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   OLG Hamm, 05.11.2009 - I-15 Wx 15/09   

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https://dejure.org/2009,3445
OLG Hamm, 05.11.2009 - I-15 Wx 15/09 (https://dejure.org/2009,3445)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2009 - I-15 Wx 15/09 (https://dejure.org/2009,3445)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2009 - I-15 Wx 15/09 (https://dejure.org/2009,3445)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 6, 22; BGB § 1004; ZPO §§ 265, 325
    Geltendmachung eines gemeinschaftsbezogenen Anspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfolgung eines gemeinschaftsbezogenen Anspruchs durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Auswirkung einer Verfolgung durch eine Eigentümergemeinschaft auf die Verfahrensführungsbefugnis eines ursprünglich berechtigten Miteigentümers; Zulässigkeit einer Fortführung ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer optisch nachteiligen und damit zustimmungsbedürftigen baulichen Veränderung durch Errichtung einer Zaunanlage; Verfahrensführungsbefugnis eines Miteigentümers trotz Klage der Eigentümergemeinschaft bzgl. des Rückbaus einer Zaunanlage; Einordnung ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Prozessrechtliche Auswirkungen auf rechtshängiges Verfahren bei nachträglichem Mehrheitsbeschluss der Eigentümer zur gemeinschaftlichen Durchsetzung des Anspruchs

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG-Verband kann auch individuelle Beseitigungsansprüche einzelner Wohnungswohnungseigentümer an sich ziehen §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG, 1004 BGB, 265, 325 ZPO

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 6; ; WEG § 22; ; BGB § 1004; ; ZPO § 265; ; ZPO § 325

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 265; ZPO § 326; WEG § 10
    Geltendmachung gemeinschaftsbezogener Ansprüche durch die Eigentümergemeinschaft; Fortsetzung des Verfahrens durch einen einzelnen Wohnungseigentümer

  • rechtsportal.de

    Verfolgung eines gemeinschaftsbezogenen Anspruchs durch die Eigentümergemeinschaft; Zulässigkeit der Fortführung eines bereits durch einen einzelnen Wohnungseigentümer anhängig gemachten Verfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notwendigkeit einer gemeinschaftlichen Anspruchsverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Verlust der Verfahrensführungsbefugnis bei rechtshängigem Individualanspruch! (IMR 2010, 151)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 389
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung des Anspruchs auf Beseitigung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2009 - 15 Wx 15/09
    Durch einen solchen Beschluss wird dem einzelnen Miteigentümer die Verfahrensführungsbefugnis entzogen (entgegen OLG München NZM 2008, 76 und OLG Hamburg ZMR 2009, 306).

    Das Oberlandesgericht München (NZM 2008, 76) und das Oberlandesgericht Hamburg (ZMR 2009, 306) gehen davon aus, dass ein Mehrheitsbeschluss, einen bestimmten Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch durch den Wohnungseigentümerverband verfolgen zu lassen, den einzelnen Miteigentümer nicht hindert, den nämlichen Anspruch auch (weiterhin) individuell geltend zu machen.

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2009 - 15 Wx 15/09
    Der hier geltend gemachte Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB ist als Ausfluss des (Mit-) Eigentums ein Individualrecht, das jeder Miteigentümer grundsätzlich allein und ohne eine besondere Ermächtigung durch die Eigentümermehrheit geltend machen kann (vgl. BGH NJW 1992, 978).
  • BGH, 28.09.2007 - V ZR 276/06

    Anwendung nachbarrechtlicher Vorschriften innerhalb einer

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2009 - 15 Wx 15/09
    Die insoweit von den Beteiligten zu 2) vertretene Auffassung lässt sich nicht auf die angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 174, 20 ff.) stützen, die sich ausdrücklich nur auf die Vorschriften über Grenzabstände für Pflanzen (§§ 40 ff. NachbG NW) bezieht.
  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 64/85

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters nach Beschlagnahme einer

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2009 - 15 Wx 15/09
    In der Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa NJW 1983, 886; 1986, 3206) ist anerkannt, dass diese Vorschriften über ihren Wortlaut hinaus auch auf den Fall eines Verlustes der Prozessführungsbefugnis durch Pfändung und Überweisung des streitbefangenen Anspruchs anwendbar ist.
  • OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02

    Grenzabstand von Sträuchern im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2009 - 15 Wx 15/09
    Der Senat (NJW-RR 2003, 230) hat die entsprechende Anwendung der genannten Vorschriften auf den Gedanken gestützt, dass im Rahmen des Rücksichtnahmegebots (§ 14 Nr. 1 WEG) in geeigneten Fällen die landesrechtlichen Vorschriften der Nachbarrechtsgesetze aufgrund ihrer Leitbildfunktion in die Abwägung der gegenseitigen Interessen einbezogen werden können, weil sie das Maß grenzüberschreitender Einwirkungen beschreiben, die im Verhältnis von Grundstücksnachbarn hingenommen werden müssen.
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 258/81

    Rechtswirkungen der Pfändung einer rechtshängigen Forderung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2009 - 15 Wx 15/09
    In der Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa NJW 1983, 886; 1986, 3206) ist anerkannt, dass diese Vorschriften über ihren Wortlaut hinaus auch auf den Fall eines Verlustes der Prozessführungsbefugnis durch Pfändung und Überweisung des streitbefangenen Anspruchs anwendbar ist.
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2009 - 15 Wx 15/09
    Allerdings ist dem Wohnungseigentümerverband durch § 10 Abs. 6 S.3 WEG n.F. -entsprechend dem bisherigen Stand der Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NZM 2007, 403ff) - die Möglichkeit eröffnet, die Ausübung sog. gemeinschaftsbezogener Ansprüche durch Mehrbeschluss an sich zu ziehen.
  • OLG Köln, 04.09.2014 - 7 U 46/14

    Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks auf Löschung einer Baulast

    Das Landgericht verkennt, dass § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG der Wohnungseigentümergemeinschaft nur die Befugnis eröffnet, gemeinschaftsbezogene Ansprüche an sich zu ziehen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 05.11.2009 - 15 Wx 15/09 -zitiert nach juris Rdnr. 8 und 9).
  • LG Hamburg, 15.04.2015 - 318 S 125/14

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Mehrheitsbeschluss über

    Zu Recht tragen die Kläger in diesem Zusammenhang vor, dass durch die getroffene Sanktionsregelung die individuellen Abwehransprüche gesperrt sind (BGH, Urt. v. 05.12.2014, V ZR 5/14; OLG Hamm, ZMR 2010, 389, Wenzel, NZM 2008, 74).
  • LG Hamburg, 15.11.2017 - 318 S 19/17

    Beseitigungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich einer

    Entscheidend ist, dass die optische Veränderung von außen sichtbar ist, also vom Standort eines Miteigentümers (etwa aus dessen Wohnbereich) oder jedes Miteigentümers wie auch eines unbefangenen Dritten (etwa von der Straße oder von Gemeinschaftsflächen aus) (OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2009 - I-15 Wx 15/09, 15 Wx 15/09, ZMR 2010, 389, Rn. 17, zitiert nach juris; Vandenhouten in: Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 22 Rdnr. 102; Jennißen/Hogenschurz, a.a.O., § 22 Rdnr. 32).
  • AG Hamburg-Blankenese, 30.11.2016 - 531 C 161/16
    Insoweit wird verwiesen auf OLG Hamm ZMR 2010, 389 zu Ansprüchen aus § 1004 BGB.
  • LG Hamburg, 30.10.2019 - 318 S 45/18

    Wohnungseigentumssache: Anspruch auf Beseitigung eines eigenmächtig errichteten

    Von einer erheblichen bzw. nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks kann daher nur ausgegangen werden, wenn sie von außen, beispielsweise von der Straße, vom Hof oder Garten aus sichtbar ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2009 - I-15 Wx 15/09, 15 Wx 15/09, ZMR 2010, 389, Rn. 17; OLG Köln, Beschluss vom 12.01.2000 - 16 Wx 149/99, Rn. 7 zitiert jeweils nach juris; Vandenhouten in: Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 22 Rn. 102).
  • LG Hamburg, 06.06.2014 - 318 S 131/13

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Nachteilige Veränderung des

    Entscheidend ist, dass die optische Veränderung von außen sichtbar ist, also vom Standort eines Miteigentümers (etwa aus dessen Wohnbereich) oder jedes Miteigentümers wie auch eines unbefangenen Dritten (etwa von der Straße oder von Gemeinschaftsflächen aus) (OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2009 - I-15 Wx 15/09, 15 Wx 15/09, ZMR 2010, 389, Rn. 17, zitiert nach juris; Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Auflage, § 22 Rdnr. 97).
  • LG Hamburg, 22.11.2017 - 318 S 19/17
    Entscheidend ist, dass die optische Veränderung von außen sichtbar ist, also vom Standort eines Miteigentümers (etwa aus dessen Wohnbereich) oder jedes Miteigentümers wie auch eines unbefangenen Dritten (etwa von der Straße oder von Gemeinschaftsflächen aus) (OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2009 - I-15 Wx 15/09, 15 Wx 15/09, ZMR 2010, 389; Vandenhouten in: Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 22 Rdnr. 102; Jennißen/Hogenschurz, a.a.O., § 22 Rdnr. 32).
  • LG Köln, 14.03.2013 - 29 S 181/12

    Anspruch "vergemeinschaftet": Eigentümer nicht klagebefugt!

    Würde man ein Nebeneinander von gemeinschaftlicher und individueller Rechtsdurchsetzung erlauben, kann es bei unterschiedlichen Prozessausgängen wegen § 48 Abs. 3 WEG bzw. der Rechtskrafterstreckung des Verbandsprozesses auf die Wohnungseigentümer als Rechtsinhaber zu unüberwindbaren Rechtskraftproblemen kommen ( vgl. Timme-Elzer, WEG, § 43 Rdnr. 71 m.w.N., Jennißen-Jennißen, WEG, 3.Aufl., § 10 Rdnr. 62d m.w.N.; OLG Hamm ZMR 2010, 389 ff. ).
  • AG Bremen, 29.01.2010 - 29 C 86/09

    "Zweitbeschluss" zur Annullierung des Negativbeschlusses

    Das Gericht hatte in der mündlichen Verhandlung ergänzend auch noch auf den Beschluss des OLG Hamm vom 5. November 2009 - 15 Wx 14/09 - hingewiesen (nach Juris und BeckRS 2009, 87587; beck-fachdienst Miet- und Wohnungseigentumsrecht 26/2009 vom 23.12.2009; zwischenzeitlich veröffentlicht: ZWE 2010, S. 44 f.).
  • AG Hamburg-Blankenese, 04.04.2012 - 539 C 24/11

    Verfahrensrecht - Leistungsklage möglich: Feststellungsklage trotzdem zulässig?

    Auch wenn es sich hier um Individualansprüche der einzelnen Beklagten handelte, war die Eigentümergemeinschaft berechtigt, durch Mehrheitsbeschluss die Sache an sich zu ziehen (vgl. OLG Hamm, ZMR 2010, 389).
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