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OLG Hamm, 04.10.2001 - 4 Ss 788/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Strafmaßerhöhung durch das Berufungsgericht, ausreichende Begründung der Entscheidung; zusätzliche Strafmilderungsgründe, Wirkstoffgehalt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Strafmaßerhöhung; Berufungsgericht; Ausreichende Begründung der Entscheidung; Zusätzliche Strafmilderungsgründe; Wirkstoffgehalt
- Judicialis
StPO § 267; ; StPO § 50; ; StPO § 49; ; BtMG § 31; ; StGB § 21
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 § 50 § 49; BtMG § 31; StGB § 21
Strafmaßerhöhung durch das Berufungsgericht; ausreichende Begründung der Entscheidung; zusätzliche Strafmilderungsgründe; Wirkstoffgehalt
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.02.1985 - 4 StR 29/85
Rechtliche Folgen des Ausbleibens von gerichtlichen Feststellungen zum …
Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2001 - 4 Ss 788/01
Insbesondere ist es für den Schuldumfang erheblich, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich in den eingeführten Betäubungsmitteln befunden haben (vgl. BGH NStZ 1985, 273; … - BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97
Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung …
Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2001 - 4 Ss 788/01
Die Feststellungen dazu sind unter Berücksichtigung aller Tatumstände wie Herkunft, Einkaufs- und Verkaufspreis, Beurteilung der Betäubungsmittel durch Konsumenten und schließlich des Grundsatzes "in dubio pro reo" zu treffen (vgl. BayObLGSt 1997, 95, 96). - BGH, 20.04.1989 - 4 StR 149/89
Verhängung gleich hoher Strafe nach Aufhebung und Zurückverweisung
Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2001 - 4 Ss 788/01
Dieser besonderen Begründungspflicht wird das angefochtene Urteil nicht gerecht (vgl. dazu BGH StV 1989, 341; OLG Köln NJW 1986, 2328).
- OLG Hamm, 24.09.2002 - 4 Ss 666/02
Strafzumessung, Begründungspflicht, Strafrahmenverschiebung, gleich Strafe
Dieser besonderen Begründungspflicht wird das angefochtene Urteil nicht gerecht (vgl. BGH StV 1989, 341; OLG Köln NJW 1986, 2328; Senatsbeschlüsse vom 28. März 2000 - 4 Ss 124/00 - und vom 4. Oktober 2001 - 4 Ss 788/01 -).