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   OLG Hamm, 05.07.2016 - I-10 W 37/16   

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https://dejure.org/2016,26921
OLG Hamm, 05.07.2016 - I-10 W 37/16 (https://dejure.org/2016,26921)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.07.2016 - I-10 W 37/16 (https://dejure.org/2016,26921)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - I-10 W 37/16 (https://dejure.org/2016,26921)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Hoferben durch Verpachtung des Hofs an einen der gesetzlichen Hoferben

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HöfeO § 1; HöfeO § 4; HöfeO § 6
    Hofeigenschaft; Wegfall außerhalb des Grundbuchs; Rentabilität; Übertragung des Hofes zur Bewirtschaftung; Wirtschaftsfähigkeit

  • rechtsportal.de

    HöfeO § 1 ; HöfeO § 4 ; HöfeO § 6
    Bestimmung des Hoferben durch Verpachtung des Hofs an einen der gesetzlichen Hoferben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Streitige Hoferbfolge

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fehlende Rentabilität schadet der Hofeigenschaft nicht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Erbstreit um Bauernhof - Neffe eines Landwirts will gegen den Willen der Verwandtschaft Hoferbe werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Landwirtschaftsgerichte klären streitige Hoferbfolge

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berufung als Hoferbe durch formlos bindende Hoferbenbestimmung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 15.11.2013 - 10 W 48/13

    Wirtschaftsfähigkeit des Hoferben

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2016 - 10 W 37/16
    An die Prüfung der Wirtschaftsfähigkeit sind aus verfassungsrechtlichen Gründen und bei Berücksichtigung des Sinn und Zwecks der Hoferbfolge nach der Höfeordnung strenge Maßstäbe anzulegen, da bei mangelnder Wirtschaftsfähigkeit kein Anlass besteht, die nach bürgerlichem Gesetzbuch berufenden Erben gegenüber einem vermeintlichen Erben nach der Höfeordnung zurückzusetzen (s. dazu Senat, Beschluss vom 15.11.2013 - 10 W 48/13; Lütke-Handjery/von Jeinsen, HöfeO, 11. Aufl., § 6 HöfeO, Rdnr. 89 ff.; Wörmann/Stöcker, Das Landwirtschaftserbrecht, 10. Aufl., § 6 HöfeO, Rdnr. 94 ff.; jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.06.2011 - 10 W 123/10

    Hofeigenschaft von Grundstücken

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2016 - 10 W 37/16
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung - auch des Senats - ist solches jedoch abzulehnen, da die Leistungsfähigkeit des Betriebes nach der gesetzlichen Konzeption eben nicht individuell, sondern in typisierender, genereller Weise anhand des Mindestwirtschaftswertes zu beurteilen ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 07.06.2011, 10 W 123/10 - juris Rn. 58 f.; Beschluss vom 22.07.2010, 10 W 11/10 - juris Rn.36; bzgl. weiterer Nachweise vgl. Brinkmann in Lüdtke-Handjery/v. Jeinsen, 11. Aufl., § 1 HöfeO Rn.38).
  • OLG Köln, 20.12.2011 - 23 WLw 3/11

    Erteilung eines Hoffolgezeugnisses zu Gunsten des ältesten Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2016 - 10 W 37/16
    Dieser Grundsatz gilt auch für einen Feststellungsbeschluss bezüglich des Hoffolgezeugnisses als gegenständlich beschränkter Erbschein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2011, 23 WLw 3/11 - juris Rn.5).
  • BGH, 25.04.2014 - BLw 6/13

    Testamentarische Regelung der Hoferbfolge: Wirksamkeit von

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2016 - 10 W 37/16
    Im Gegenteil hat der Bundesgerichtshof auch in der von dem Beschwerdeführer zitierten Entscheidung (Beschluss vom 25.04.2014, BLw 6/13, NJW-RR 2014, 1112) die Hofeigenschaft und damit die Anwendung der HöfeO ausdrücklich bejaht und sie gerade nicht im Hinblick auf die in einem anderem Zusammenhang angestellten Erwägungen zur individuell fehlenden Leistungsfähigkeit des Betriebes in Frage gestellt (näher hierzu: Brinkmann in Lüdtke-Handjery/v. Jeinsen, 11. Aufl., § 1 HöfeO Rn.39).
  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 10 W 11/10

    Begriff der Hofstelle i.S. § 1 HöfeO

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2016 - 10 W 37/16
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung - auch des Senats - ist solches jedoch abzulehnen, da die Leistungsfähigkeit des Betriebes nach der gesetzlichen Konzeption eben nicht individuell, sondern in typisierender, genereller Weise anhand des Mindestwirtschaftswertes zu beurteilen ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 07.06.2011, 10 W 123/10 - juris Rn. 58 f.; Beschluss vom 22.07.2010, 10 W 11/10 - juris Rn.36; bzgl. weiterer Nachweise vgl. Brinkmann in Lüdtke-Handjery/v. Jeinsen, 11. Aufl., § 1 HöfeO Rn.38).
  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2016 - 10 W 37/16
    Zwar ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass bei einer dauerhaften Einstellung des auf der Besitzung vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebes die Hofeigenschaft entfällt und die HöfeO unanwendbar ist, auch wenn die sonstigen Hofvoraussetzungen des § 1 HöfeO gegeben sind und weiterhin ein Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist (vgl. zuletzt grundlegend BGH, Beschluss vom 29.11.2013, BLw 4/12 - NJW-RR 2014, 243).
  • OLG Hamm, 06.11.2023 - 10 W 174/22

    Handeln eines landwirtschaftlichen Betriebs im Zeitpunkt des Eintritts des

    Es lässt sich mit dem Wortlaut des Gesetzes nicht vereinbaren, solchen Umständen - ggf. als ungeschriebenes ergänzendes Tatbestandsmerkmal - maßgebliches Gewicht beizumessen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Juni 2011 - 10 W 123/10 -, Rn. 59, juris, und vom 5. Juli 2016 - I-10 W 37/16 -, Rn. 36, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 23 WLw 10/12 -, Rn. 32, juris; OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 17. Dezember 1998 - 1 W 2/98 -, Rn. 13, juris).
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