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   OLG Hamm, 05.03.1998 - 27 U 59/97   

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https://dejure.org/1998,3088
OLG Hamm, 05.03.1998 - 27 U 59/97 (https://dejure.org/1998,3088)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.03.1998 - 27 U 59/97 (https://dejure.org/1998,3088)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. März 1998 - 27 U 59/97 (https://dejure.org/1998,3088)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 847 249 254
    Haftung für Unfallneurose des Geschädigten nach Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 413
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.1998 - 27 U 59/97
    Erleidet ein Unfallbeteiligter, der vom Schädiger in diese Rolle gezwungen worden ist, eine Unfallneurose, die auf das Miterleben des Unfalls mit schweren Folgen zurückzuführen ist, so sind darauf beruhende Gesundheitsschäden grundsätzlich dem Unfallgeschehen haftungsrechtlich zuzurechnen, BGH NJW 1986, 777.

    Der in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung angewendete Grundsatz, eine besondere Schadensanfälligkeit des Verletzten dem Schädiger haftungsrechtlich zuzurechnen, gilt auch für psychische Schäden, die regelmäßig aus einer besonderen seelischen Labilität des Betroffenen erwachsen, wie zum Beispiel Konversionsneurosen, für die der Bundesgerichtshof dies mit den Entscheidungen NJW 1986, 777, VersR 1993, 589 und NJW 1996, 2425 festgestellt hat.

    Ausgegrenzt werden sollen demnach Fälle, in denen der Kristallisationspunkt für die Entstehung der Neurose sich nur als zufällige Aktualisierung des allgemeinen Lebensrisikos darstellt, BGH NJW 1986, 777.

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.1998 - 27 U 59/97
    Der in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung angewendete Grundsatz, eine besondere Schadensanfälligkeit des Verletzten dem Schädiger haftungsrechtlich zuzurechnen, gilt auch für psychische Schäden, die regelmäßig aus einer besonderen seelischen Labilität des Betroffenen erwachsen, wie zum Beispiel Konversionsneurosen, für die der Bundesgerichtshof dies mit den Entscheidungen NJW 1986, 777, VersR 1993, 589 und NJW 1996, 2425 festgestellt hat.

    Grenzen der Zurechenbarkeit psychisch bedingter Schäden ergeben sich zwar in Fällen extremer Schadensdisposition, wenn das nicht gerade eine spezielle Schadensanlage des Verletzten treffende Ereignis ganz geringfügig ("Bagatelle") und deshalb die psychische Reaktion im konkreten Fall wegen ihres groben Mißverhältnisses zu dem Anlaß nicht mehr verständlich ist; BGH NJW 1996, 2425/6 und zuletzt mit zwei Urteilen vom 11.11.1997 in VersR 1998, 200 f und 201 ff. Umgekehrt sind Gesundheitsschäden aus Anlaß einer sogenannten Konversionsneurose jedenfalls dann zu ersetzen, wenn der Grund für ihre Entstehung nicht geringfügig und nicht seinem Wesen nach beliebig auswechselbar ist.

    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist indes - auch nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. NJW 1996, 2425/7; NJW 1991, 704/5; VersR 1998, 201/3 - die besondere Schadensanfälligkeit des Verletzten anspruchsmindernd zu berücksichtigen.

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.1998 - 27 U 59/97
    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist indes - auch nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. NJW 1996, 2425/7; NJW 1991, 704/5; VersR 1998, 201/3 - die besondere Schadensanfälligkeit des Verletzten anspruchsmindernd zu berücksichtigen.
  • BGH, 30.10.1990 - XI ZR 173/89

    Begriff des wesentlichen Mangels

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.1998 - 27 U 59/97
    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist indes - auch nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. NJW 1996, 2425/7; NJW 1991, 704/5; VersR 1998, 201/3 - die besondere Schadensanfälligkeit des Verletzten anspruchsmindernd zu berücksichtigen.
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 146/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.1998 - 27 U 59/97
    Grenzen der Zurechenbarkeit psychisch bedingter Schäden ergeben sich zwar in Fällen extremer Schadensdisposition, wenn das nicht gerade eine spezielle Schadensanlage des Verletzten treffende Ereignis ganz geringfügig ("Bagatelle") und deshalb die psychische Reaktion im konkreten Fall wegen ihres groben Mißverhältnisses zu dem Anlaß nicht mehr verständlich ist; BGH NJW 1996, 2425/6 und zuletzt mit zwei Urteilen vom 11.11.1997 in VersR 1998, 200 f und 201 ff. Umgekehrt sind Gesundheitsschäden aus Anlaß einer sogenannten Konversionsneurose jedenfalls dann zu ersetzen, wenn der Grund für ihre Entstehung nicht geringfügig und nicht seinem Wesen nach beliebig auswechselbar ist.
  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 101/92

    Ersatzpflicht bei Konversionsneurose

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.1998 - 27 U 59/97
    Der in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung angewendete Grundsatz, eine besondere Schadensanfälligkeit des Verletzten dem Schädiger haftungsrechtlich zuzurechnen, gilt auch für psychische Schäden, die regelmäßig aus einer besonderen seelischen Labilität des Betroffenen erwachsen, wie zum Beispiel Konversionsneurosen, für die der Bundesgerichtshof dies mit den Entscheidungen NJW 1986, 777, VersR 1993, 589 und NJW 1996, 2425 festgestellt hat.
  • OLG Hamm, 23.05.2006 - 27 W 31/06

    Schmerzensgeldhöhe bei vorsätzlicher Körperverletzung für Kieferbruch mit

    Der hiesige 6. Zivilsenat (NJW-RR 1995, 599) hat nach einem Hundebiss für Verletzungen mit einem Belastungssyndrom unter Anrechnung von 1/3 Mitverantwortung bereits 25.000 DM zugesprochen, der beschließende Senat in NZV 1998, 413 (= r+s 1999, 61) einen Betrag von 15.000 DM für die Verarbeitung der Grunderfahrung der Begegnung mit dem befürchteten Tod des schwer verletzten Unfallgegners.
  • LG Darmstadt, 28.05.2019 - 4 O 445/16

    Verkehrsunfall - posttraumatischen Belastungsstörung

    Das OLG Hamm (Urteil vom 05.03.1998 - 27 U 59/97), mit dem ein Schmerzensgeldbetrag von umgerechnet und angepasst knapp 10.000,00 Euro ausgeurteilt wurde, betrifft einen mit dem vorliegenden Fall vergleichbaren Fall.
  • OLG Stuttgart, 02.06.2016 - 13 U 13/16

    Obliegenheit zur zumutbaren ärztlichen Heilbehandlung im Rahmen der

    Daher dürfen die Grenzen der Zumutbarkeit hier nicht weiter gezogen werden als dort (als unzumutbar beurteilt mit Recht OLG Hamm NZV 1998, 413 eine psychiatrische Behandlung, wenn durch sie die Karriereaussichten ernsthaft beeinträchtigt werden).
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