Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.03.2010 - I-26 U 147/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9063
OLG Hamm, 05.03.2010 - I-26 U 147/08 (https://dejure.org/2010,9063)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.03.2010 - I-26 U 147/08 (https://dejure.org/2010,9063)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. März 2010 - I-26 U 147/08 (https://dejure.org/2010,9063)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9063) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mögliches Vorliegen eines Befunderhebungsfehlers der behandelnden Ärzte wegen Nichterkennens eines Schlaganfalls

  • streifler.de

    [Fehlbehandlung, stationäre Unterbringung, Schlaganfall]

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verneinung eines Befunderhebungsfehlers der behandelnden Ärzte wegen Nichterkennens eines Schlaganfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2010 - 26 U 147/08
    Ein Arzt ist nämlich verpflichtet, ausgehend von den geschilderten Beschwerden, die medizinisch gebotenen Befunde zu erheben ( BGH NJW 2003, 2827f; BGH NJW 1999, 860, 861 ).
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2010 - 26 U 147/08
    Auch eine Beweiserleichterung für die weitere Ursächlichkeit der unterlassenen Befundung mit der Begründung, dass ein so deutlicher und gravierender Befund wahrscheinlich gewesen wäre, so dass seine Verkennung fundamental falsch und die Nichtreaktion völlig unverständlich gewesen wäre ( BGHZ 132, 47, 52; NJW 2004, 2011, 2012; Beitrag Prof. Dr. B "Grober Behandlungsfehler und Beweislastumkehr" 2004, 2345 ff ), kommt hier nicht in Betracht.
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2010 - 26 U 147/08
    Ein Arzt ist nämlich verpflichtet, ausgehend von den geschilderten Beschwerden, die medizinisch gebotenen Befunde zu erheben ( BGH NJW 2003, 2827f; BGH NJW 1999, 860, 861 ).
  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96

    Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2010 - 26 U 147/08
    Ein solcher Fall kann nur dann angenommen werden, wenn ein Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler gemacht hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf ( BGH NJW 98, 814, 815).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2010 - 26 U 147/08
    Auch eine Beweiserleichterung für die weitere Ursächlichkeit der unterlassenen Befundung mit der Begründung, dass ein so deutlicher und gravierender Befund wahrscheinlich gewesen wäre, so dass seine Verkennung fundamental falsch und die Nichtreaktion völlig unverständlich gewesen wäre ( BGHZ 132, 47, 52; NJW 2004, 2011, 2012; Beitrag Prof. Dr. B "Grober Behandlungsfehler und Beweislastumkehr" 2004, 2345 ff ), kommt hier nicht in Betracht.
  • OLG Hamm, 02.04.2001 - 3 U 160/00

    Diagnoseirrtum bei einem Bronchialkarzinom

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2010 - 26 U 147/08
    Ein solcher Fehler liegt nur vor, wenn es für einen gewissenhaften Arzt unvertretbar ist, wenn er die Symptome anders gewertet hat ( OLG Hamm VersR 2002, 578, 579f ).
  • LG Paderborn, 25.06.2008 - 4 O 4/06

    Bei fehlerhafter Behandlung eines Thalamusinfarkts in einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2010 - 26 U 147/08
    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 25.06.2008 - Az. 4 O 4/06 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht