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   OLG Hamm, 05.09.2017 - 1 Ws 411/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,55306
OLG Hamm, 05.09.2017 - 1 Ws 411/17 (https://dejure.org/2017,55306)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.09.2017 - 1 Ws 411/17 (https://dejure.org/2017,55306)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. September 2017 - 1 Ws 411/17 (https://dejure.org/2017,55306)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung, vorläufige Einstellung des Verfahrens, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung, vorläufige Einstellung des Verfahrens, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

  • rechtsportal.de

    Zulässiges Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bestellung eines Pflichtverteidigers im Berufungsrechtszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Freispruch, Pflichtverteidigerbestellung, Berufung der Staatsanwaltschaft

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Grds. Pflichtverteidiger bei Berufung der StA, aber nicht bei vorläufiger Einstellung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anlass für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 116
  • StV 2019, 175
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 20.03.2001 - 1 Ss 259/00

    Notwendige Verteidigung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2017 - 1 Ws 411/17
    Rechtliche Schwierigkeiten, auf die ein großer Teil der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2002, 336; OLG Bremen, NJW 1957, 151; OLG Hamm, NZV 1989, 244) maßgeblich abstellt, bestehen derzeit nicht.
  • OLG Hamm, 11.08.1988 - 4 Ss 716/88

    Einlegung einer Berufung durch die Staatsanwaltschaft; Schwierigkeiten der Sach-

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2017 - 1 Ws 411/17
    Rechtliche Schwierigkeiten, auf die ein großer Teil der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2002, 336; OLG Bremen, NJW 1957, 151; OLG Hamm, NZV 1989, 244) maßgeblich abstellt, bestehen derzeit nicht.
  • BayObLG, 25.11.2021 - 202 StRR 132/21

    Zur notwendigen Verteidigung bei einem Geständnis des Angeklagten

    Zwar wird in Judikatur und Schrifttum vertreten, dass in solchen Fällen in der Regel die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO anzunehmen sind (vgl. nur KG, Beschluss vom 25.09.2020 - 1 Ws 52/20; OLG Hamm, Beschluss vom 05.09.2017 - III-1 Ws 411/17, bei juris; Meyer-Goßner/Schmitt § 140 Rn. 27 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 23.05.2019 - 1 Ws (s) 173/19

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers

    Erst dann, wenn eine endgültige Einstellung des Verfahrens wegen Nichterfüllung der Auflage nicht erfolgt und das Berufungsverfahren fortgesetzt wird, bestünde gegebenenfalls Anlass, eine Pflichtverteidiger gemäß § 140 Abs. 2 StPO zu bestellen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05.09.2017 - 1 Ws 411/17 -, zitiert nach juris, Rn. 4).
  • OLG Oldenburg, 05.06.2020 - 1 Ws 228/20

    Bestellung eines Pflichtverteidigers bei schwieriger Rechtslage; Wiedereinsetzung

    Die von dem bei solchen Konstellationen bestehenden Grundsatz der Bestellung eines Pflichtverteidigers angenommenen Ausnahmen (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss v. 5. September 2017 - III-1 Ws 411/17, zit. n. juris) kommen aufgrund der o.g. Schwierigkeiten im Bereich der rechtlichen Beurteilung erkennbar nicht in Betracht.
  • OLG Hamm, 13.08.2019 - 1 Ws 484/19

    Pflichtverteidigung; ausreichende Gelegenheit zur Benennung eines Verteidigers;

    Insbesondere steht der Zulässigkeit nicht § 305 Satz 1 StPO entgegen, da es sich bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht ausschließlich um eine der Urteilsfällung vorausgehende Entscheidung handelt, sondern diese in ihrer prozessualen Wirkung über den Zeitpunkt der Urteilsverkündung hinaus geht (h.M., vgl. Senatsbeschluss vom 05. September 2017 zu III-1 Ws 411/17; OLG Hamm, Beschluss vom 05. März 2004 zu 3 Ws 95/04, BeckRS 2004, 30340029; OLG Celle, Beschluss vom 27. September 2009 zu 1 Ws 339/08; NStZ 2009, 56).
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