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   OLG Hamm, 05.05.2009 - 2 Ws 29/09   

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OLG Hamm, 05.05.2009 - 2 Ws 29/09 (https://dejure.org/2009,17055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.05.2009 - 2 Ws 29/09 (https://dejure.org/2009,17055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 2 Ws 29/09 (https://dejure.org/2009,17055)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Frankfurt/Main, 13.02.1997 - 15 Qs 76/96
    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 2 Ws 29/09
    Der Senat teilt die Auffassung, dass der Differenztheorie durch die Einführung des § 464 d StPO nicht der Boden entzogen worden ist (so aber: LG Frankfurt, NStZ-RR 1997, 191).

    Diesen in den Gesetzgebungsmaterialien zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers (ebenso etwa HKStPO - Krehl, StPO, § 465 Rn 6; Meyer-Goßner 51. Aufl. (2008), § 464d Rn. 1) verkennt das LG Frankfurt a.M. (NStZ-RR 1997, 191), wenn es davon spricht, dass beim echten Teilfreispruch durch die gesetzliche Neuregelung der Differenztheorie die Grundlage entzogen sei.

  • OLG Hamm, 22.04.1999 - 4 Ws 27/99

    Abhilfeentscheidung, Differenztheorie, notwendige Auslagen, Teilfreispruch,

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 2 Ws 29/09
    Vielmehr wollte der Gesetzgeber durch die Einführung dieser Vorschrift dem Gericht lediglich die Möglichkeit geben, in geeigneten Fällen eine einfache Kostenentscheidung durch Vornahme einer Quotelung zutreffen, ohne dabei aber eine solche für alle Verfahren zwingend vorzuschreiben (so auch: Beschluss des 4. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. April 1999 - 4 Ws 27/99 -, zitiert nach juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.04.2007 - 4 Ws 97/07

    Beschwerde; Kostenentscheidung; Zuständigkeit; Differenztheorie

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 2 Ws 29/09
    Dem liegt - wie bei § 568 ZPO - der gesetzgeberische Gedanke zugrunde, dass der mit der Entscheidung durch das Richterkollegium verbundene personelle Aufwand außer Verhältnis zu der Bedeutung des Beschwerdeverfahrens steht (BT- Drs. 14/4722, S. 111; vergleiche dazu auch: Beschluss des 4. Strafsenats des OLG Hamm vom 17. April 2007 - 4 Ws 97/07 - zitiert nach juris Rn. 13).
  • BGH, 13.02.1992 - V ZR 112/90

    Kostentragung bei Wiederaufnahme der Revision

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 2 Ws 29/09
    Soweit sich der Beschwerdeführer mit dem Vorbringen, dass es ungerecht sei, die Kosten der Begutachtung dem Angeklagten aufzubürden, gegen die Kostengrundentscheidung wehrt, kann das im Erinnerungsverfahren nicht berücksichtigt werden (Hartmann, Kostengesetze, 37. Auflage, § 66 GKG, Rn 20 mit Hinweis auf BGH NJW 92, 1458).
  • OLG Dresden, 09.01.2002 - 1 Ws 249/01

    Kostenquotelung; Kostenansatzverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2009 - 2 Ws 29/09
    Hinsichtlich der anzuwendenden Berechnungsmethode für den Kostenansatz im Falle einer nur teilweisen Verurteilung schließe ich mich der Meinung des OLG Dresden im Beschluss vom 09.01.2002 (1 Ws 249/01; NStZ-RR 2003, 224 (Leitsatz), juris.de (Leitsatz und Gründe)) an, wonach wohl auch nach nahezu einhelliger Meinung bei einer Teileinstellung mit der im vorliegenden Fall erfolgten Kostengrundentscheidung die Entscheidung über die Auslagen der Staatskasse nach der sogenannten Differenztheorie zu erfolgen hat (Beschluss mit Hinweis auf Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 465 Rdnr. 9 m.w.N.).
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