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   OLG Hamm, 06.03.2008 - II-2 UF 117/07   

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OLG Hamm, 06.03.2008 - II-2 UF 117/07 (https://dejure.org/2008,1867)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.03.2008 - II-2 UF 117/07 (https://dejure.org/2008,1867)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. März 2008 - II-2 UF 117/07 (https://dejure.org/2008,1867)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung von Ehegattenunterhalt und Berechnung des Unterhaltsanspruchs; Anrechenbarkeit eines fiktiven Einkommens als Verkäuferin trotz Pflege eines behinderten Sohnes aus der geschiedenen Ehe auf den Ehegattenunterhalt; Abänderbarkeit ...

  • Judicialis

    SGB II § 11 Abs. 1; ; SGB II § ... 11 Abs. 1 S. 3; ; SGB II § 33 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 313 Abs. 1; ; BGB § 1570; ; BGB § 1570 a. F.; ; BGB § 1579; ; BGB § 1579 Nr. 3 n. F.; ; BGB § 1582 a. F.; ; BGB § 1606 Abs. 3; ; BGB § 1606 Abs. 3 S. 1; ; BGB §§ 1609 ff.; ; BGB § 1609 Nr. 1 n. F.; ; BGB § 1609 Nr. 2 n. F.; ; BGB § 1609 Abs. 2; ; BGB § 1609 Abs. 2 S. 1 a. F.; ; BGB § 1612b a. F.; ; BGB § 1612b Abs. 1 n. F.; ; BGB § 1612b Abs. 1. Nr. 1 n. F.; ; BGB § 1613 Abs. 1; ; BGB § 1615l n. F.; ; BGB § 1615l Abs. 2 a. F.; ; BGB § 1615l Abs. 2 S. 2 a. F.; ; BGB § 1615l Abs. 2 S. 3 n. F.; ; ZPO § 323; ; ZPO § 323 Abs. 3; ; ZPO § 323 Abs. 3 S. 2; ; SGB XI § 13 Abs. 6; ; SGB XI § 13 Abs. 6 S. 1; ; SGB XI § 13 Abs. 6 S. 2; ; SGB XII § 82 Abs. 1; ; SGB XII § 82 Abs. 1 S. 2; ; BKKG § 1; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EGZPO § 36 Nr. 1; ; StGB § 315b; ; StGB § 315c

  • rewis.io
  • fr-blog.com

    Abänderung Vergleich und neues Unterhaltsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachehelicher Unterhalt wegen Kindesbetreuung - Gesetzesänderung zum 1. 1. 2008 - Im Ausland lebendes Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2049
  • FamRZ 2008, 1937
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.01.2007 - XII ZR 104/03

    Zum Unterhalt einer Ehefrau, die ein eheliches und ein nichteheliches Kind

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07
    Da sowohl der Beklagte als auch der Vater des nichtehelichen Kindes analog § 1606 Abs. 3, S. 1 BGB gleichrangig für den Bedarf der Klägerin haften (vgl. BGH FamRZ 2005, 357, 358; 2007, 1303 ff.; OLG Bremen FamRZ 2006, 1207, 1208), verringert sich ihre Bedürftigkeit im Verhältnis zum Beklagten entsprechend der auf den Vater des nichtehelichen Kindes und den Beklagten entfaltenden Haftungsquoten.

    Diese bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen mit dem Betrag, der ihr aufgrund ihres Unterhaltsanspruchs gegen den Beklagten zusteht (vgl. BGH FamRZ 2007, 1303 ff.).

    (2) Die nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls gebotene Korrektur der Haftungsanteile (vgl. BGH FamRZ 2007, 1303 ff.; OLG Bremen FamRZ 2006, 1207) führt jedoch dazu, dass sowohl der Beklagte als auch der Vater des nichtehelichen Kindes D2 bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit für den Betreuungsunterhalt der Klägerin haften.

  • OLG Bremen, 11.04.2005 - 4 UF 9/05

    Ausgestaltung der Bemessung der Unterhaltsansprüche einer Mutter gegenüber zwei

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07
    Da sowohl der Beklagte als auch der Vater des nichtehelichen Kindes analog § 1606 Abs. 3, S. 1 BGB gleichrangig für den Bedarf der Klägerin haften (vgl. BGH FamRZ 2005, 357, 358; 2007, 1303 ff.; OLG Bremen FamRZ 2006, 1207, 1208), verringert sich ihre Bedürftigkeit im Verhältnis zum Beklagten entsprechend der auf den Vater des nichtehelichen Kindes und den Beklagten entfaltenden Haftungsquoten.

    (2) Die nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls gebotene Korrektur der Haftungsanteile (vgl. BGH FamRZ 2007, 1303 ff.; OLG Bremen FamRZ 2006, 1207) führt jedoch dazu, dass sowohl der Beklagte als auch der Vater des nichtehelichen Kindes D2 bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit für den Betreuungsunterhalt der Klägerin haften.

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07
    Deshalb wirken sich Unterhaltspflichten des Beklagten, die gegenüber nach Rechtskraft der Ehescheidung geborenen Kindern aus einer anderen Beziehung entstanden sind, bedarfsprägend aus (vgl. BGH FamRZ 2006, 683, 685 f.; Palandt-Brudermüller, Bürgerliches Gesetzbuch, 67. Aufl., § 1578 Rz. 52b).

    Das rechtfertigt sich daraus, dass sowohl den Beklagten als auch den Vater des nichtehelichen Kindes im Verhältnis zur Klägerin keine gesteigerte Unterhaltspflicht trifft, wie dies im Verhältnis zu den minderjährigen Kindern der Fall ist, in welchem dem Unterhaltsschuldner regelmäßig nur der notwendige Selbstbehalt zu belassen ist (vgl. BGH FamRZ 2005, 354, 355 f.; 2006, 683, 684).

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07
    Die Anrechnung des Kindergeldes auf den Bedarf mit der Folge der Erhöhung des Ehegattenunterhalts führt auch nicht dazu, dass steuerrechtlich für das Kind bestimmte Mittel diesem vorenthalten werden, denn der primäre Verwendungszweck des Kindergeldes als Existenzsicherungsmittel des Kindes (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 1370) ist dadurch gewahrt, dass das Kindergeld - wie oben ausgeführt - von dem betreuenden Elternteil zur Deckung des Bedarfs des Kindes zu verwenden ist.
  • OLG Koblenz, 08.03.2007 - 7 WF 216/07

    Höhe des Unterhaltsanspruchs eines in Ecuador lebenden Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07
    Danach kann eine Anpassung des Bedarfs an die in Deutschland herrschenden Verhältnisse entweder nach der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums erfolgen oder nach den vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Werten zur Verbrauchergeldparität (zum Meinungsstand vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 729; OLG Koblenz FamRZ 2007, 1592 f.).
  • OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 UF 166/07

    Ehegattenunterhalt; Kindesunterhalt; Kindergeld

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07
    (1) Bei der Ermittlung des auf der zweiten Rangstufe verteilbaren Einkommens des Beklagten ist nach der Rechtsauffassung des Senats gem. § 1612b Abs. 1. Nr. 1 BGB n. F. der Unterhalt der minderjährigen Kinder nicht mit dem Tabellen-, sondern mit dem Zahlbetrag (Tabellenbetrag abzüglich hälftiges Kindergeld) vorweg in Abzug zu bringen (vgl. Senatsentscheidung vom 24.1.2008 - 2 UF 166/07 - Gerhardt-Gutdeutsch, FamRZ 2007, 778, 779; Dose, FamRZ 2007, 1289, 1292; Scholz, FamRZ 2007, 2021, 2028; Lein, Das neue Unterhaltsrecht 2008, S. 196; Leitlinien der Oberlandesgerichte Bremen, Bamberg, Celle, Dresden, Hamburg, Karlsruhe, München, Nürnberg und Rostock vom 1.1.2008 jeweils zu Zi. 15.2, der Oberlandesgerichte Brandenburg und Koblenz vom 1.1.2008 jeweils zu Zi. 15.1 und des Oberlandesgerichts Düsseldorf - Düsseldorfer Tabelle - zu B. III).
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03

    Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07
    Der Umstand, dass sich beim minderjährigen Kind die Kindergeldanrechnung nur auf den Barunterhaltsanspruch auswirkt, während der auf die Betreuung entfallende Teil von der Anrechnung unberührt bleibt, stellt nach Auffassung des Senats keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Ungleichbehandlung (i. S. v. Art. 3 Abs. 1 GG) dar, weil sie sich im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums hält (vgl. hierzu BVerfG, a. a. O.; DVBl 2007, 1435; FamRZ 2007, 1957).
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZR 26/03

    Höhe des Selbstbehalts des Vaters im Rahmen des Unterhaltsanspruchs der nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07
    Da sowohl der Beklagte als auch der Vater des nichtehelichen Kindes analog § 1606 Abs. 3, S. 1 BGB gleichrangig für den Bedarf der Klägerin haften (vgl. BGH FamRZ 2005, 357, 358; 2007, 1303 ff.; OLG Bremen FamRZ 2006, 1207, 1208), verringert sich ihre Bedürftigkeit im Verhältnis zum Beklagten entsprechend der auf den Vater des nichtehelichen Kindes und den Beklagten entfaltenden Haftungsquoten.
  • OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 5 UF 110/03

    Anerkennung der Vaterschaft eines in Russland lebenden Kindes und Berechnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07
    Danach kann eine Anpassung des Bedarfs an die in Deutschland herrschenden Verhältnisse entweder nach der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums erfolgen oder nach den vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Werten zur Verbrauchergeldparität (zum Meinungsstand vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 729; OLG Koblenz FamRZ 2007, 1592 f.).
  • BGH, 01.12.2004 - XII ZR 3/03

    Geringerer Selbstbehalt des Vaters gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07
    Das rechtfertigt sich daraus, dass sowohl den Beklagten als auch den Vater des nichtehelichen Kindes im Verhältnis zur Klägerin keine gesteigerte Unterhaltspflicht trifft, wie dies im Verhältnis zu den minderjährigen Kindern der Fall ist, in welchem dem Unterhaltsschuldner regelmäßig nur der notwendige Selbstbehalt zu belassen ist (vgl. BGH FamRZ 2005, 354, 355 f.; 2006, 683, 684).
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

  • OLG Hamm, 24.05.2005 - 2 UF 509/04

    Darlegung einer Einkommensminderung wegen krankheitsbedingtem Mehrbedarf -

  • OLG Hamm, 14.03.2003 - 11 UF 87/02

    Zur Unterhaltsberechnung nach der neuen Mängelfallrechtssprechung des BGH

  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Damit hat der Gesetzgeber dem unterhaltsberechtigten Elternteil bei beiden Unterhaltstatbeständen die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die Dauer von drei Jahren hinaus auferlegt (vgl. Wendl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 7 Rdn. 22; OLG Celle FamRZ 2008, 997, 998 und OLG Hamm FPR 2008, 311, 314).
  • OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08

    Nachehelicher Unterhalt: Fiktive Zurechnung nicht ausgeschütteter Gewinne -

    Der Vorwegabzug des Kindesunterhalts erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht mit dem Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle vom 1.1.2008, sondern mit dem Zahlbetrag (vgl. Senat NJW-RR 2008, a. a. O.; NJW 2008, 2049, 2053 f.) und zwar entsprechend den tatsächlich gezahlten Beträgen.
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 2 UF 179/08

    Erwerbsobliegenheit des neuen Ehegatten des Unterhaltsverpflichteten im

    Verfassungsrechtliche Gründe stehen dem Abzug des Zahl- statt Tabellenbetrages nicht entgegen (vgl. zum Vorstehenden: Senat, Urteil vom 24.01.2008 - 2 UF 166/07 - FamRZ 2008, 893; Urteil vom 6.3.2008 - 2 UF 117/07 - NJW 2008, 2049 mit zust. Anm. von Born; a.A.: OLG Düsseldorf - II-7UF 33/08 - FamRZ 2009, 338).
  • OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 UF 64/08

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Berücksichtigung der erneuten

    Nach der Änderung des § 1612b BGB mit Wirkung zum 1.1.2008 ist der Kindesunterhalt wegen der nunmehr bedarfsdeckenden Funktion des Kindergeldes nicht mehr mit dem Tabellenbetrag, sondern mit dem Zahlbetrag in Abzug zu bringen (vgl. BGH NJW 2009, 2523, 2526 f.; Senat FamRZ 2008, 1937, 1940 f.).
  • VGH Hessen, 06.10.2010 - 2 B 1076/10

    Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge

    Der beschließende Senat geht zwar ebenso wie das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (siehe: Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 -, NJW 2008, 2049 = VerkMitt 2008, 44) davon aus, dass die Gefahren, die von dem Führer eines erlaubnisfreien Fahrzeugs ausgehen, geringer einzustufen sein mögen, als diejenigen die ungeeignete Führer von Kraftfahrzeugen, also von erlaubnispflichtigen Fahrzeugen verursachen.
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 25.09.2008 - 142 F 17280/07
    Die bedarfsdeckende Anrechnung des Kindergeldes hat zur Folge, dass dem minderjï¿?hrigen Kind nur ein Anspruch auf den Tabellenunterhalt abzï¿?glich des hï¿?lftigen Kindergeldes zusteht ( OLG Hamm, FamRB 2008, 265 [OLG Hamm 06.03.2008 - 2 UF 117/07] ; Scholz, FamRZ 2007, 2021, 2028; Dose, FamRZ 2007, 1289, 1292; Gerhardt, FamRZ 2007, 945, 946; Gerhardt/Gutdeutsch, FamRZ 2007, 748; a.A. Soyka, FuR, 2008, 157, 161, der insoweit verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf Art.ï¿?3ï¿?GG geltend macht).

    Da aber der BGH ( FamRZ 2008, 963 [BGH 05.03.2008 - XII ZR 22/06] ) bei einem volljï¿?hrigen Kind den Vorwegabzug mit dem Zahlbetrag errechnet hat, kann angenommen werden, dass auch bei dem Unterhalt minderjï¿?hriger Kinder der Zahlbetrag in Abzug zu bringen ist (Beraterhinweis von Kï¿?hner in FamRB 2008, 265, 266).

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 WF 1/09

    Zeitliche Grenzen einer Abänderungsklage; Begriff der wesentlichen Veränderung

    Zutreffend weist das Amtsgericht in seinem Beschluss vom 10.09.2008 darauf hin, dass im Rahmen der Berechnungen bezüglich der beiden Kinder lediglich der Zahlbetrag in Abzug zu bringen ist (vgl. Senat, Urteil vom 24.01.2008, Az: 2 UF 166/07, FamRZ 2008, 893; Urteil vom 06.03.2008, Az: 2 UF 117/07, NJW 2008, 2049).
  • VGH Hessen, 21.07.2010 - 2 B 1076/10

    Berechtigte Zweifel an der Eignung zum Führen eines nicht erlaubnispflichtigen

    Der beschließende Senat geht zwar ebenso wie das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (siehe: Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 -, NJW 2008, 2049 = VerkMitt 2008, 44) davon aus, dass die Gefahren, die von dem Führer eines erlaubnisfreien Fahrzeugs ausgehen, geringer einzustufen sein mögen, als diejenigen die ungeeignete Führer von Kraftfahrzeugen, also von erlaubnispflichtigen Fahrzeugen verursachen.
  • OLG Schleswig, 19.01.2009 - 15 UF 124/08

    Geschiedenenunterhaltsvereinbarung: Schärfere Erwerbsobliegenheit nach

    Der Fall, den das OLG Hamm in seinem Urteil vom 6.3.2008 - 2 UF 117/07 - zu beurteilen hatte, ist mit dem vom Senat zu entscheidenden Fall nicht vergleichbar.
  • OLG Hamm, 23.01.2009 - 13 UF 88/08

    Anforderungen an den Nachweis des Einkommens eines freiberuflich tätigen

    Dabei ist der Senat sich bewusst, dass wesentliche Stimmen in der Literatur sich unter Berufung auf die Gesetzesbegründung für eine Berücksichtigung nur des Zahlbetrages aussprechen (so auch 2. FS des OLG Hamm NJW 2008, 2049 m.w.N.) und der BGH im Urteil vom 5.3.2008 = FamRZ 2008, 693 auf diese Literaturstellen hingewiesen hat.
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