Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.03.2013 - III-5 RVs 5/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
StPO § 267; StGB § 266a
Festellungen, Anforderungen, Vorenthalten, Veruntreuen, Arbeitsentgelt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen des Gerichts bzgl. eines Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt i.R.d. § 266a Abs. 1 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 266a Abs. 1; StPO § 244 Abs. 2
Anforderungen an die Feststellungen bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10
Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt …
Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2013 - 5 RVs 5/13
Bei Straftaten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Abs. 1 und Abs. 2 StGB hat der Tatrichter - auch bei einem geständigen Angeklagten - zunächst diejenigen Feststellungen zu treffen, aus denen sich die Arbeitgeberstellung des Täters ergeben (BGH, Urteil vom 11.08.2010 - 1 StR 199/10; zitiert nach [...]).Bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen mit geringfügiger Entlohnung ist der "schwarz" gezahlte Nettolohn nicht gem. § 14 Abs. 2 S. 2 SGB auf einen Bruttolohn hochzurechnen, weil der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte nur Pauschalbeiträge an die Einzugsstelle abzuführen hat, die auch im Falle von "Schwarzarbeit" gem. § 249b S. 1 SGB V u. § 172 Abs. 3 S. 1 SGB VI zu berechnen sind (BGH, Urteil vom 11.08.2010 - 1 StR 199/10; zitiert nach [...]).
- BGH, 28.02.2007 - 5 StR 544/06
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Berechnungsdarstellung der verkürzten Beiträge …
Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2013 - 5 RVs 5/13
Bei der Feststellung der monatlichen Beiträge ist für jeden Fälligkeitszeitpunkt die Anzahl der Arbeitnehmer und die Höhe des Beitragssatzes der jeweils zuständigen Krankenkasse anzugeben (BGH, Beschluss vom 28.02.2007- 5 StR 544/06-; zitiert nach [...]), weil sich die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkasse sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung errechnet. - OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09
Verstoß gegen das Verbot der unerlaubten Beschäftigung ausländischer …
Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2013 - 5 RVs 5/13
Da sich die den Straf- und Bußgeldurteilen zugrunde liegenden Tatzeiträume - nach erfolgter Beschränkung gem. § 154 StPO - nicht decken, kann die materielle Rechtskraft des Bußgeldurteils von vornherein kein Verfolgungsverbot für die Taten der Beitragsvorenthaltung zur Folge haben (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09 - Göhler, OWiG , 16. Aufl., 2012, § 84 Rn. 8a). - BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung …
Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2013 - 5 RVs 5/13
Liegen - z.B. wegen unvollständiger oder fehlender Buchhaltung des Arbeitgebers - keine tragfähigen Erkenntnisse über die tatsächlich gezahlten Löhne und Gehälter vor, steht aber nach der Überzeugung des Tatrichters ein strafbares Verhalten des Angeklagten fest, kann - wie auch sonst bei Vermögensdelikten - die Bestimmung des Schuldumfangs im Wege der Schätzung erfolgen (BGH, Beschluss vom 10.11.2009, 1 StR 283/09; zitiert nach [...]).