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   OLG Hamm, 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03   

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OLG Hamm, 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03 (https://dejure.org/2003,3729)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03 (https://dejure.org/2003,3729)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 4 Ss OWi 75/03 (https://dejure.org/2003,3729)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen von einem Fahrverbot ; Anforderungen an die Begründung des Ausnahmefalles; Unkritische Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen ; Berufen auf das Vorliegen einer persönlichen Ausnahmesituation ; Gefährdung des Arbeitsplatzes; Tatrichterliche Überzeugung; ...

  • Judicialis

    BKatV § 2

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Fahrverbot: Absehen hiervon bei Arbeitsplatzverlusz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 2
    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Anforderungen an die tatrichterliche Begründung, kritische Würdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Absehen vom Fahrverbot wegen Vorliegen eines Ausnahmefalles (drohender Verlust des Arbeitsplatzes)

Verfahrensgang

  • AG Meschede - 9 OWi 381/02
  • OLG Hamm, 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03
    Zwar kann von der Verhängung eines gemäß § 4 Abs. 1 BKatV indizierten Regelfahrverbots ausnahmsweise - unter Erhöhung der Regelgeldbuße - abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl gewöhnlicher Umstände vorliegen, die es unangemessen erscheinen lassen, den Betroffenen trotz des groben bzw. beharrlichen Pflichtverstoßes mit einem Fahrverbot zu belegen (vgl. BGHSt 38, 125, 134; ständige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 24 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 16.08.2001 - 2 Ss OWi 158/01

    Wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch trotz fehlender

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03
    Der Tatrichter muss für diese seine Überzeugung vom Vorliegen eines Ausnahmefalles jedoch eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben (vgl. BGHSt 38, 231, 237), die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf (vgl. OLG Hamm VRS 95, 138, 140; OLG Rostock NZV 2002, 137; OLG Düsseldorf NZV 1999, 477; Hentschel a.a.O. Rdnr. 26 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.1999 - 2a Ss OWi 101/99

    Absehen vom Regelfahrverbot wegen nicht nachgeprüfter Einlassung des Betroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03
    Der Tatrichter muss für diese seine Überzeugung vom Vorliegen eines Ausnahmefalles jedoch eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben (vgl. BGHSt 38, 231, 237), die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf (vgl. OLG Hamm VRS 95, 138, 140; OLG Rostock NZV 2002, 137; OLG Düsseldorf NZV 1999, 477; Hentschel a.a.O. Rdnr. 26 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03
    Der Tatrichter muss für diese seine Überzeugung vom Vorliegen eines Ausnahmefalles jedoch eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben (vgl. BGHSt 38, 231, 237), die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf (vgl. OLG Hamm VRS 95, 138, 140; OLG Rostock NZV 2002, 137; OLG Düsseldorf NZV 1999, 477; Hentschel a.a.O. Rdnr. 26 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97

    Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03
    Der Tatrichter muss für diese seine Überzeugung vom Vorliegen eines Ausnahmefalles jedoch eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben (vgl. BGHSt 38, 231, 237), die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf (vgl. OLG Hamm VRS 95, 138, 140; OLG Rostock NZV 2002, 137; OLG Düsseldorf NZV 1999, 477; Hentschel a.a.O. Rdnr. 26 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.03.2006 - 3 Ss OWi 86/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung;

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigt vielmehr nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist, den Verzicht auf ein - uneingeschränktes - Fahrverbot (Senat, Beschluss vom 03.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04 OLG Hamm - vgl. auch OLG Hamm, VRS 90, 210, 212; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366 f.; OLG Hamm, 4. Senat, Beschlüsse vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 OLG Hamm - und vom 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03 OLG Hamm -).

    Der Amtsrichter hat vielmehr die Angabe des Betroffenen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und darzulegen, aus welchen Gründen er diese für glaubhaft erachtet (OLG Hamm, 4. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 OLG Hamm - und Beschluss vom 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03 OLG Hamm -).

  • OLG Hamm, 31.01.2006 - 3 Ss OWi 799/05

    Fahrverbot; Absehen; Angemessenheit; berufliche Gründe, Anforderungen an die

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigt vielmehr nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist, den Verzicht auf ein - uneingeschränktes - Fahrverbot (Senat, Beschluss vom 03.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04 OLG Hamm - vgl. auch OLG Hamm, VRS 90, 210, 212; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366 f.; OLG Hamm, 4. Senat, Beschlüsse vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 OLG Hamm - und vom 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03 OLG Hamm -).

    Der Amtsrichter hat vielmehr die Angabe des Betroffenen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und darzulegen, aus welchen Gründen er diese für glaubhaft erachtet (OLG Hamm, 4. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 OLG Hamm - und Beschluss vom 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03 OLG Hamm -).

  • OLG Hamm, 30.10.2003 - 4 Ss OWi 697/03

    Absehen vom Fahrverbot, kranke Mutter zu versorgen

    Ein Absehen kommt dann in Betracht, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl gewöhnlicher Umstände vorliegen, die es unangemessen erscheinen lassen, den Betroffenen trotz des groben bzw. beharrlichen Pflichtverstoßes mit einem Fahrverbot zu belegen (BGHSt 38, 125, 134; OLG Hamm, Beschl. v. 06.02.2003, Az. 4 Ss OWi 75/03).
  • OLG Hamm, 02.12.2003 - 4 Ss OWi 719/03

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Aushilfsfahrer; Voreintragungen

    Da in jüngerer Vergangenheit bereits in einer Mehrzahl vergleichbarer Fälle Urteile des Amtsgerichts Meschede auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft aufgehoben werden mussten (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 30.10.2003 - 4 Ss OWi 697/03, 23.09.2003 - 4 Ss OWi 630/03, 12.08.2003 - 4 Ss OWi 525/03, 22.07.2003 - 4 Ss OWi 502/03, 24.06.2003 - 4 Ss OWi 415/03, 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 und 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03) hat der Senat nunmehr Veranlassung gesehen, von der gemäß § 79 Abs. 6 OWiG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Sache an ein anderes Amtsgericht, und zwar an das Amtsgericht Brilon, zurückzuverweisen.
  • OLG Hamm, 12.08.2003 - 4 Ss OWi 525/03

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; existenzielle Härte

    Von der Verhängung eines Regelfahrverbotes kann unter Erhöhung der Regelgeldbuße abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl gewöhnlicher Umstände vorliegen, die es unangemessen erscheinen lassen, den Betroffenen trotz des groben bzw. beharrlichen Pflichtverstoßes mit einem Fahrverbot zu belegen (BGHSt 38, 125 [134]; OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.2003, Az. 4 Ss OWi 75/03).
  • OLG Hamm, 19.11.2007 - 3 Ss OWi 429/07

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Augenblicksversagen

    Der Amtsrichter hat vielmehr die Angaben des Betroffenen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und darzulegen, aus welchen Gründen er diese für glaubhaft erachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2006 - 3 SsOWi 86/06 - OLG Hamm, 4. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 18.02.2003 - 4 SsOWi 73/03 und vom 06.02.2003 - 4 SsOWi 75/03).
  • OLG Hamm, 04.03.2003 - 4 Ss OWi 164/03

    Absehen vom Regelfahrverbot, Begründung der Entscheidung

    Auf die dagegen erhobene Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Arnsberg hat der Senat mit Beschluss vom 6. Februar 2003 - 4 Ss OWi 75/03 - das Urteil ebenfalls im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.
  • OLG Köln, 07.09.2012 - 1 RBs 242/12

    Straßenverkehrsrecht; Absehen vom Regelfahrverbot

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigt vielmehr nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist, den Verzicht auf ein - uneingeschränktes - Fahrverbot (OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04 - OLG Hamm VRS 90, 210, 212; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366 f.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03 -, vom 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03 -, vom 06.03.2006 - 3 Ss OWi 86/06 - und vom 29.06.2010 - III-3 RBs 120/10 -).
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