Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.09.2006 - 3 U 64/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtbehandlung eines festgestellten Pilzes trotz Geeignetheit des festgestellten Pilzbefalls für eine Infektion der schwangeren Patientin mit dadurch ausgelöstem vorzeitigem Fruchtblasensprung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 09.03.2006 - 11 O 1037/05
- OLG Hamm, 04.09.2006 - 3 U 64/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96
Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2006 - 3 U 64/06
Insoweit oblag es der Behandlerseite zu beweisen, dass jeglicher Ursachenbeitrag der festgestellten Pilzerkrankung der Klägerin äußerst unwahrscheinlich war (vgl. BGH VersR 97, 362;… Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdnr. 120 ).
- OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 4 U 204/06
Widerlegliche Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der arglistigen …
Der Senat behält - auch nach den Ausführungen der Beklagten im Schriftsatz vom 18. März 2008 - seine bereits im Urteil vom 16. Januar 2008 (4 U 145/06) vertretene Auffassung bei, wonach es für die Zeit bis 1. Januar 2002 für die gemäß § 199 Abs. 1 BGB erforderliche Kenntnis nicht ausreicht, dass dem Anleger - wie hier den Klägern - die die bei Vertragsschluss versprochenen Ausschüttungen nicht rechtfertigenden Ergebnisse des Mietpools, die Identität der finanzierenden Banken und deren Zusammenwirken mit dem Verkäufer bzw. Vermittler der Immobilie bekannt gewesen sind (a. A.: OLG Oldenburg, Beschluss vom 22. März 2007 - 14 U 68/06; OLG Celle, Urteile vom 30. August 2006 - 3 U 64/06 - und vom 24. Januar 2007 - 3 U 141/06).Die Kenntnis dieser Umstände haben die Kläger, bezogen auf die damaligen Erkenntnismöglichkeiten auch nach Einholung juristischen Rats, bis dahin nicht zur Erhebung einer hinreichend aussichtsreichen Klage in die Lage versetzt - und allein darauf kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an; eine Aufgabe dieses Ansatzes vermag der Senat nicht darin zu erkennen, dass der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerden gegen anderslautende Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle (Urteile vom 30. August 2006 - 3 U 64/06 - und vom 24. Januar 2007 - 3 U 141/06) zurückgewiesen hat.
- OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 145/06
Voraussetzungen für eine Risikoaufklärung seitens der Bank bei der Finanzierung …
Für die Zeit bis 01.01.2002 reicht es für die gemäß § 199 Abs. 1 BGB erforderliche Kenntnis nicht aus, dass dem Anleger - wie hier dem Kläger - die die bei Vertragsschluss versprochenen Ausschüttungen nicht rechtfertigenden Ergebnisse des Mietpools, die Identität der finanzierenden Banken und deren Zusammenwirken mit dem Verkäufer bzw. Vermittler der Immobilie bekannt gewesen sind (a. A.: OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.03.2007, Az.: 14 U 68/06 [Bl. 1664 ff. d. A.]; OLG Celle, Urteil vom 30.08.2006, Az.: 3 U 64/06 [Bl. 1545 ff. d. A.]).