01.02.2013, Edition: 28 § 631 Rn. 69 und 96).
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