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   OLG Hamm, 04.10.2001 - 4 Ss 788/01   

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https://dejure.org/2001,11348
OLG Hamm, 04.10.2001 - 4 Ss 788/01 (https://dejure.org/2001,11348)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.10.2001 - 4 Ss 788/01 (https://dejure.org/2001,11348)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Oktober 2001 - 4 Ss 788/01 (https://dejure.org/2001,11348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Strafmaßerhöhung durch das Berufungsgericht, ausreichende Begründung der Entscheidung; zusätzliche Strafmilderungsgründe, Wirkstoffgehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafmaßerhöhung; Berufungsgericht; Ausreichende Begründung der Entscheidung; Zusätzliche Strafmilderungsgründe; Wirkstoffgehalt

  • Judicialis

    StPO § 267; ; StPO § 50; ; StPO § 49; ; BtMG § 31; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 § 50 § 49; BtMG § 31; StGB § 21
    Strafmaßerhöhung durch das Berufungsgericht; ausreichende Begründung der Entscheidung; zusätzliche Strafmilderungsgründe; Wirkstoffgehalt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 29/85

    Rechtliche Folgen des Ausbleibens von gerichtlichen Feststellungen zum

    Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2001 - 4 Ss 788/01
    Insbesondere ist es für den Schuldumfang erheblich, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich in den eingeführten Betäubungsmitteln befunden haben (vgl. BGH NStZ 1985, 273; …
  • BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2001 - 4 Ss 788/01
    Die Feststellungen dazu sind unter Berücksichtigung aller Tatumstände wie Herkunft, Einkaufs- und Verkaufspreis, Beurteilung der Betäubungsmittel durch Konsumenten und schließlich des Grundsatzes "in dubio pro reo" zu treffen (vgl. BayObLGSt 1997, 95, 96).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 149/89

    Verhängung gleich hoher Strafe nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2001 - 4 Ss 788/01
    Dieser besonderen Begründungspflicht wird das angefochtene Urteil nicht gerecht (vgl. dazu BGH StV 1989, 341; OLG Köln NJW 1986, 2328).
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