Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.04.2011 - I-4 U 193/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Haftung des Betriebsinhabers für Wettbewerbsverstöße auch ohne sein Wissen
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch i.R. unlauteren Wettbewerbs gegen ein Unternehmen besteht bei Zurechnung wettbewerbswidrigen Verhaltens des Vertreters vor Ort; Haftung eines Stromlieferanten für irreführende Äußerungen eines Werbers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 2
Haftung eines Stromlieferanten für irreführende Äußerungen eines Werbers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Energielieferant haftet für wettbewerbswidriges Verhalten von beauftragten Dritten
Verfahrensgang
- LG Bochum, 21.09.2010 - 12 O 260/09
- OLG Hamm, 05.04.2011 - I-4 U 193/10
- BGH, 04.04.2012 - I ZR 103/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04
Telefonaktion
Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2011 - 4 U 193/10
Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2008, 186 - Telefonaktion), auf die die Kammer hingewiesen habe.Der Unternehmensinhaber, dem die Wettbewerbshandlungen seiner Angestellten oder Beauftragten zu Gute kommen, soll sich bei einer wettbewerbsrechtlichen Haftung nicht hinter den von ihm abhängigen Dritten verstecken können (BGH GRUR 2008, 186 - Telefonaktion).
- BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93
Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis
Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2011 - 4 U 193/10
Beauftragter ist, wer, ohne Mitarbeiter zu sein, für den Unternehmensinhaber kraft Absprache tätig wird (BGH GRUR 1995, 605 - Franchisenehmer). - BGH, 31.05.1990 - I ZR 228/88
Anzeigenauftrag - Haftung des Betriebsinhabers
Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2011 - 4 U 193/10
Der Begriff ist weit auszulegen (BGH GRUR 1990, 1039 - Anzeigenauftrag;… Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 8 Rn 149). - BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02
Meißner Dekor II
Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2011 - 4 U 193/10
Der Beauftragte muss in die betriebliche Organisation des Betriebsinhabers in der Weise eingegliedert sein, dass einerseits der Betriebsinhaber auf das beauftragte Unternehmen einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss hat und dass andererseits der Erfolg der Geschäftstätigkeit des beauftragten Unternehmens dem Betriebsinhaber zu Gute kommt (BGH - Anzeigenhaftung; BGH GRUR 2005, 864 - Meißner Dekor). - BGH, 30.03.1988 - I ZR 40/86
Verlagsverschulden; Haftung des Vertragsstrafeschuldners für Verschuldend es …
Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2011 - 4 U 193/10
In gleicher Weise hat der Bundesgerichtshof (GRUR 1988, 561 - Verlagsverschulden) entschieden, dass der Geschäftsherr für ein Fehlverhalten eines als selbständig handelnden Erfüllungsgehilfen (Verlag) zu haften hat, obwohl der Erfüllungsgehilfe einer Weisung des Geschäftsherrn zuwider gehandelt hatte.