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   OLG Hamm, 05.02.2016 - I-9 U 134/15   

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https://dejure.org/2016,68757
OLG Hamm, 05.02.2016 - I-9 U 134/15 (https://dejure.org/2016,68757)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.02.2016 - I-9 U 134/15 (https://dejure.org/2016,68757)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 2016 - I-9 U 134/15 (https://dejure.org/2016,68757)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbeanlagen; Verkehrssicherungspflicht

  • rechtsportal.de

    Verkehrssicherungspflicht des Aufstellers einer Werbeanlage an einer Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann haften Aufsteller von Werbeschildern (mit) für die Folgen von Verkehrsunfällen, wenn Werbeschilder

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Gelsenkirchen, 30.10.2015 - 6 K 5047/14

    Werbeanlage; Werbetafel; Verkehrsgefährdung; Verkehr; Sachbescheidungsinteresse;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2016 - 9 U 134/15
    Von Werbeanlagen ohne Bildwechsel gehen nach dieser Rechtsprechung nur ganz ausnahmsweise verkehrsgefährdende Wirkungen aus, nämlich wenn sie beispielsweise in ihrer konkreten Ausgestaltung besonders auffällig sind, die verkehrliche Situation an der maßgeblichen Stelle besonders schwierig ist oder mit greller Beleuchtung Aufmerksamkeit erregt wird (vgl. dazu VG Gelsenkirchen, Urt. v. 30.10.2015 - 6 K 5047/14, zitiert nach juris, dort insbes. Rdn. 20 ff., unter Hinweis auf OVG NRW, Baur 2014, 537, dort insbes. Rdn. 27 ff. im juris-Ausdruck; ferner VG Aachen, Gerichtsbescheid v. 25.08.2009 - 5 K 919/07, zitiert nach juris, dort insbes. Rdn. 26, jeweils m.w.N.).
  • VG Aachen, 25.08.2009 - 5 K 919/07

    Errichtung einer Werbeanlage bedarf Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2016 - 9 U 134/15
    Von Werbeanlagen ohne Bildwechsel gehen nach dieser Rechtsprechung nur ganz ausnahmsweise verkehrsgefährdende Wirkungen aus, nämlich wenn sie beispielsweise in ihrer konkreten Ausgestaltung besonders auffällig sind, die verkehrliche Situation an der maßgeblichen Stelle besonders schwierig ist oder mit greller Beleuchtung Aufmerksamkeit erregt wird (vgl. dazu VG Gelsenkirchen, Urt. v. 30.10.2015 - 6 K 5047/14, zitiert nach juris, dort insbes. Rdn. 20 ff., unter Hinweis auf OVG NRW, Baur 2014, 537, dort insbes. Rdn. 27 ff. im juris-Ausdruck; ferner VG Aachen, Gerichtsbescheid v. 25.08.2009 - 5 K 919/07, zitiert nach juris, dort insbes. Rdn. 26, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2013 - 10 A 1150/12

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Mega-Light-Wandanlage für

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2016 - 9 U 134/15
    Von Werbeanlagen ohne Bildwechsel gehen nach dieser Rechtsprechung nur ganz ausnahmsweise verkehrsgefährdende Wirkungen aus, nämlich wenn sie beispielsweise in ihrer konkreten Ausgestaltung besonders auffällig sind, die verkehrliche Situation an der maßgeblichen Stelle besonders schwierig ist oder mit greller Beleuchtung Aufmerksamkeit erregt wird (vgl. dazu VG Gelsenkirchen, Urt. v. 30.10.2015 - 6 K 5047/14, zitiert nach juris, dort insbes. Rdn. 20 ff., unter Hinweis auf OVG NRW, Baur 2014, 537, dort insbes. Rdn. 27 ff. im juris-Ausdruck; ferner VG Aachen, Gerichtsbescheid v. 25.08.2009 - 5 K 919/07, zitiert nach juris, dort insbes. Rdn. 26, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2016 - 9 U 134/15
    Ein solcher Fall unterfällt zweifellos nicht den §§ 836, 837 BGB und ist - wie vom Landgericht zutreffend ausgeführt - auch nicht etwa mit dem vom BGH in seinem Urteil vom 11.12.1984 (NJW 1985, 1076) entschiedenen Fall vergleichbar.
  • OLG Celle, 26.04.2001 - 14 U 158/00

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen eines Verkehrsunfalls;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2016 - 9 U 134/15
    Nach alledem hat das Landgericht eine Haftung des Beklagten dem Grunde nach zu Recht verneint, und zwar schon unabhängig davon, ob das von ihm zutreffend angenommene gravierende Eigenverschulden des Klägers, der nach eigener Darstellung ohne Fremdeinwirkung gestürzt ist, so dass bereits der - auch bei unterstellter Einhaltung des zulässigen Tempos - nicht erschütterte Anschein für ein falsches Fahrverhalten spricht (vgl. dazu nur OLG Celle, Urteil v. 26.04.2001 - 14 U 158/00, zitiert nach juris), jegliche Haftung auch bei Unterstellung einer schuldhaften Pflichtverletzung des Beklagten in Ansehung des hier in Rede stehenden Hinweisschildes ausschlösse.
  • AG Zeitz, 07.08.2018 - 4 C 131/18

    Schadenersatzbegehren im Zusammenhang mit der Beschädigung eines PKWs durch

    Unter Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist die Ermöglichung eines störungsfreien Verkehrsflusses zu verstehen, welcher nicht durch Anlagen der Außenwerbung beeinträchtigt werden soll (vgl. für eine ähnliche Bestimmung in NRW OLG Hamm, Beschluss vom 05. Februar 2016 - I-9 U 134/15 -, Rn. 18, juris).
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