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   OLG Hamm, 06.02.2003 - 3 Ss OWi 632/02   

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https://dejure.org/2003,12271
OLG Hamm, 06.02.2003 - 3 Ss OWi 632/02 (https://dejure.org/2003,12271)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2003 - 3 Ss OWi 632/02 (https://dejure.org/2003,12271)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 3 Ss OWi 632/02 (https://dejure.org/2003,12271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Verjährungs, Verjährungsunterbrechung, Anhörungsbogen, Inansprichnahme als Betroffener, Täteridentifizierung, Lichtbild, Beschreibung des Betroffenen, Bezugnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit ; Verjährung zum Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides ; Unterbrechung der Verjährung durch Untersuchungshandlung; Zusendung eines Anhörungsbogens; Ansprache als Betroffener; Anforderungen an Urteilsgründe ; Mitteilung des ...

  • Judicialis

    OWiG § 33; ; StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 33; StPO § 267
    Verjährung, Verjährungsunterbrechung, Anhörungsbogen, Inanspruchnahme als Betroffener, Täteridentifizierung, Lichtbild, Beschreibung des Betroffenen, Bezugnahme

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 16.11.1999 - 2 Ss OWi 1034/99

    Übersendung des Anhörungsbogens

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2003 - 3 Ss OWi 632/02
    Maßnahmen, die demgegenüber nur das Ziel haben, den noch unbekannten Tatverdächtigen zu ermitteln, was z.B. der Fall ist, wenn der Halter des Kraftfahrzeuges lediglich als Zeuge eines noch nicht bekannten Fahrers angehört werden soll, vermögen dagegen keine verjährungsunterbrechende Wirkung zu entfalten (vgl. BGH a.a.O.; Beschluss des 2. Senats des OLG Hamm vom 16.11.1999 - 2 Ss OWi 1034/99 -, veröffentlicht in DAR 2000, 83 und VRS 98, 208 m.w.N.).

    Angesichts des unmissverständlichen Tatvorwurfs, der nach dem Text des Anhörungsbogens gegen dessen Adressaten erhoben wird, rechtfertigt der Umstand, dass der Anhörungsbogen auf der Rückseite nicht nur eine Belehrung über die Rechte des Beschuldigten im Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern auch den Hinweis erhält, der Adressat möge die Personalien des Fahrers mitteilen, sofern er die Ordnungswidrigkeit nicht begangen habe, nicht die Annahme, der Adressat solle nicht als Betroffener, sondern lediglich als möglicher Zeuge in einem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt angehört werden soll (ebenso OLG Hamm VRS 98, 208 = DAR 2000, 83; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 347; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33 Randziffer 14).

  • BGH, 08.07.1998 - 3 StR 241/98

    Bestimmen Minderjähriger zur Einfuhr von Betäubungsmitteln - Überlassen von

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2003 - 3 Ss OWi 632/02
    Angesichts des unmissverständlichen Tatvorwurfs, der nach dem Text des Anhörungsbogens gegen dessen Adressaten erhoben wird, rechtfertigt der Umstand, dass der Anhörungsbogen auf der Rückseite nicht nur eine Belehrung über die Rechte des Beschuldigten im Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern auch den Hinweis erhält, der Adressat möge die Personalien des Fahrers mitteilen, sofern er die Ordnungswidrigkeit nicht begangen habe, nicht die Annahme, der Adressat solle nicht als Betroffener, sondern lediglich als möglicher Zeuge in einem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt angehört werden soll (ebenso OLG Hamm VRS 98, 208 = DAR 2000, 83; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 347; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33 Randziffer 14).
  • OLG Karlsruhe, 16.01.1981 - 3 Ws 298/80
    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2003 - 3 Ss OWi 632/02
    Denn diese Schlussfolgerung fällt in den Bereich der tatsächlichen Beweiswürdigung, während es bei der Frage der Verjährung darum geht, festzustellen, gegen wen sich ein Verfahren gerichtet hat (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 228; ebenso im Ergebnis BayObLG, VRS 75, 218).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2003 - 3 Ss OWi 632/02
    Diese Forderung kann der Tatrichter dadurch erfüllen, dass er in den Urteilsgründen auf das in der Akte befindliche Foto gemäß § 267 Abs. 1 S. 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG Bezug nimmt (vgl. BGH NZV 1996, 157 ff.; Senatsbeschluss vom 23.02.1997 - 3 Ss OWi 1885/97 -).
  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2003 - 3 Ss OWi 632/02
    Daraus folgt, dass nur eine gegen eine bestimmte Person gerichtete, nicht aber eine die Ermittlung des noch unbekannten Täters bezweckende Untersuchungshandlung geeignet ist, die Verjährung zu unterbrechen (vgl. BGHSt 42, 283 = NJW 1997, 598).
  • BayObLG, 18.04.1988 - 1 ObOWi 40/88

    Anhörungsbogen; Ordnungswidrigkeit; Verjährung; Unterbrechung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2003 - 3 Ss OWi 632/02
    Denn diese Schlussfolgerung fällt in den Bereich der tatsächlichen Beweiswürdigung, während es bei der Frage der Verjährung darum geht, festzustellen, gegen wen sich ein Verfahren gerichtet hat (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 228; ebenso im Ergebnis BayObLG, VRS 75, 218).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2003 - 3 Ss OWi 632/02
    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung verlangt die rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung bei der Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr, dass das angewandte Messverfahren sowie die in Abzug gebrachte Messtoleranz mitgeteilt werden, um so dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob es sich um ein wissenschaftlich anerkanntes Messverfahren handelt und eine angemessene Messtoleranz in Abzug gebracht wurde (vgl. BGH NJW 1993, 3081; Göhler, a.a.O., § 71 Randziffer 43 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.11.1999 - 2 Ss OWi 1070/99

    Besetzung des Bußgeldsenats)

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2003 - 3 Ss OWi 632/02
    Maßnahmen, die demgegenüber nur das Ziel haben, den noch unbekannten Tatverdächtigen zu ermitteln, was z.B. der Fall ist, wenn der Halter des Kraftfahrzeuges lediglich als Zeuge eines noch nicht bekannten Fahrers angehört werden soll, vermögen dagegen keine verjährungsunterbrechende Wirkung zu entfalten (vgl. BGH a.a.O.; Beschluss des 2. Senats des OLG Hamm vom 16.11.1999 - 2 Ss OWi 1034/99 -, veröffentlicht in DAR 2000, 83 und VRS 98, 208 m.w.N.).
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