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   OLG Hamm, 04.12.2003 - 24 U 34/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6182
OLG Hamm, 04.12.2003 - 24 U 34/03 (https://dejure.org/2003,6182)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2003 - 24 U 34/03 (https://dejure.org/2003,6182)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 24 U 34/03 (https://dejure.org/2003,6182)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessführungsbefugnis des Rechtsvorgängers bei Pfändung und Überweisung einer Forderung während eines Rechtsstreits; Vornahme einer endgültigen Abrechnungüber die Bauleistung des Auftragnehmers und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bei Forderung von ...

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vorbehaltsurteil bei "Abrechnungsverhältnis" (un-)möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 302; BGB § 635
    Zulässigkeit eines Aufrechnungsvorbehaltsurteils im Abrechnungsverhältnis

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorbehaltsurteil bei "Abrechnungsverhältnis" (un-)möglich? (IBR 2005, 1281)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1344
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 28.03.2001 - 27 U 940/00

    Aushandeln von Geschäftsbedingungen durch Absehen von der Verwendung einzelner

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2003 - 24 U 34/03
    In der Literatur wird weiter angeführt, dass der gesetzliche Anspruch des Schadensersatzes nicht unterscheidet zwischen einem Schadensersatzanspruch bei Gesamtzurückweisung des Werks oder der Geltendmachung einzelner Schadensersatzpositionen und dass durch die Anwendung der Verrechnung ein häufig problematisches Aufrechnungsverbot wirksam konterkariert werde, wodurch ein zweiter Rechtsstreit oder die Konstruktion der Hilfswiderklage vermieden würden (Groß, BauR 2001, 1618).
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 29/78

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vergütungsanspruch des

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2003 - 24 U 34/03
    Nach der insoweit grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.11.1978 (NJW 1979, 549 f.) hat, unabhängig von einer Abnahme, eine endgültige Abrechnung über die Bauleistung des Auftragnehmers und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers stattzufinden, wenn der Auftraggeber nicht mehr Mängelbeseitigung sondern Schadensersatz fordert und daher eine weitere Erfüllung des Vertrages durch den Auftragnehmer nicht mehr in Betracht kommt.
  • OLG Naumburg, 01.03.2000 - 12 U 63/98

    Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2003 - 24 U 34/03
    Dem Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs lag das Urteil des OLG Naumburg vom 1. März 2000 (BauR 2001, 1615 ff) zugrunde, in welchem das Oberlandesgericht die Differenztheorie auf einen Fall angewendet hatte, in welchem der Bauherr die mangelhafte Werkleistung (eines Architekten) nicht vollständig zurückgewiesen hatte, sondern Schadensersatzansprüche für genau beschriebene Mängel geltend gemacht hatte.
  • KG, 21.01.2000 - 4 W 10711/99

    Streitwert bei Verrechnung mit Gegenforderungen)

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2003 - 24 U 34/03
    Die Oberlandesgerichte hatten teilweise bereits vor der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Fällen wie dem vorliegenden eine Verrechnung bejaht (vgl. etwa OLG Hamm BauR 1996, 141; KG NZBAU 2000, 294; OLG Karlsruhe OLGR 1998, 17 ff., OLG Köln, OLG-Report Köln 2001, 222 f.).
  • OLG Hamm, 23.01.1995 - 17 U 143/93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Bauträgervertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2003 - 24 U 34/03
    Die Oberlandesgerichte hatten teilweise bereits vor der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Fällen wie dem vorliegenden eine Verrechnung bejaht (vgl. etwa OLG Hamm BauR 1996, 141; KG NZBAU 2000, 294; OLG Karlsruhe OLGR 1998, 17 ff., OLG Köln, OLG-Report Köln 2001, 222 f.).
  • OLG München, 16.07.2002 - 9 U 1813/02
    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2003 - 24 U 34/03
    Entscheidungen, die nach Bekanntwerden des oben zitierten Nichtannahmebeschlusses des Bundesgerichtshofs ergangen sind, gehen sämtlich von einer Verrechnung auch für den Fall aus, dass der Bauherr die mangelhafte Werkleistung nicht vollständig zurückweist (vgl. OLG Koblenz NZBAU 2002, 453 ff. = MDR 2002, 715 f., OLG Dresden, Urteil vom 25.06.2003, Aktenzeichen 19 U 2278/02, OLG München BauR 2003, 421, OLG Oldenburg NZBAU 2003, 439 unter Hinweis darauf, dass aufgrund des Nichtannahmebeschlusses des Bundesgerichtshofs die Differenztheorie entgegen der bisherigen vorherrschenden Ansicht auf alle Ansprüche aus § 635 BGB a.F. oder § 13 Nr. 7 VOB/B anzuwenden sei, die mit der geschuldeten Gegenleistung im Zusammenhang stehen, OLG Düsseldorf NZBau 2002, 674 f.).
  • OLG Dresden, 26.06.2003 - 19 U 2278/02

    Aufrechnung oder Saldierung der Ansprüche des Werkunternehmers und des Bestellers

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2003 - 24 U 34/03
    Entscheidungen, die nach Bekanntwerden des oben zitierten Nichtannahmebeschlusses des Bundesgerichtshofs ergangen sind, gehen sämtlich von einer Verrechnung auch für den Fall aus, dass der Bauherr die mangelhafte Werkleistung nicht vollständig zurückweist (vgl. OLG Koblenz NZBAU 2002, 453 ff. = MDR 2002, 715 f., OLG Dresden, Urteil vom 25.06.2003, Aktenzeichen 19 U 2278/02, OLG München BauR 2003, 421, OLG Oldenburg NZBAU 2003, 439 unter Hinweis darauf, dass aufgrund des Nichtannahmebeschlusses des Bundesgerichtshofs die Differenztheorie entgegen der bisherigen vorherrschenden Ansicht auf alle Ansprüche aus § 635 BGB a.F. oder § 13 Nr. 7 VOB/B anzuwenden sei, die mit der geschuldeten Gegenleistung im Zusammenhang stehen, OLG Düsseldorf NZBau 2002, 674 f.).
  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 64/85

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters nach Beschlagnahme einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2003 - 24 U 34/03
    Wie der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 26.01.1983 und vom 12.03.1986 (NJW 1983, 886 f.; 1986, 3206 ff) ausgeführt hat, behält der Rechtsvorgänger in einem solchen Fall seine Prozessführungsbefugnis und darf den Rechtsstreit als Partei im eigenen Namen in sog. Prozessstandschaft weiterführen, muss aber wegen der veränderten materiellen Rechtslage Leistung an den Rechtsnachfolger verlangen, da nach materiellem Recht ein Urteil im Rechtsstreit um die gepfändete Forderung nur auf Leistung an den Rechtsnachfolger ergehen darf.
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01

    Anspruch auf Werklohn aus Pauschalvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2003 - 24 U 34/03
    Entscheidungen, die nach Bekanntwerden des oben zitierten Nichtannahmebeschlusses des Bundesgerichtshofs ergangen sind, gehen sämtlich von einer Verrechnung auch für den Fall aus, dass der Bauherr die mangelhafte Werkleistung nicht vollständig zurückweist (vgl. OLG Koblenz NZBAU 2002, 453 ff. = MDR 2002, 715 f., OLG Dresden, Urteil vom 25.06.2003, Aktenzeichen 19 U 2278/02, OLG München BauR 2003, 421, OLG Oldenburg NZBAU 2003, 439 unter Hinweis darauf, dass aufgrund des Nichtannahmebeschlusses des Bundesgerichtshofs die Differenztheorie entgegen der bisherigen vorherrschenden Ansicht auf alle Ansprüche aus § 635 BGB a.F. oder § 13 Nr. 7 VOB/B anzuwenden sei, die mit der geschuldeten Gegenleistung im Zusammenhang stehen, OLG Düsseldorf NZBau 2002, 674 f.).
  • OLG Koblenz, 10.01.2002 - 2 U 825/01

    Rechtsnatur der Berufung auf Gegenansprüche wegen Mangelhaftigkeit des Werks beim

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2003 - 24 U 34/03
    Entscheidungen, die nach Bekanntwerden des oben zitierten Nichtannahmebeschlusses des Bundesgerichtshofs ergangen sind, gehen sämtlich von einer Verrechnung auch für den Fall aus, dass der Bauherr die mangelhafte Werkleistung nicht vollständig zurückweist (vgl. OLG Koblenz NZBAU 2002, 453 ff. = MDR 2002, 715 f., OLG Dresden, Urteil vom 25.06.2003, Aktenzeichen 19 U 2278/02, OLG München BauR 2003, 421, OLG Oldenburg NZBAU 2003, 439 unter Hinweis darauf, dass aufgrund des Nichtannahmebeschlusses des Bundesgerichtshofs die Differenztheorie entgegen der bisherigen vorherrschenden Ansicht auf alle Ansprüche aus § 635 BGB a.F. oder § 13 Nr. 7 VOB/B anzuwenden sei, die mit der geschuldeten Gegenleistung im Zusammenhang stehen, OLG Düsseldorf NZBau 2002, 674 f.).
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 258/81

    Rechtswirkungen der Pfändung einer rechtshängigen Forderung

  • BGH, 10.10.2002 - VII ZR 315/01

    Fälligkeit des Werklohns nach Übergang zum Schadensersatz durch den Auftraggeber

  • OLG Celle, 11.05.2016 - 7 U 164/15

    Rechte des Unternehmers bei Verweigerung der Abnahme wegen objektiv vorhandener

    Ein bloßes Abrechnungsverhältnis setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vielmehr voraus, dass "wegen der mangelhaften Leistung nur noch Schadensersatz oder Minderung verlangt" wird (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - VII ZR 315/01 -, juris, Rn. 11; ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 04. Dezember 2003 - 24 U 34/03 -,.
  • OLG Frankfurt, 19.08.2019 - 29 U 163/18

    Unzulässigkeit eines Vorbehaltsurteils bei Gegenüberstehen von zur Aufrechnung

    Der Erlass eines unzulässigen Vorbehaltsurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar (vergleiche OLG Hamm vom 4.12.2003, 24 U 34/03, BauR 2005, 1344 ff.).
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