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   OLG Hamm, 04.12.2000 - 8 U 277/98   

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OLG Hamm, 04.12.2000 - 8 U 277/98 (https://dejure.org/2000,6817)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2000 - 8 U 277/98 (https://dejure.org/2000,6817)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 8 U 277/98 (https://dejure.org/2000,6817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    KG; Konkurs; Geschlossener Immobilienfonds; Schadensersatz; Haftung; Insolvenzverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 240; ; ZPO § ... 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546; ; AGBG § 9; ; KAG § 20 Abs. 5; ; Auslandinvestmentgesetz § 12 Abs. 5; ; StBerG § 68; ; StBerG § 72; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; StGB § 264 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Verjährung von Schadensersatzansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2001, 331
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2000 - 8 U 277/98
    Soweit der BGH über die Gründer und Initiatoren der Gesellschaft hinaus weitergehend eine Haftung für unrichtige oder unvollständige Prospektangaben auf Personen ausgedehnt hat, die hinter der Gesellschaft stehen und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluß ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGHZ 79, 337, 340 = NJW 1981, 1449; BGHZ 115, 213, 217 f. = NJW 1992, 228; NJW 1995, 1025), hat er ausgeführt, daß auch die Berechtigung, diesen Personenkreis in Anspruch zu nehmen, sich allgemein auf das Vertrauen gründe, das ihm von Anlegern typischerweise entgegengebracht wird.

    Ein Anspruch besteht des weiteren nicht unter dem Gesichtspunkt, daß eine Prospektverantwortlichkeit auch diejenigen trifft, die aufgrund ihrer besonderen beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen (BGH NJW 1995, 1025; NJW-RR 1992, 879).

    In der vorgenannten Entscheidung NJW 1995, 1025 hat es der BGH für eine Haftung nicht genügen lassen, daß ein indem Prospekt namentlich als Treuhänder genannter Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege die Verwendung der angelegten Gelder kontrollieren sollte, wobei in dem Prospekt damit geworben wurde, daß er seine Treuhandpflichten erfülle, die Verfügungen der Firma in Bezug auf das Konto des Anlegers beständig und gewissenhaft zu überwachen.

    Allerdings oblag der Beklagten zu 4) aufgrund ihrer Teuhänderstellung über die bloße Mittelverwendungskontrolle hinaus eine Pflicht zur Aufklärung bezüglich des typischen Anlagerisikos und bezüglich solcher Umstände, die den Vertragszweck für sie erkennbar gefährden konnten (vgl. BGH NJW 1995, 1025, 1026).

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2000 - 8 U 277/98
    Soweit der BGH über die Gründer und Initiatoren der Gesellschaft hinaus weitergehend eine Haftung für unrichtige oder unvollständige Prospektangaben auf Personen ausgedehnt hat, die hinter der Gesellschaft stehen und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluß ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGHZ 79, 337, 340 = NJW 1981, 1449; BGHZ 115, 213, 217 f. = NJW 1992, 228; NJW 1995, 1025), hat er ausgeführt, daß auch die Berechtigung, diesen Personenkreis in Anspruch zu nehmen, sich allgemein auf das Vertrauen gründe, das ihm von Anlegern typischerweise entgegengebracht wird.

    Weder kann sie als einer der Hintermänner der Gesellschaft angesehen werden noch war sie ganz maßgeblich an der Konzeption des Projekts beteiligt (vgl. BGHZ 115, 213, 219 = NJW 1992, 228).

  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2000 - 8 U 277/98
    Etwaige Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wären verjährt, da die Verjährung spätestens drei Jahre nach Beitritt zur Gesellschaft eingetreten ist, (vgl. BGHZ 83, 222 = NJW 1982, 1514), die vorliegende Klage indes erst im November 1997, mithin nach diesem Zeitpunkt erhoben worden ist.
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2000 - 8 U 277/98
    Soweit der BGH über die Gründer und Initiatoren der Gesellschaft hinaus weitergehend eine Haftung für unrichtige oder unvollständige Prospektangaben auf Personen ausgedehnt hat, die hinter der Gesellschaft stehen und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluß ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGHZ 79, 337, 340 = NJW 1981, 1449; BGHZ 115, 213, 217 f. = NJW 1992, 228; NJW 1995, 1025), hat er ausgeführt, daß auch die Berechtigung, diesen Personenkreis in Anspruch zu nehmen, sich allgemein auf das Vertrauen gründe, das ihm von Anlegern typischerweise entgegengebracht wird.
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2000 - 8 U 277/98
    Bedenklich lückenhaft sind die Zeichnungsunterlagen ferner, weil ihnen nicht zu entnehmen ist, daß seit dem 19.10.1993 nicht nur die Beklagten zu 2) und 3), sondern auch der Beklagte zu 1) Mitglied der "WSD W-St-D GDBR" gewesen ist, so daß sich bei Veräußerung bzw. Erwerb des Klinikgeländes an die J KG die gleichen Personen als Veräußerer und Erwerber gegenüberstanden (vgl. zu Verflechtungen BGH NJW 1995, 130 rechte Spalte).
  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 132/90

    Haftung von Gründungsgesellschaftern und Anlagegesellschaftern einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2000 - 8 U 277/98
    Als erst nach Gründung der Gesellschaft beigetretene Kommanditistin war ihr eine gesellschaftsvertragliche Regelung vorgegeben, auf die sie keinen Einfluß hatte (vgl. BGH NJW-RR 1991, 804).
  • OLG Hamm, 02.03.1998 - 8 U 53/97

    Kapitalanlage; Verjährung der Prospekthaftung im weiteren Sinne

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2000 - 8 U 277/98
    Hinsichtlich der objektiven Unrichtigkeit und Unvollständigkeit des Prospekts verweist der Senat auf die Ausführungen im landgerichtlichen Urteil sowie in dem durch Nichtannahme der Revision (Beschluß des BGH vom 08.02.1999, II ZR 330/98) rechtskräftigen Senatsurteil 8 U 53/97 vom 02.02.1998.
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2000 - 8 U 277/98
    Ein Anspruch besteht des weiteren nicht unter dem Gesichtspunkt, daß eine Prospektverantwortlichkeit auch diejenigen trifft, die aufgrund ihrer besonderen beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen (BGH NJW 1995, 1025; NJW-RR 1992, 879).
  • LG Bochum, 22.04.2004 - 1 O 485/03

    Rückerstattung gezahlter Einlagengelder im Rahmen von Prospekthaftungsansprüchen;

    Denn selbst die namentliche Benennung eines Rechtsanwaltes als Treuhänder in einem Emissionsprospekt begründet nicht ohne weiteres eine Prospekthaftung (BGH NJW 1995, 1025, OLG Hamm NZG 2001, 331).
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