Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.06.2009 - I-11 U 193/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16099
OLG Hamm, 05.06.2009 - I-11 U 193/08 (https://dejure.org/2009,16099)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.06.2009 - I-11 U 193/08 (https://dejure.org/2009,16099)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - I-11 U 193/08 (https://dejure.org/2009,16099)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,16099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1
    Amtspflichten einer gesetzlichen Krankenkasse zum Beratung eines familienversicherten Mitgliedes hinsichtlich des Vorrangs der Alterssicherung der Landwirte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87

    Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2009 - 11 U 193/08
    Auszugehen ist insoweit von dem Grundsatz, dass jeder Beamte die für sein Amt erforderlichen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen muss (vgl. nur BGH NJW 1994, 2087 ff, 2088 unter Hinweis auf BGH NVwZ 1992, 911 ), so dass die mit der Bearbeitung des Versicherungsvorgangs der Klägerin befassten Amtsträger der Beklagten bei Einhaltung des von ihnen zu fordernden objektivierten Sorgfaltsstandards ( BGH NJW 1993, 2303 ff, 2304 unter Hinweis auf BGH NJW 1989, 976 ) aufgrund der ihnen im Februar 2007 vorliegenden Informationen hätten erkennen müssen, dass die Voraussetzungen für eine Familienversicherung der Klägerin zweifelhaft waren und daher näherer Überprüfung durch die Landwirtschaftliche Krankenkasse bedurften, deren Vorrangversicherung die Klägerin -aus Sicht der Beklagten: möglicherweiseunterfiel.

    Maßgeblich ist mithin, welchem Schutzzweck die Amtspflicht nach den sie begründenden und umreißenden Bestimmungen und nach der besonderen Natur des Amtsgeschäfts dienen soll ( Palandt-Sprau, aa0. Rn. 44 unter Hinweis auf BGHZ 106, 323 ff 331; BGH NJW 2005, 742 f, 743 ).

  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 117/90

    Amtshaftung wegen Erteilung rechtswidriger Baugenehmigung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2009 - 11 U 193/08
    Auszugehen ist insoweit von dem Grundsatz, dass jeder Beamte die für sein Amt erforderlichen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen muss (vgl. nur BGH NJW 1994, 2087 ff, 2088 unter Hinweis auf BGH NVwZ 1992, 911 ), so dass die mit der Bearbeitung des Versicherungsvorgangs der Klägerin befassten Amtsträger der Beklagten bei Einhaltung des von ihnen zu fordernden objektivierten Sorgfaltsstandards ( BGH NJW 1993, 2303 ff, 2304 unter Hinweis auf BGH NJW 1989, 976 ) aufgrund der ihnen im Februar 2007 vorliegenden Informationen hätten erkennen müssen, dass die Voraussetzungen für eine Familienversicherung der Klägerin zweifelhaft waren und daher näherer Überprüfung durch die Landwirtschaftliche Krankenkasse bedurften, deren Vorrangversicherung die Klägerin -aus Sicht der Beklagten: möglicherweiseunterfiel.
  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99

    Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters

    Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2009 - 11 U 193/08
    Maßgeblich ist mithin, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Handeln genommen hätten und wie sich in diesem Fall die Vermögenslage des Betroffenen entwickelt hätte ( Palandt-Sprau, aa0. unter Hinweis auf BGH NJW 2001, 2626 ff, 2629 ).
  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2009 - 11 U 193/08
    Auszugehen ist insoweit von dem Grundsatz, dass jeder Beamte die für sein Amt erforderlichen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen muss (vgl. nur BGH NJW 1994, 2087 ff, 2088 unter Hinweis auf BGH NVwZ 1992, 911 ), so dass die mit der Bearbeitung des Versicherungsvorgangs der Klägerin befassten Amtsträger der Beklagten bei Einhaltung des von ihnen zu fordernden objektivierten Sorgfaltsstandards ( BGH NJW 1993, 2303 ff, 2304 unter Hinweis auf BGH NJW 1989, 976 ) aufgrund der ihnen im Februar 2007 vorliegenden Informationen hätten erkennen müssen, dass die Voraussetzungen für eine Familienversicherung der Klägerin zweifelhaft waren und daher näherer Überprüfung durch die Landwirtschaftliche Krankenkasse bedurften, deren Vorrangversicherung die Klägerin -aus Sicht der Beklagten: möglicherweiseunterfiel.
  • BGH, 15.05.2003 - III ZR 42/02

    Drittwirkung von Amtspflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2009 - 11 U 193/08
    Unter dem Gesichtspunkt des Schutzzwecks der Norm ist im Übrigen allein der Schaden zu ersetzen, dessen Verhinderung die verletzte Amtspflicht dient ( Palandt-Sprau, aa0. § 839 Rn. 77 unter Hinweis auf BGH MDR 2003, 1113 ).
  • BGH, 22.06.2006 - III ZR 270/05

    Amtshaftung des bei dem medizinischen Dienst einer gesetzlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2009 - 11 U 193/08
    Dabei ist nicht auf die Person des Handelnden, sondern auf seine Funktion, das heißt auf die Aufgabe, deren Wahrnehmung die im konkreten Fall ausgeübte Tätigkeit dient, abzustellen ( BGH VersR 2006, 1684 f = NVwZ 2007, 487 f m.w.N. ).
  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2009 - 11 U 193/08
    Maßgeblich ist mithin, welchem Schutzzweck die Amtspflicht nach den sie begründenden und umreißenden Bestimmungen und nach der besonderen Natur des Amtsgeschäfts dienen soll ( Palandt-Sprau, aa0. Rn. 44 unter Hinweis auf BGHZ 106, 323 ff 331; BGH NJW 2005, 742 f, 743 ).
  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 28/93

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2009 - 11 U 193/08
    Auszugehen ist insoweit von dem Grundsatz, dass jeder Beamte die für sein Amt erforderlichen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen muss (vgl. nur BGH NJW 1994, 2087 ff, 2088 unter Hinweis auf BGH NVwZ 1992, 911 ), so dass die mit der Bearbeitung des Versicherungsvorgangs der Klägerin befassten Amtsträger der Beklagten bei Einhaltung des von ihnen zu fordernden objektivierten Sorgfaltsstandards ( BGH NJW 1993, 2303 ff, 2304 unter Hinweis auf BGH NJW 1989, 976 ) aufgrund der ihnen im Februar 2007 vorliegenden Informationen hätten erkennen müssen, dass die Voraussetzungen für eine Familienversicherung der Klägerin zweifelhaft waren und daher näherer Überprüfung durch die Landwirtschaftliche Krankenkasse bedurften, deren Vorrangversicherung die Klägerin -aus Sicht der Beklagten: möglicherweiseunterfiel.
  • BGH, 01.08.2002 - III ZR 277/01

    Haftung des Dienstherrn für Schäden durch Mobbing durch den Vorgesetzten eines

    Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2009 - 11 U 193/08
    Die persönliche Haftung des Bediensteten ist in diesem Fall ausgeschlossen ( BGH NJW 2002, 3172 f, 3173 ).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2012 - 12 U 105/12

    Amtshaftung einer gesetzlichen Krankenkasse wegen unrichtiger Auskunft der

    Dabei ist nicht auf die Person des Handelnden, sondern auf seine Funktion, das heißt auf die Aufgabe, deren Wahrnehmung die im konkreten Fall ausgeübte Tätigkeit dient, abzustellen (BGH VersR 2006, 1684 ; OLG Hamm, Urt. v. 5.6.2009 - 11 U 193/08 - RdL 2010, 128 - juris Tz. 23).

    Unter dem Gesichtspunkt des Schutzzwecks der Norm ist der Schaden zu ersetzen, dessen Verhinderung die verletzte Amtspflicht dient ( Palandt-Sprau, BGB, 71. Aufl., 2012, § 839 Rdnr. 77; BGH NJW 2001, 2626; OLG Hamm, Urt. v. 5.6.2009 - 11 U 193/08 - juris Tz. 36).

  • OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis des im Wege der Drittwiderklage

    Der Wert der negativen Feststellungsklage war wegen der vernichtenden Wirkung eines obsiegenden Urteils so hoch zu bewerten, wie der Anspruch, dessen sich die Drittwiderbeklagte berühmt haben soll (vgl. Herget in: Zöller, a.a.O., § 3 Rn. 16 "Feststellungsklage"; BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - III ZB 72/03, zitiert nach juris, Rn. 16; OLG Celle, Urteil vom 18. Juni 2009 - 11 U 193/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 9 W 19/11, zitiert nach juris, Rn. 12; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. März 2002 - 5 W 100/02, zitiert nach juris, Rn. 11).
  • OLG Nürnberg, 26.11.2014 - 4 U 1583/14

    Hinweisbeschluss - fehlerhaftes Bescheiden der Krankenversicherung

    Die korrekte Verbescheidung des Antrags der Klägerin war eine Amtspflicht, so dass sich zivilrechtliche Ansprüche der Klägerin wegen des behaupteten fehlerhaften Bescheides nur aus § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG ergeben können (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2007, VK 2008, 189; OLG Saarbrücken, Urt. v. 27.11.2012, BeckRS 2012, 24841; LOLG Hamm, Urt. v. 5.06.2009, BeckRS 2010, 04847; Staudinger/Wöstmann, BGB, § 839 Rn. 785).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht